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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland

 

Thema heute:  

Jobben nach dem Abitur: Wie am besten?

 

 

 

 

 

Das Abizeugnis in der Tasche und dann? Wer erstmal jobben
will, sollte einiges beachten. Ein wichtiger Punkt ist, ob
Abiturienten dann weiterhin über die Eltern krankenversichert
sind. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung
aufmerksam.

Bis es nach dem Abitur mit der Ausbildung, dem Studium oder einem
Auslandsjahr weitergeht, bleiben oft einige freie Wochen oder
Monate. Viele Schulabgänger nutzen die Zeit, um Geld zu verdienen
und erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. In manchen Branchen
kann man ein freiwilliges Praktikum machen, das zum Berufswunsch
passt. Zum reinen Geldverdienen bieten sich Minijobs oder eine
kurzfristige Beschäftigung an.

 

Minijob und kurzfristige Beschäftigung

Wer nach dem Abitur Geld verdienen möchte, kann dies oft
sozialversicherungsfrei tun, etwa mit einem Minijob. Dabei kann
man monatlich bis zu 556 Euro verdienen. Alternativ ist eine
kurzfristige Beschäftigung möglich, die pro Kalenderjahr drei
Monate oder 70 Arbeitstage nicht übersteigt. Wichtig: Steht
danach zum Beispiel ein Pflichtpraktikum, ein freiwilliges
soziales Jahr oder ein Job im Ausland an, wird das dazugezählt -
die Tätigkeit ist dann trotz der kurzen Dauer unter Umständen
nicht mehr sozialversicherungsfrei. Beide beiden Varianten wird
mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt, derzeit 12,82
Euro pro Stunde. Einkommensteuer fällt in Deutschland erst an,
wenn der Verdienst über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro im
Jahr liegt. Zusätzlich können die jungen Menschen mit einem
Minijob oder einer kurzfristigen Beschäftigung bis zum Alter von
23 Jahren über ihre Eltern in der gesetzlichen Versicherung
krankenversichert bleiben. Für Studierende gilt diese Regelung
bis 25 Jahre.

 

Andere Regeln bei einem Praktikum

Bei einem Praktikum sind die Bestimmungen anders als bei
Nebenjobs. Dauert das freiwillige Praktikum nicht länger als drei
Monate und dient der Orientierung, muss das Unternehmen keinen
Mindestlohn zahlen. Es kann selbst über die Entlohnung
entscheiden. Wenn der Betrag jedoch höher als 556 Euro im Monat
ist, müssen die Abiturienten sich selbst krankenversichern und
die Beiträge zahlen. Je nach Tätigkeit nach dem Praktikum kann
dies auch schon vorher der Fall sein.

 

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

Für den Minijob gilt: Die Beiträge zur Rentenversicherung zieht
der Arbeitgeber ab und leitet sie weiter - 15 Prozent vom
Arbeitgeber und 3,6 Prozent vom Minijobber. Für die Befreiung vom
Eigenanteil muss ein Antrag gestellt werden.

 

Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:

https://www.was-audio.de/aanews/News20250523_kvp.mp3
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„Wirtschaftsnews vom 23. Mai 2025“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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