Episode 51: Haftungsfragen bei der Nutzung von KI, arbeitsvertragliche Geheimhaltungsklauseln, Schutz von Mitarbeitern vor Diskriminierungen
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vor 8 Monaten
In dieser Woche haben wir die folgenden Themen für Sie:
Wer haftet bei der Nutzung von KI?
Unternehmen müssen sich bei der Nutzung von KI intensiv mit der
KI-Verordnung beschäftigen. Dazu zählt vor allem die
Risikoklassifizierung, das Qualitätsmanagement, die technische
Dokumentation und die Transparenz. Die Verordnung schweigt jedoch
zur wichtigen Frage der Haftung beim Einsatz von KI. Ursprünglich
sollten diese Fragen in der KI-Haftungsrichtlinie der EU geklärt
werden, doch diese wurde kürzlich zurückgezogen. Was passiert
nun, wenn beim Einsatz von KI etwas schiefgeht?
Geschäftsgeheimnisse in Gefahr – Handlungsbedarf bei
arbeitsvertraglichen Geheimhaltungsklauseln
Sind Ihre Geschäftsgeheimnisse gut genug geschützt? Ein Urteil
des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2024 macht deutlich:
Für viele Unternehmen besteht dringender Handlungsbedarf.
Veraltete oder unzureichende Geheimhaltungsklauseln können
gravierende Folgen haben. Wir zeigen auf, was Unternehmen
unbedingt beachten müssen.
Mitarbeiter sind auch vor Diskriminierungen durch Dritte
zu schützen!
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – kurz AGG – schützt
Beschäftigte vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse,
ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Identität. Arbeitgebern ist es untersagt, ihre Mitarbeiter aus
einem dieser Gründe zu benachteiligen. Doch haften Arbeitgeber
auch dann, wenn ihre Mitarbeiter durch Dritte diskriminiert
werden?
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Anregungen an: 7minutes@kliemt.de
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