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Beschreibung
vor 11 Monaten
Die heutige Folge widmet sich der Informationsfreiheit. Zunächst
(01:02) werfen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting einen Blick
auf den Koalitionsvertrag. Ein Transparenzgesetz sei nicht zu
erwarten - eine verpasste Chance für die Verbesserung der
Verwaltung. Anschließend werden zwei von FragDenStaat erstrittene
Verwaltungsgerichtsentscheidungen thematisiert, bei denen die
beklagten Bundesministerien Ausschlussgründe des
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und des Umweltinformationsgesetz
(UIG) nicht plausibel dargelegt hatten. In der ersten Entscheidung
(VG Berlin v. 10.1.2025 VG 2 K 188/23) (09:36) berief sich das
Bundesinnenministerium auf den Kernbereich der exekutiven
Eigenverantwortung. In der zweiten Entscheidung (VG Berlin v.
19.2.2025, VG 2 K 133/2) (25:16), einer Klage nach dem UIG, berief
sich das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf das
Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Zum Schluss (33:53) besprechen
Brink und Härting eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz, die eine Sperrerklärung des
Landesdatenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz zum Gegenstand hat.
Warum verwehrte der Informationsfreiheitsbeauftragte hier in
unzulässiger Weise die Informationsfreiheit?
(01:02) werfen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting einen Blick
auf den Koalitionsvertrag. Ein Transparenzgesetz sei nicht zu
erwarten - eine verpasste Chance für die Verbesserung der
Verwaltung. Anschließend werden zwei von FragDenStaat erstrittene
Verwaltungsgerichtsentscheidungen thematisiert, bei denen die
beklagten Bundesministerien Ausschlussgründe des
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und des Umweltinformationsgesetz
(UIG) nicht plausibel dargelegt hatten. In der ersten Entscheidung
(VG Berlin v. 10.1.2025 VG 2 K 188/23) (09:36) berief sich das
Bundesinnenministerium auf den Kernbereich der exekutiven
Eigenverantwortung. In der zweiten Entscheidung (VG Berlin v.
19.2.2025, VG 2 K 133/2) (25:16), einer Klage nach dem UIG, berief
sich das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf das
Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Zum Schluss (33:53) besprechen
Brink und Härting eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz, die eine Sperrerklärung des
Landesdatenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz zum Gegenstand hat.
Warum verwehrte der Informationsfreiheitsbeauftragte hier in
unzulässiger Weise die Informationsfreiheit?
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