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Beschreibung
vor 10 Monaten
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten
mit Michael Weyland
Thema heute:
Beschwerderekord bei Versicherungen – Finanztip erklärt,
wie Verbraucher Ärger vermeiden können
Im Jahr 2024 haben sich so viele Menschen wie nie zuvor
bei der außergerichtlichen Schlichtungsstelle der
Versicherungsombudsfrau über ihre Versicherung beschwert. Die
Schlichtungsstelle teilte mit, dass mehr als 21.000 Beschwerden
eingereicht wurden, ein Plus von 19,5 Prozent im Vergleich zum
Vorjahr. Für den meisten Ärger sorgten Kfz- und
Rechtsschutzversicherungen. Der unabhängige Geldratgeber
Finanztip erklärt Verbrauchern, wie sie den größten Ärger von
vornherein vermeiden können.
Laut Bericht beklagen sich Versicherte zunehmend über
eine verzögerte Leistungsbearbeitung. Außerdem nimmt die Zahl der
Beschwerden zu, die mit einer ausbleibenden oder stark gestörten
Kommunikation begründet werden. „Die Beschwerden zeigen deutlich,
wo es in der Praxis hakt: Verbraucher bleiben im Unklaren und
müssen mühsam bei ihrem Versicherer nachfragen”, so
Finanztip. Dabei ist die Vorgabe
für die Bearbeitungsdauer klar: Die Finanzaufsicht BaFin
erwartet, dass Versicherer bei durchschnittlich gelagerten
Versicherungsfällen Leistungsanträge innerhalb eines Monats
abschließend bearbeiten müssen. Reagiert der Versicherer nicht
fristgerecht, können Betroffene ein kostenfreies
Schlichtungsverfahren bei der Ombudsfrau einleiten. Mehr als 52
Prozent der Schlichtungsanträge führten im Jahr 2024 zu einem
Erfolg für die Verbraucher.
Kfz-Versicherung: Verwirrung nach
Versicherungswechsel
Über Kfz-Versicherungen (Kfz-Haftpflicht- und
Kfz-Kaskoversicherung zusammengenommen) beschweren sich
Verbraucher besonders häufig bei der Versicherungsombudsfrau:
Häufigster Grund für Beschwerden ist die Einstufung in eine
vermeintlich falsche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nach
einem Versicherungswechsel.
„Viele Wechsler wundern sich, weil Sonderregelungen
wie Rabattschutz oder SF-Klassen-Retter beim alten Anbieter
galten, beim neuen aber nicht übernommen werden“, so Finanztip.
Das Problem: Nach einem Wechsel zu einem neuen Versicherer
rechnet der oftmals wieder mit der SF-Klasse, in die der
Autofahrer ohne Rabattschutz eingestuft wird. Finanztip
empfiehlt: Finger weg von Werbeversprechen wie Rabattschutz oder
Rabattretter. Stattdessen sorgfältig Tarife auf dem vom
Geldratgeber empfohlenen Weg vergleichen: Zunächst bei Verivox
oder Check24 den Beitrag berechnen lassen. Und dann zusätzlich
noch bei der HUk24 ein Angebot einholen.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20250422_kvp.mp3
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