Der Fall Marine le Pen – Politjustiz in der EU | Von Uwe Froschauer
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vor 8 Monaten
Ein Kommentar von Uwe Froschauer.
Ein Pariser Gericht befand die Vorsitzende der Partei
Rassemblement National (RN), Marine Le Pen und acht weitere
ehemalige Mitglieder des Europäischen Parlaments am 31. März 2025
wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder für schuldig.
Straftatbestand und Verurteilung
Le Pen und 25 weitere Funktionäre des Rassemblement National –
Vorgänger bis Juni 2018 war der „Front National“ (FN) – sollen in
den Jahren 2004 bis 2016 im EU-Parlament ein System von
Scheinbeschäftigungen – insgesamt 46 Assistentenverträge –
aufgebaut, und die Fördermittel hierfür eingestrichen haben.
Diese Assistenten hätten laut Staatsanwaltschaft jedoch mit der
Arbeit der EU-Abgeordneten nichts zu tun gehabt, sondern seien
vorwiegend für die Forcierung des FN in Frankreich eingesetzt
worden, um einen finanziellen Engpass auf Kosten des
EU-Parlaments zu überwinden. Aber hat die Arbeit für Abgeordnete
nicht immer auch etwas mit der Partei zu tun? Kann man das
wirklich so strikt trennen? Den Angeklagten wurde die
zweckentfremdete Finanzierung dieser Schein-Assistenten durch das
Europaparlament in Höhe von insgesamt 4,5 Millionen Euro – laut
Staatsanwaltschaft – zur Last gelegt. Le Pen selbst, die vier
Assistenten beschäftigte, habe einen Schaden für die
Öffentlichkeit von 474.000 Euro verursacht.
Marine Le Pen wurde zu vier Jahren Haft – davon zwei auf
Bewährung – und zu fünf Jahren Amtsverbot verurteilt. Das Gericht
sprach die sofortige Unwählbarkeit von Marine Le Pen aus, wodurch
eine bereits im Vorfeld angekündigte Berufung der Angeklagten für
den Fall einer Verurteilung keine aufschiebende Wirkung hat, und
die Kandidatur von Marine Le Pen für die Präsidentenwahl 2027
praktisch nicht stattfinden kann. Sie ist bereits dreimal als
Präsidentschaftskandidatin für das Rassemblement National (RN)
angetreten. Das Urteil ist – Stand 3. März 2025 – noch nicht
rechtskräftig.
Hier tun sich mehrere Fragen auf: Warum kommt das Urteil jetzt,
neun Jahre nach der Veruntreuung? Warum die drakonische Härte
dieses Urteils? Warum fiel beispielsweise bei der amtierenden
EZB-Chefin Christine Lagarde, die 2016 ebenfalls der Veruntreuung
von 400 Millionen Euro (!!) für schuldig befunden wurde, das
Urteil sehr milde aus?
Gründe für die Härte des Urteils
Interessant ist, dass erst Ende 2023 Anklage erhoben wurde,
obwohl Martin Schulz, der damalige Präsident des EU-Parlaments,
bereits im Jahr 2015 Anzeige erstattete. Weiterhin ist auffällig,
dass nur drei Tage zuvor, am 28. März, das französische
Verfassungsgericht in einem anderen Fall entschied, dass ein
sofortiger Ausschluss von politischen Ämtern bereits bei
erstinstanzlichen Verurteilungen – wie bei Marine Le Pen der Fall
– wegen eines Verbrechens statthaft sei. Der Verdacht einer
Politjustiz – nicht nur in Frankreich – drängt sich unweigerlich
auf.
...hier weiterlesen:
https://apolut.net/der-fall-marine-le-pen-politjustiz-in-der-eu-von-uwe-froschauer/
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