DRL029: Politiker mit Strafrecht wegcanceln? / AfD blockiert Justiz / "Sexsomnia" bei Staatsanwalt?
Recht verstehen und Mitreden
44 Minuten
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Beschreibung
vor 8 Monaten
In Folge 29 des LTO-Podcasts "Die Rechtslage" begrüßen Sie und
Euch diesmal Felix W. Zimmermann und Markus Sehl mit folgenden
drei brisanten Themen:
1. Wie schnell droht Politikern nach Strafurteil ein
Wahlverbot?
Nach dem spektakulären Wahlausschluss gegen die rechtsnationale
Politikerin Marine Le Pen in Frankreich, stellt sich die Frage:
Droht das Politikern auch in Deutschland, wenn sie wegen
Straftaten verurteilt werden? Auch das Strafgesetzbuch enthält
dazu strenge Regeln. Bei Verbrechen droht sogar ein automatischer
Ausschluss, bei anderen gravierenden Straftaten haben die
Gerichte einen Ermessensspielraum. Wie können sich Politiker
dagegen wehren? Wir diskutieren: Brauchen wir eine solche
Auschluss-Regelung eigentlich? Müsste sie reformiert werden?
Sollte es Bürgerinnen und Bürger an der Wahlurne ganz überlassen
werden, ob sie einen straffälligen Politiker wählen wollen? Und
schließlich: Würde es das Rechtssystem eigentlich aushalten, wenn
der aussichtsreichste Spitzenkandidat von einem Gericht von der
Wahl ausgeschlossen wird?
2. AfD-Justizblockade in Thüringen
Die AfD hat nach der Landtagswahl im Herbst 2024 eine starke
Mehrheit errungen, nun blockiert sie im Thüringer Landtag die
Wahlausschüsse für neue Richter und Staatsanwälte. Ein
nachvollziehbarer politischer Schachzug - und eine Gefahr für die
Justiz? Die Brombeer-Koalition setzt auf riskante
Übergangslösungen. Wir fragen uns: Taugen die auch
verfassungsrechtlich? Während der Podcast-Aufnahme scheitert ein
neuer Anlauf im Thüringer Landtag, den Ausschuss neu zu besetzen.
Wie kann die Blockade aufgelöst werden?
3. BGH zu Sexsomnia Fall um schlafwandelnden
Staatsanwalt
Missbrauchte ein ehemaliger Staatsanwalt schlafwandelnd seinen
Sohn und war er dabei schuldfähig? Litt er an einer seltenen
Schlafstörung Sexsomnia? Oder war das nur eine schwer zu
widerlegende Verteidigungsstrategie? Obwohl die
Staatsanwaltschaft sich geweigert hatte, den Mann anzuklagen,
verurteilte schließlich das Landgericht Lübeck ihn. Nun kam es
aber zu einer überraschenden Wende. Der BGH hob die Verurteilung
auf. Entscheidend war die Aussage einer Zeugin, die ebenfalls
Juristin ist.
Einsendungen für das Gewinnspiel sowie Feedback bitte an:
rechtslage@lto.de
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