Episode 53: Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung, Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis und neues zu virtuellen Aktienoptionen
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vor 7 Monaten
In dieser Woche haben wir die folgenden Themen für Sie:
Update zur konzerninternen
Arbeitnehmerüberlassung
Am 12. November 2024 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass das
Konzernprivileg des AÜG keine Anwendung findet, wenn ein
Arbeitnehmer ausschließlich mit dem Ziel der Überlassung
eingestellt oder beschäftigt wird. Das Urteil sorgte damals für
großes Aufsehen – in den Medien war sogar vom „Ende der
Konzernleihe“ die Rede. Doch trifft das wirklich zu? Wir
erklären, welche Auswirkungen das Urteil tatsächlich auf die
Praxis hat.
Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Die Probezeit darf
nicht die gesamte Befristungsdauer ausfüllen – mit Ausnahme von
besonderen Umständen. Was das für die Vertragsgestaltung bedeutet
und worauf Arbeitgeber jetzt besonders achten sollten, klären wir
in dieser Folge.
Schon wieder Neues zu virtuellen
Aktienoptionen
Virtuelle Aktienoptionen rücken erneut in den Fokus – diesmal im
Kontext nachvertraglicher Wettbewerbsverbote. In einer aktuellen
Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht festgelegt, welche
Einkünfte bei der Berechnung der Karenzentschädigung zu
berücksichtigen sind. Für Arbeitgeber bedeutet das: Bei der
Gestaltung solcher Wettbewerbsverbote ist besondere Sorgfalt
geboten, denn die Einbeziehung virtueller Aktienoptionen kann die
Kosten unerwartet in die Höhe treiben.
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Anregungen an: 7minutes@kliemt.de
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