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vor 9 Monaten
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten
mit Michael Weyland
Thema heute:
Pauschalen in der Steuerklärung, die das Leben leichter
machen
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2024
rückt näher. Ende Juli müssen Selbstersteller ihre gesammelten
Werke abgegeben haben, wenn sie dazu verpflichtet sind. Das
bedeutet für in dieser Hinsicht weniger gut organisierte Menschen
ein langwieriges Zusammensuchen und Sortieren der
Unterlagen.
Einfacher und zeitsparender geht die Steuererklärung
in vielerlei Hinsicht mit Pauschalen. Hier werden keine Belege
und Einzelnachweise gefordert, um an Steuervorteile zu gelangen.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern nennt gängige Pauschalen, die das
Steuerleben einfacher machen.
1. Arbeitnehmerpauschale
Die Pauschale für berufliche Ausgaben,
umgangssprachlich Werbungskostenpauschale genannt, steht allen
Steuerpflichtigen zu, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind.
Selbst wenn keinerlei Ausgaben getätigt wurden, wird diese
Pauschale berücksichtigt. Für die Steuererklärung 2024 werden
1.230 Euro angesetzt. Liegen die Ausgaben darunter, lohnt es sich
nicht, Quittungen aufzuheben und Kleinbeträge in die
Steuerformulare einzutragen.
2. Entfernungspauschale
Bei der Entfernungspauschale, umgangssprachlich
Pendlerpauschale, wird für den einfachen Weg zur Arbeit für jeden
Arbeitstag vom ersten bis zum 20. Kilometer eine
Kilometerpauschale von 30 Cent je Kilometer in die
Steuererklärung eingetragen. Ab dem 21.
Kilometer gibt es pauschal 38 Cent je Kilometer. Das Finanzamt
interessiert sich hierbei nicht für das genutzte Verkehrsmittel
oder die tatsächlichen Kosten.
3. Homeoffice-Pauschale
Für alle Arbeitnehmer, die noch in den eigenen vier Wänden
arbeiten dürfen und können, gibt es die Homeoffice-Pauschale.
Dabei werden in der Steuererklärung 2024 für jeden häuslichen
Arbeitstag sechs Euro eingetragen. Dies kann für bis zu 210
Arbeitstage im Jahr, unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer
gegeben ist, genutzt werden.
4. Kontoführungspauschale
Kontoführungsgebühren sind die Kosten, die für ein
Girokonto bei der Bank fällig werden. Unabhängig davon, in
welcher Höhe die Bank Gebühren für das Konto verlangt, akzeptiert
das Finanzamt pauschal 16 Euro an Kontoführungsgebühren für das
Gehaltskonto. Für die Nutzung der Pauschale werden keinerlei
Nachweise benötigt. Weitere interessante Pauschalen sind die
Verpflegungspauschale, die Umzugskostenpauschale, der
Sonderausgabenpauschbetrag, der Sparerpauschbetrag, der
Pflegepauschbetrag und der Behindertenpauschbetrag. Zu prüfen ist
aber immer, ob es sich bei über dem Pauschbetrag liegenden
Ausgaben rechnet, doch die konkreten Kosten
anzugeben.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20250509_kvp.mp3
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