Der falsche und der wahre Verfassungsschutz | Von Tilo Gräser

Der falsche und der wahre Verfassungsschutz | Von Tilo Gräser

22 Minuten

Beschreibung

vor 6 Monaten

Zwei „Verfassungsschutzberichte“: ein staatlicher und ein
am Grundgesetz orientierter


Ein Kommentar von Tilo Gräser.


Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft seit Dienstag in
der Hauptverhandlung, ob das im Juli 2024 vom
Bundesinnenministerium erlassene Verbot des Magazins Compact
rechtmäßig war. Im Eilverfahren hatten die Richter damals das
Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Magazin vorerst weiter
erscheinen kann. Nun steht die endgültige Entscheidung im
sogenannten Hauptsacheverfahren an, mit der in dieser Woche
gerechnet wird.


Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte
Compact als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen
Szene“ bezeichnet. Sie ließ die Compact-Magazin GmbH und die
Conspect Film GmbH als deren Teilorganisation nach dem
Vereinsrecht verbieten. Das bedeutete eine sofortige Einstellung
des gesamten Print- und Onlineangebots des Magazins und des
Verlages. Herausgeber Jürgen Elsässer, gegen den gleichzeitig
eine medial inszenierte Hausdurchsuchung erfolgte, klagte neben
anderen Personen gegen das Verbot.


Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verbot im August 2024
zunächst in einem Eilverfahren außer Vollzug. Drei der fünf
Richter entschieden aufgrund der aus ihrer Sicht nicht gegebenen
Verhältnismäßigkeit zugunsten des Magazins. Sie schätzten ein,
dass die Beiträge des Magazins mit Blick auf die Meinungs- und
Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstanden seien.
Darauf machten auch zahlreiche Kritiker des Verbots aufmerksam.
Damit konnte das Heft wieder erscheinen, wird aber von manchen
Pressevertriebsfirmen anscheinend boykottiert.


Das Bundesinnenministerium stützte sich auf Aussagen aus dem
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dass die Compact-Magazin
GmbH Ende 2021 als „gesichert rechtsextremistische Vereinigung“
eingestuft und seitdem deshalb beobachtet hat. Das Magazin wird
auch im aktuellen „Verfassungsschutzbericht 2024“ ins Visier
genommen, den am Dienstag der neue Bundesinnenminister Alexander
Dobrindt (CDU) gemeinsam mit BfV-Vizepräsident Sinan Selen
vorstellte. Und dort heißt es über Compact und dessen Verlag
erneut, dieser verbreite in „unterschiedlichen Publikationen und
Produkten regelmäßig und seit Jahren antisemitische,
minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und
verschwörungstheoretische Inhalte“. Diese würden sich „damit
gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ richten.


Das wird wie gehabt nicht weiter belegt. Nur der angebliche
Wille, das politische System zu stürzen, wird mit einem Zitat aus
einem Youtube-Interview mit Elsässer vom Juli 2024 versucht zu
belegen. In dem erklärte Elsässer, „das Regime muss gestürzt
werden“ und verglich die Situation mit der untergehenden DDR
1989/90. Das Interview war eine Reaktion auf das von Faeser
erlassene Verbot...hier weiterlesen:
https://apolut.net/der-falsche-und-der-wahre-verfassungsschutz-von-tilo-graser/


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