Wirtschaftsnews vom 09. Mai 2025

Wirtschaftsnews vom 09. Mai 2025

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 6 Monaten

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland


 


Thema heute:   


 


Pauschalen in der Steuerklärung, die das Leben leichter
machen


 


 


Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2024 rückt
näher. Ende Juli müssen Selbstersteller ihre gesammelten Werke
abgegeben haben, wenn sie dazu verpflichtet sind. Das bedeutet
für in dieser Hinsicht weniger gut organisierte Menschen ein
langwieriges Zusammensuchen und Sortieren der Unterlagen.


Einfacher und zeitsparender geht die Steuererklärung in vielerlei
Hinsicht mit Pauschalen. Hier werden keine Belege und
Einzelnachweise gefordert, um an Steuervorteile zu gelangen. Die
Lohnsteuerhilfe Bayern nennt gängige Pauschalen, die das
Steuerleben einfacher machen.


 


1. Arbeitnehmerpauschale


Die Pauschale für berufliche Ausgaben, umgangssprachlich
Werbungskostenpauschale genannt, steht allen Steuerpflichtigen
zu, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind. Selbst wenn
keinerlei Ausgaben getätigt wurden, wird diese Pauschale
berücksichtigt. Für die Steuererklärung 2024 werden 1.230 Euro
angesetzt. Liegen die Ausgaben darunter, lohnt es sich nicht,
Quittungen aufzuheben und Kleinbeträge in die Steuerformulare
einzutragen.


 


2. Entfernungspauschale


Bei der Entfernungspauschale, umgangssprachlich Pendlerpauschale,
wird für den einfachen Weg zur Arbeit für jeden Arbeitstag vom
ersten bis zum 20. Kilometer eine Kilometerpauschale von 30 Cent
je Kilometer in die Steuererklärung eingetragen. Ab dem 21.
Kilometer gibt es pauschal 38 Cent je Kilometer. Das Finanzamt
interessiert sich hierbei nicht für das genutzte Verkehrsmittel
oder die tatsächlichen Kosten.


 


3. Homeoffice-Pauschale


 


Für alle Arbeitnehmer, die noch in den eigenen vier Wänden
arbeiten dürfen und können, gibt es die Homeoffice-Pauschale.
Dabei werden in der Steuererklärung 2024 für jeden häuslichen
Arbeitstag sechs Euro eingetragen. Dies kann für bis zu 210
Arbeitstage im Jahr, unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer
gegeben ist, genutzt werden. 


 


4. Kontoführungspauschale


Kontoführungsgebühren sind die Kosten, die für ein Girokonto bei
der Bank fällig werden. Unabhängig davon, in welcher Höhe die
Bank Gebühren für das Konto verlangt, akzeptiert das Finanzamt
pauschal 16 Euro an Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto.
Für die Nutzung der Pauschale werden keinerlei Nachweise
benötigt. Weitere interessante Pauschalen sind die
Verpflegungspauschale, die Umzugskostenpauschale, der
Sonderausgabenpauschbetrag, der Sparerpauschbetrag, der
Pflegepauschbetrag und der Behindertenpauschbetrag. Zu prüfen ist
aber immer, ob es sich bei über dem Pauschbetrag liegenden
Ausgaben rechnet, doch die konkreten Kosten anzugeben.





 


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