Follow the Rechtsstaat Folge 125

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Meta, OpenJur und Handy-Entsperrung
34 Minuten

Beschreibung

vor 9 Monaten
Ostern ist schon einen Monat her – dennoch wartet das OLG Köln mit
einer Überraschung auf für Prof. Härting und Dr. Brink (OLG Köln,
Besch. v. 23.05.2025, Az. 15 UKl. 2/25). Angesichts der bisweilen
strengen EuGH-Rechtsprechung zeigen sich die beiden verwundert über
die Entscheidung, in welcher das OLG im Eilverfahren einen Antrag
der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer einstweiligen
Unterlassungsverfügung gegen den Konzern Meta ablehnte. Meta darf
demnach die personenbezogenen Daten der Nutzer ihrer
Plattformdienste Facebook und Instagram vorerst für das Training
ihres KI-Modells LLaMma nutzen. (00:00:42) Brandaktuell bleiben
Prof. Härting und Dr. Brink mit einer weiteren Entscheidung aus
diesem Monat, diesmal vom LG Hamburg (LG Hamburg Urt. v. 9.5.2025 –
324 O 278/23). Das Gericht erlaubte es Openjur, dem Betreiber einer
kostenlosen Datenbank zur Veröffentlichung von
Gerichtsentscheidungen, aufzuatmen: dieser sei angesichts der
Einstufung seiner Tätigkeit als journalistisch nicht zu einer
vollumfänglichen Kontrolle seiner hochgeladenen Urteile
verpflichtet. (00:16:42) Schließlich setzen sich Prof. Härting und
Dr. Brink kritisch mit einer strafprozessualen Entscheidung des BGH
(Beschl. v. 13.03.2025, Az. 2 StR 232/24) auseinander, der – wohl
angesichts der Schwere der in Rede stehenden Delikte des
Straftäters – rechtliche Grundprinzipien mit einer zweifelhaften
Begründung links liegen lässt. (00:24:09)

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