Wirtschaftsnews vom 22. Juli 2025

Wirtschaftsnews vom 22. Juli 2025

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 4 Monaten

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland


 


Thema heute:   


 


Jeder zweite Arbeitnehmer betroffen: Wie es mit der bAV nach
einem Jobwechsel weitergeht - Weiterführen, übertragen oder neu
abschließen?


 


 


Trotz der schwachen Konjunktur wechseln viele deutsche
Arbeitnehmer den Job - aus eigener Initiative oder wider Willen.
Doch eine neue Arbeitsstelle hat Auswirkungen - auch auf die
spätere Rente:


Laut der Deutsche Clearing-Stelle DCS haben über die Hälfte der
Beschäftigten (52%) eine betriebliche Altersversorgung (bAV) im
Gepäck. Was sollten sie beim Wechsel tun mit bestehenden
Verträgen: Weiterführen, übertragen oder neu abschließen?
Pauschale Lösungen gibt es nicht - dafür aber klare
Entscheidungsmerkmale.


 


Variante 1 - Weiterführung der bAV: Grundsätzlich können
Arbeitnehmer ihre Direktversicherung innerhalb eines Jahres vom
neuen Arbeitgeber übernehmen lassen. Das hat den Vorteil, dass
der Vertrag unverändert bestehen bleibt - im Idealfall mit guten
Zinsen. Allerdings besteht kein verbrieftes Recht auf eine
Weiterführung - regelmäßig wird diese Variante abgelehnt: Da
Unternehmen sämtliche Rechte und Pflichten übernehmen, sorgen sie
sich um arbeitsrechtliche Risiken und verwaltungstechnische
Komplexität. In diesem Fall können Beschäftigte ihre
Direktversicherung zumindest privat fortführen. Weitere Variante:
Der Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden - das bereits
angesparte Kapital verzinst sich zu den bisherigen Konditionen
weiter.    


 


Variante 2 - Übertragung der bAV in das Versorgungssystem des
neuen Arbeitgebers: Sofern eine direkte Weiterführung nicht
möglich oder gewünscht ist, können Beschäftigte ihre bAV auf
einen neuen Vertrag beim nachfolgenden Arbeitgeber übertragen.
Der Haken daran: Aufgrund des Neuabschlusses - möglicherweise bei
einem anderen Anbieter - können Konditionen ungünstiger
ausfallen. Das gilt insbesondere, wenn Arbeitnehmer bislang über
Verträge mit hohen Garantiezinsen und guten Rentenfaktoren
verfügen. Auch ist der bürokratische Aufwand für beide Seiten bei
dieser Option am höchsten.     


 


Variante 3 - Neuabschluss: Da Arbeitnehmer ein gesetzlich
garantiertes Anrecht auf eine Entgeltumwandlung im Zuge einer bAV
haben, ist ein Neuabschluss immer möglich - auch, wenn im
vorherigen Job keine betriebliche Altersversorgung bestand. Die
gängigsten Varianten sind die Direktversicherung, die
Pensionskasse oder der Pensionsfonds. Ein Neuabschluss geht in
der Regel innerhalb kurzer Zeit über die Bühne. Übrigens: Eine
Kündigung und damit verbundene vorzeitige Auszahlung der bAV
kommt in der Regel nicht in Betracht - dem hat der Gesetzgeber
eine Reihe von Riegeln vorgeschoben.  





 


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https://www.was-audio.de/aanews/News20250722_kvp.mp3

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