Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 11 Monaten
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten
mit Michael Weyland
Thema heute:
Entspannt verreisen: Nicht jede Versicherung hält, was
sie verspricht
Die Urlaubszeit rückt näher und Viele freuen sich auf
Sonne, Strand und Erholung. Bei aller Vorfreude sollten Reisende
jedoch die finanziellen Risiken einer Krankheit oder eines
Unfalls im Ausland nicht unterschätzen.
„Im Urlaub medizinische Hilfe zu erhalten, kann je
nach Reiseland hohe Kosten verursachen – insbesondere ein
Rücktransport kann sehr teuer werden“, sagt man beim Bund der
Versicherten e. V. (BdV). Daher sollte bei der
Urlaubsplanung das Thema Versicherungen nicht zu kurz kommen.
Allerdings sind nicht alle Reiseversicherungen
sinnvoll.
Darauf kommt es bei der Auslandsreisekrankenversicherung
an
Eine der essenziellen Absicherungen für Reisen ins
Ausland ist die Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV). Sie
übernimmt die Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und für
einen medizinisch notwendigen Rücktransport, die von der
gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Beim Abschluss
einer Auslandsreisekrankenversicherung sollten Verbraucherinnen
und Verbraucher darauf achten, dass der Versicherer die Kosten
für den Rücktransport aus dem Ausland zum ständigen Wohnsitz oder
dem vom ständigen Wohnsitz nächstgelegenen und geeigneten
Krankenhaus trägt, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll
und vertretbar ist. Dies gilt auch für den Fall einer stationären
Heilbehandlung, die nach ärztlicher Prognose länger als 14 Tage
andauern würde. Außerdem sollte eine Erkrankung, die bereits vor
Antritt der Reise bestand, mitversichert sein, wenn sie sich
während der Auslandsreise verschlimmert.
Auslandsreisekrankenversicherung: Auf diese Kriterien
sollten Sie achten.
Wichtig: Vorhersehbare Behandlungen sind vom
Versicherungsschutz der ARKV grundsätzlich ausgeschlossen.
Vorhersehbar ist eine Behandlung beispielsweise dann, wenn sie
für die Reisezeit geplant war oder schon vor Reiseantritt
feststand.
„Reisekrankenschutz ist oft in Kreditkarten
eingeschlossen – aber Vorsicht: Die Leistungen sind in der Regel
deutlich schlechter als bei einer gesonderten
Auslandsreisekrankenversicherung“, sagt man beim BdV. So sind
beispielsweise die Such-, Rettungs- und Bergungskosten nicht
versichert und die Versicherungssummen meist niedriger. Zudem
kann es sein, dass nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn die
Reise mit der Kreditkarte gebucht wurde. „Wir raten daher dazu,
sich zusätzlich über einen separaten Vertrag
abzusichern“.
Reisegepäckversicherung: Oft lückenhafter
Versicherungsschutz
Auch Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherungen sieht
man kritisch. Sie sicherten keine existenziellen Risiken ab und
oft ist nicht nachvollziehbar, wann Versicherte eine Leistung
erwarten können. Bei Reisegepäckversicherungen können Versicherer
zudem Leistungen kürzen, wenn die versicherte Person den
Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. „Gerade bei
Diebstahl oder Raub wird Betroffenen häufig grobe Fahrlässigkeit
vorgeworfen.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20250321_kvp.mp3
Weitere Episoden
vor 1 Tag
vor 4 Tagen
vor 1 Woche
vor 1 Woche
vor 2 Wochen
In Podcasts werben
Abonnenten
Jeckenbach
Sankt-Petersburg
Kommentare (0)