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Direkt zu Beginn der Folge gibt Prof. Niko Härting einen kleinen
Einblick in seinen letztwöchigen Besuch in den Vereinigten Staaten
anlässlich des Privacy and Security Forums in Washington DC.
Anschließend starten er und Dr. Stefan Brink in eine illustre
Folge. In dieser setzen sie sich zunächst (07:11) mit einem am Ende
wenig kontroversen, aber doch kuriosen Fall des
Bundesverwaltungsgerichts auseinander (Beschluss v. 30.1.2025 –
BVerwG 1 WB 7.24). Dieses musste sich damit beschäftigen, ob ein
Oberstleutnant der Bundeswehr bei einer Sicherheitsprüfung seine
russischen Facebook-Freunde als „sonstige Beziehungen“ hätte
angeben müssen. Nachdem sie sich im Rahmen eines kurzen Ausflugs zu
den Aussagen des neuen und offensichtlich tatendurstigen
Digitalministers Wildberger mit dem Begriff des „EuroStack“
beschäftigen, behandeln sie schließlich einen Fall, der nicht
allein durch seine Länge – fünf Gerichtsentscheidungen in acht
Jahren – bemerkenswert ist. ( Das Bundesverwaltungsgericht sah sich
mit einer Klägerin konfrontiert, der von der saarländischen LfDI
das Cold Calling bei Zahnarztpraxen zum Zwecke des Ankaufs von
Edelmetallen untersagt wurde (BVerwG, Urteil v. 29.1.2025 – 6 C
3.23). Hierbei beleuchten Dr. Brink und Prof. Härting neben vielem
Weiteren anschaulich, warum das UWG zur Auslegung von europäischem
Recht herangezogen werden kann, warum sie Sympathien für eine teils
überraschende Argumentation des BVerwG hegen und welche – mitunter
mit einem Augenzwinkern strafrechtlich angehauchten – Ausführungen
das BVerwG zum Schicksal von Zahngold macht.
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„Follow the Rechtsstaat Folge 124“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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