Beschreibung

vor 5 Monaten

(BAG) hat in seinem Urteil vom 3. Juni 2025 (Az. 9 AZR 104/24)





- Vergleiche und Urlaub


- Urlaub und Krankheit


- Tatsachenvergleich - warum?


- Abfindung und Sozialversicherungsabgaben





Auch ein gerichtlicher Vergleich ersetzt keine tatsächliche
Urlaubserfüllung. Es geht um den gesetzlichen Mindesturlaub





Ein „Tatsachenvergleich“ über den Urlaub ist unwirksam, wenn der
Urlaub erkennbar nicht genommen wurde.





Finanzielle Abgeltung ist nur bei tatsächlicher rechtlicher
Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich.





Für Arbeitgeber bedeutet das: Wer versucht, Urlaubsansprüche
durch pauschale Klauseln „mitzuerledigen“, riskiert
Nachforderungen. Für Arbeitnehmer stärkt das Urteil die
Rechtsposition und sichert zu, dass selbst bei gerichtlichen
Einigungen keine Abstriche beim Mindesturlaub gemacht werden
dürfen.





ähnliche Podcastfolgen:


1. ⁠⁠- 5 häufige Irrtümer beim Urlaub


2. ⁠⁠155 Tage an Urlaubsabgeltung und Elternzeit


3. Rückruf aus dem Urlaub möglich?





Artikel:


- BAG Entscheidung: kein Tatsachenvergleich über
Urlaub





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