Wirtschaftsnews vom 23. Mai 2025

Wirtschaftsnews vom 23. Mai 2025

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 9 Monaten

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten
mit Michael Weyland


 


Thema heute:  


Jobben nach dem Abitur: Wie am
besten?


 


 


 


 


 


Das Abizeugnis in der Tasche und dann? Wer erstmal
jobben will, sollte einiges beachten. Ein wichtiger Punkt ist, ob
Abiturienten dann weiterhin über die Eltern krankenversichert
sind. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung
aufmerksam.


Bis es nach dem Abitur mit der Ausbildung, dem
Studium oder einem Auslandsjahr weitergeht, bleiben oft einige
freie Wochen oder Monate. Viele Schulabgänger nutzen die Zeit, um
Geld zu verdienen und erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. In
manchen Branchen kann man ein freiwilliges Praktikum machen, das
zum Berufswunsch passt. Zum reinen Geldverdienen bieten sich
Minijobs oder eine kurzfristige Beschäftigung an.


 


Minijob und kurzfristige Beschäftigung



Wer nach dem Abitur Geld verdienen möchte, kann dies
oft sozialversicherungsfrei tun, etwa mit einem Minijob. Dabei
kann man monatlich bis zu 556 Euro verdienen. Alternativ ist eine
kurzfristige Beschäftigung möglich, die pro Kalenderjahr drei
Monate oder 70 Arbeitstage nicht übersteigt. Wichtig: Steht
danach zum Beispiel ein Pflichtpraktikum, ein freiwilliges
soziales Jahr oder ein Job im Ausland an, wird das dazugezählt -
die Tätigkeit ist dann trotz der kurzen Dauer unter Umständen
nicht mehr sozialversicherungsfrei. Beide beiden Varianten wird
mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt, derzeit 12,82
Euro pro Stunde. Einkommensteuer fällt in Deutschland erst an,
wenn der Verdienst über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro im
Jahr liegt. Zusätzlich können die
jungen Menschen mit einem Minijob oder einer kurzfristigen
Beschäftigung bis zum Alter von 23 Jahren über ihre Eltern in der
gesetzlichen Versicherung krankenversichert bleiben. Für
Studierende gilt diese Regelung bis 25 Jahre.


 


Andere Regeln bei einem Praktikum


Bei einem Praktikum sind die Bestimmungen anders als
bei Nebenjobs. Dauert das freiwillige Praktikum nicht länger als
drei Monate und dient der Orientierung, muss das Unternehmen
keinen Mindestlohn zahlen. Es kann selbst über die Entlohnung
entscheiden. Wenn der Betrag jedoch höher als 556 Euro im Monat
ist, müssen die Abiturienten sich selbst krankenversichern und
die Beiträge zahlen. Je nach Tätigkeit nach dem Praktikum kann
dies auch schon vorher der Fall sein.


 


Weitere Tipps des R+V-Infocenters:


Für den Minijob gilt: Die Beiträge zur
Rentenversicherung zieht der Arbeitgeber ab und leitet sie weiter
- 15 Prozent vom Arbeitgeber und 3,6 Prozent vom Minijobber. Für
die Befreiung vom Eigenanteil muss ein Antrag gestellt
werden.





 


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https://www.was-audio.de/aanews/News20250523_kvp.mp3

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