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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland

 

Thema heute:   

 

Beschwerderekord bei Versicherungen – Finanztip erklärt, wie
Verbraucher Ärger vermeiden können

 

 

 

Im Jahr 2024 haben sich so viele Menschen wie nie zuvor bei
der außergerichtlichen Schlichtungsstelle der
Versicherungsombudsfrau über ihre Versicherung beschwert. Die
Schlichtungsstelle teilte mit, dass mehr als 21.000 Beschwerden
eingereicht wurden, ein Plus von 19,5 Prozent im Vergleich zum
Vorjahr. Für den meisten Ärger sorgten Kfz- und
Rechtsschutzversicherungen. Der unabhängige Geldratgeber
Finanztip erklärt Verbrauchern, wie sie den größten Ärger von
vornherein vermeiden können.

Laut Bericht beklagen sich Versicherte zunehmend über eine
verzögerte Leistungsbearbeitung. Außerdem nimmt die Zahl der
Beschwerden zu, die mit einer ausbleibenden oder stark gestörten
Kommunikation begründet werden. „Die Beschwerden zeigen deutlich,
wo es in der Praxis hakt: Verbraucher bleiben im Unklaren und
müssen mühsam bei ihrem Versicherer nachfragen”, so
Finanztip.  Dabei ist die Vorgabe für die Bearbeitungsdauer
klar: Die Finanzaufsicht BaFin erwartet, dass Versicherer bei
durchschnittlich gelagerten Versicherungsfällen Leistungsanträge
innerhalb eines Monats abschließend bearbeiten müssen. Reagiert
der Versicherer nicht fristgerecht, können Betroffene ein
kostenfreies Schlichtungsverfahren bei der Ombudsfrau einleiten.
Mehr als 52 Prozent der Schlichtungsanträge führten im Jahr 2024
zu einem Erfolg für die Verbraucher.

 

Kfz-Versicherung: Verwirrung nach Versicherungswechsel

Über Kfz-Versicherungen (Kfz-Haftpflicht- und
Kfz-Kaskoversicherung zusammengenommen) beschweren sich
Verbraucher besonders häufig bei der Versicherungsombudsfrau:
Häufigster Grund für Beschwerden ist die Einstufung in eine
vermeintlich falsche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nach
einem Versicherungswechsel.

„Viele Wechsler wundern sich, weil Sonderregelungen wie
Rabattschutz oder SF-Klassen-Retter beim alten Anbieter galten,
beim neuen aber nicht übernommen werden“, so Finanztip. Das
Problem: Nach einem Wechsel zu einem neuen Versicherer rechnet
der oftmals wieder mit der SF-Klasse, in die der Autofahrer ohne
Rabattschutz eingestuft wird. Finanztip empfiehlt: Finger weg von
Werbeversprechen wie Rabattschutz oder Rabattretter. Stattdessen
sorgfältig Tarife auf dem vom Geldratgeber empfohlenen Weg
vergleichen: Zunächst bei Verivox oder Check24 den Beitrag
berechnen lassen. Und dann zusätzlich noch bei der HUk24 ein
Angebot einholen.

 

Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:

https://www.was-audio.de/aanews/News20250422_kvp.mp3
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„Wirtschaftsnews vom 22. April 2025“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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