Wirtschaftsnews vom 18. Juli 2025

Wirtschaftsnews vom 18. Juli 2025

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 7 Monaten

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland 


Thema heute:     Pauschalen in der
Steuerklärung, die das Leben leichter machen 
 


 


Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für
2024 rückt näher. Ende Juli müssen Selbstersteller ihre
gesammelten Werke abgegeben haben, wenn sie dazu verpflichtet
sind. Das bedeutet für in dieser Hinsicht weniger gut
organisierte Menschen ein langwieriges Zusammensuchen und
Sortieren der Unterlagen.


Einfacher und zeitsparender geht die Steuererklärung
in vielerlei Hinsicht mit Pauschalen. Hier werden keine Belege
und Einzelnachweise gefordert, um an Steuervorteile zu gelangen.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern nennt gängige Pauschalen, die das
Steuerleben einfacher machen.


 


1. Arbeitnehmerpauschale


 


Die Pauschale für berufliche Ausgaben,
umgangssprachlich Werbungskostenpauschale genannt, steht allen
Steuerpflichtigen zu, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind.
Selbst wenn keinerlei Ausgaben getätigt wurden, wird diese
Pauschale berücksichtigt. Für die Steuererklärung 2024 werden
1.230 Euro angesetzt. Liegen die Ausgaben darunter, lohnt es sich
nicht, Quittungen aufzuheben und Kleinbeträge in die
Steuerformulare einzutragen 


2. Entfernungspauschale


Bei der Entfernungspauschale, umgangssprachlich
Pendlerpauschale, wird für den einfachen Weg zur Arbeit für jeden
Arbeitstag vom ersten bis zum 20. Kilometer eine
Kilometerpauschale von 30 Cent je Kilometer in die
Steuererklärung eingetragen. Ab dem 21.
Kilometer gibt es pauschal 38 Cent je Kilometer. Das Finanzamt
interessiert sich hierbei nicht für das genutzte Verkehrsmittel
oder die tatsächlichen Kosten.


3. Homeoffice-Pauschale


Für alle Arbeitnehmer, die noch in den eigenen vier
Wänden arbeiten dürfen und können, gibt es die
Homeoffice-Pauschale. Dabei werden in der Steuererklärung 2024
für jeden häuslichen Arbeitstag sechs Euro eingetragen. Dies kann
für bis zu 210 Arbeitstage im Jahr, unabhängig davon, ob ein
Arbeitszimmer gegeben ist, genutzt werden.
 


4. Kontoführungspauschale


Kontoführungsgebühren sind die Kosten, die für ein
Girokonto bei der Bank fällig werden. Unabhängig davon, in
welcher Höhe die Bank Gebühren für das Konto verlangt, akzeptiert
das Finanzamt pauschal 16 Euro an Kontoführungsgebühren für das
Gehaltskonto. Für die Nutzung der Pauschale werden keinerlei
Nachweise benötigt. Weitere interessante Pauschalen sind die
Verpflegungspauschale, die Umzugskostenpauschale, der
Sonderausgabenpauschbetrag, der Sparerpauschbetrag, der
Pflegepauschbetrag und der Behindertenpauschbetrag. Zu prüfen ist
aber immer, ob es sich bei über dem Pauschbetrag liegenden
Ausgaben rechnet, doch die konkreten Kosten
anzugeben.





 


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