Wirtschaftsnews vom 20. Juni 2025

Wirtschaftsnews vom 20. Juni 2025

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 8 Monaten

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten
mit Michael Weyland


 


Thema heute: 


 


Bußgelder aus dem Ausland besser nicht ignorieren -
Vollstreckung auch in Deutschland möglich


 


 


 


Im Ausland muss man sich an die Verkehrsregeln des
jeweiligen Landes halten. Tut man das nicht, können
Bußgeldbescheide ein unliebsames spätes Souvenir aus dem Urlaub
werden. Einfach ignorieren sollte man sie nicht, denn sie können
auch in Deutschland vollstreckt werden, wie die ADAC Juristen
informieren.


Mit besonders hohen Bußgeldern müssen Reisende vor
allem in Skandinavien, den Niederlanden und der Schweiz rechnen.
Für Geschwindigkeitsverstöße um 20 km/h werden in Norwegen
mindestens 610,-- Euro, in den Niederlanden 225,-- Euro und in
Schweden 215,-- Euro fällig. In Finnland sind es 200,-- Euro und
in der Schweiz 190 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland müsste man
mindestens 60,-- Euro zahlen.


Auf Alkohol am Steuer sollte man nicht nur aus
Sicherheitsgründen verzichten. Auch wer seinen Geldbeutel schonen
will, sollte sich nach dem Trinken nicht hinters Steuer setzen.
Wird man dennoch erwischt, wird es in fast allen Ländern richtig
teuer. Hohe einkommensabhängige Strafen gibt es in den
skandinavischen Ländern Dänemark, Finnland und Schweden. Auch in
Deutschland sind bei 0,5 Promille mindestens 500 Euro
fällig.  Falschparken kostet in den Niederlanden ab 120,--
Euro, in Estland bis zu 200,-- Euro und in Ungarn bis zu 390,--
Euro. Da ist ein Parkverstoß in Deutschland mit 10 bis 110 Euro
geradezu ein Schnäppchen.


Auch die Smartphonenutzung am Steuer kann richtig ins
Geld gehen, in den Niederlanden muss man mit 430,-- Euro tief in
die Tasche greifen.  Noch teurer ist es in Norwegen, wo ein
Handyverstoß 875,-- Euro kostet. In Deutschland geht es dagegen
bei ebenfalls humanen 100,-- Euro Bußgeld los.


 


Tipp der ADAC Juristen:


Für den Fall der Fälle haben die ADAC-Juristen einen
Rat, wie man eventuell etwas günstiger wegkommt. Manche Länder
gewähren bei sofortiger oder zeitnaher Zahlung des Bußgeldes
einen Rabatt. In Spanien erhält man bei Zahlung innerhalb von 20
Tagen einen Rabatt von 50 Prozent. In Italien erhält man
beispielsweise 30 Prozent Rabatt, wenn man die Geldbuße innerhalb
von fünf Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids
zahlt.


Den Bußgeldbescheid einfach aussitzen und hoffen,
dass nichts passiert, ist hingegen keine gute Idee. Nichtbezahlte
Bußgelder aus anderen EU-Ländern können ab einem Betrag von 70,--
Euro (Bußgelder aus Österreich bereits ab 25,-- Euro) auch in
Deutschland vollstreckt werden. Für die Eintreibung zuständig ist
ausschließlich das Bundesamt für Justiz. Für private
Inkassodienstleister besteht hingegen keine Möglichkeit,
hierzulande öffentlich-rechtliche Forderungen aus
Verkehrsverstößen durchzusetzen.





 


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https://www.was-audio.de/aanews/News20250620_kvp.mp3

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