Betriebsübertragung unter Vorbehaltsnießbrauch, Umsatzsteuer bei Direktverbrauch und Sonderabschreibung für Ersatzneubauten? | Steuernachrichten Update 21/25
Unentgeltliche Betriebsübertragung unter Vorbehaltsnießbrauch,
Umsatzsteuerliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb
von Energieerzeugungsanlagen und Wohnraumoffensive – Keine
Förderung bei Ersatzneubauten
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Beschreibung
vor 6 Monaten
Bei der Gestaltung von Unternehmensnachfolgen wird häufig auf die
Übertragung unter Vorbehaltsnießbrauch zurückgegriffen. Doch
steuerlich ist diese Gestaltung nicht immer ohne Risiko. Der BFH
hat in seinem Urteil vom 29. Januar 2025 (Az. X R 35/19)
klargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine steuerneutrale
Übertragung möglich ist.
Hintergrund
§ 6 Abs. 3 EStG ermöglicht es, Betriebe unentgeltlich und
steuerneutral auf den Nachfolger zu übertragen. Voraussetzung ist
jedoch, dass der Übergeber sowohl das wirtschaftliche Eigentum an
den wesentlichen Betriebsgrundlagen überträgt als auch seine
gewerbliche Tätigkeit vollständig aufgibt. Die Rechtsprechung des
BFH stellt dabei hohe Anforderungen an die tatsächliche Aufgabe
der Tätigkeit.
Urteilsfall
Im entschiedenen Fall übertrug Erika ihren gewerblichen Betrieb
auf ihren Sohn Lars, behielt sich aber einen lebenslangen
Nießbrauch vor und setzte die gewerbliche Tätigkeit fort.
Steuerliche Konsequenzen aus der Übertragung wurden zunächst
nicht gezogen. Erst nach Verzicht auf den Nießbrauch übernahm
Lars die aktive Betriebsführung.
Der BFH entschied, dass bis zum Erlöschen des Nießbrauchs keine
Betriebsübertragung im Sinne von § 6 Abs. 3 EStG vorlag. Die
übertragenen Wirtschaftsgüter wurden zunächst Privatvermögen des
Sohnes, eine steuerneutrale Buchwertübertragung war zu diesem
Zeitpunkt ausgeschlossen.
Wird ein Betrieb auf die nächste Generation übertragen und der
Übergeber behält sich die Nutzung des Betriebsvermögens durch
Nießbrauch vor, muss zwingend die tatsächliche Aufgabe der
betrieblichen Tätigkeit erfolgen, um steuerliche Vorteile wie
eine Buchwertfortführung zu sichern. Andernfalls droht eine
steuerpflichtige Entnahme mit Bewertung der übertragenen
Wirtschaftsgüter zum Teilwert.
Fazit
Die Übertragung eines Betriebs unter Vorbehaltsnießbrauch führt
nur dann zu einer steuerneutralen Betriebsübertragung, wenn der
Übergeber die gewerbliche Tätigkeit vollständig aufgibt.
Unternehmen sollten bei Nachfolgeregelungen sorgfältig prüfen, ob
die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 EStG tatsächlich erfüllt sind,
um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
BFH-Urteil v. 29.01.2025, X R 35/19
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