Urlaub und Vergleich beim Arbeitsgericht
16 Minuten
Beschreibung
vor 5 Monaten
(BAG) hat in seinem Urteil vom 3. Juni 2025 (Az. 9 AZR 104/24)
- Vergleiche und Urlaub
- Urlaub und Krankheit
- Tatsachenvergleich - warum?
- Abfindung und Sozialversicherungsabgaben
Auch ein gerichtlicher Vergleich ersetzt keine tatsächliche
Urlaubserfüllung. Es geht um den gesetzlichen Mindesturlaub
Ein „Tatsachenvergleich“ über den Urlaub ist unwirksam, wenn der
Urlaub erkennbar nicht genommen wurde.
Finanzielle Abgeltung ist nur bei tatsächlicher rechtlicher
Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Wer versucht, Urlaubsansprüche
durch pauschale Klauseln „mitzuerledigen“, riskiert
Nachforderungen. Für Arbeitnehmer stärkt das Urteil die
Rechtsposition und sichert zu, dass selbst bei gerichtlichen
Einigungen keine Abstriche beim Mindesturlaub gemacht werden
dürfen.
ähnliche Podcastfolgen:
1. - 5 häufige Irrtümer beim Urlaub
2. 155 Tage an Urlaubsabgeltung und Elternzeit
3. Rückruf aus dem Urlaub möglich?
Artikel:
- BAG Entscheidung: kein Tatsachenvergleich über
Urlaub
Homepage:
Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in Marzahn
Anwalt Arbeitsrecht in
Berlin Prenzlauer Berg / Pankow
️ Podcast von Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für
Arbeitsrecht
Storkower Straße 139 b, 10407 Berlin
info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
030 74923060
https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
Google Maps: https://maps.app.goo.gl/m5dstU2Koc7DTLmY8
Weitere Episoden
19 Minuten
vor 6 Tagen
17 Minuten
vor 1 Woche
19 Minuten
vor 2 Wochen
16 Minuten
vor 3 Wochen
19 Minuten
vor 1 Monat
In Podcasts werben
Abonnenten
Donaueschingen
Kommentare (0)