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vor 8 Monaten
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute:
Entspannt verreisen: Nicht jede Versicherung hält, was sie
verspricht
Die Urlaubszeit rückt näher und Viele freuen sich auf Sonne,
Strand und Erholung. Bei aller Vorfreude sollten Reisende jedoch
die finanziellen Risiken einer Krankheit oder eines Unfalls im
Ausland nicht unterschätzen.
„Im Urlaub medizinische Hilfe zu erhalten, kann je nach Reiseland
hohe Kosten verursachen – insbesondere ein Rücktransport kann
sehr teuer werden“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V.
(BdV). Daher sollte bei der Urlaubsplanung das Thema
Versicherungen nicht zu kurz kommen. Allerdings sind nicht alle
Reiseversicherungen sinnvoll.
Darauf kommt es bei der Auslandsreisekrankenversicherung
an
Eine der essenziellen Absicherungen für Reisen ins Ausland ist
die Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV). Sie übernimmt die
Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und für einen
medizinisch notwendigen Rücktransport, die von der gesetzlichen
Krankenkasse nicht übernommen werden. Beim Abschluss einer
Auslandsreisekrankenversicherung sollten Verbraucherinnen und
Verbraucher darauf achten, dass der Versicherer die Kosten für
den Rücktransport aus dem Ausland zum ständigen Wohnsitz oder dem
vom ständigen Wohnsitz nächstgelegenen und geeigneten Krankenhaus
trägt, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar
ist. Dies gilt auch für den Fall einer stationären
Heilbehandlung, die nach ärztlicher Prognose länger als 14 Tage
andauern würde. Außerdem sollte eine Erkrankung, die bereits vor
Antritt der Reise bestand, mitversichert sein, wenn sie sich
während der Auslandsreise verschlimmert.
Auslandsreisekrankenversicherung: Auf diese Kriterien sollten
Sie achten.
Wichtig: Vorhersehbare Behandlungen sind vom Versicherungsschutz
der ARKV grundsätzlich ausgeschlossen. Vorhersehbar ist eine
Behandlung beispielsweise dann, wenn sie für die Reisezeit
geplant war oder schon vor Reiseantritt feststand.
„Reisekrankenschutz ist oft in Kreditkarten eingeschlossen – aber
Vorsicht: Die Leistungen sind in der Regel deutlich schlechter
als bei einer gesonderten Auslandsreisekrankenversicherung“, sagt
man beim BdV. So sind beispielsweise die Such-, Rettungs- und
Bergungskosten nicht versichert und die Versicherungssummen meist
niedriger. Zudem kann es sein, dass nur dann Versicherungsschutz
besteht, wenn die Reise mit der Kreditkarte gebucht wurde. „Wir
raten daher dazu, sich zusätzlich über einen separaten Vertrag
abzusichern“.
Reisegepäckversicherung: Oft lückenhafter
Versicherungsschutz
Auch Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherungen sieht man
kritisch. Sie sicherten keine existenziellen Risiken ab und oft
ist nicht nachvollziehbar, wann Versicherte eine Leistung
erwarten können. Bei Reisegepäckversicherungen können Versicherer
zudem Leistungen kürzen, wenn die versicherte Person den
Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. „Gerade bei
Diebstahl oder Raub wird Betroffenen häufig grobe Fahrlässigkeit
vorgeworfen.
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unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20250321_kvp.mp3
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