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Niko Härting und Stefan Brink werfen zunächst (ab Minute 01:06)
einen Blick auf den Fall Perkins Coie, der die Anwaltschaft
weltweit schockiert. Der US-Präsident entzog mittels einer
Executive Order der Wirtschaftskanzlei Perkins Coie LLP alle
Mandate. Die Bundesbehörden wurden angewiesen, alle Dienstleister
zur Offenlegung von Geschäftsbeziehungen mit Perkins Cole
aufzufordern. Zudem lässt Trump untersuchen, ob amerikanische
Großkanzleien gegen Antidiskriminierungsrecht verstoßen, indem sie
weiße heterosexuelle Männer diskriminieren. Ab Minute 13:25 geht es
um ein viel beachtetes BGH-Urteil zum immateriellen Schaden nach
Art. 82 DSGVO bei Spam-Mails (BGH v. 28.1.2025 - VI ZR 109/23). Der
BGH verneint das Erfordernis einer ,,Erheblichkeitsschwelle“ für
einen immateriellen Schaden, verlangt allerdings eine konkrete
Darlegung des Schadens. Im Anschluss (ab Minute 21:59) diskutieren
Härting und Brink eine Entscheidung des AG München über das (nach
Auffassung des Gerichts fehlende) Recht einer Gerichtsvollzieherin
zur Befragung der Nachbarn eines Schuldners nach dessen
Aufenthaltsort. Siegeszug der DSGVO oder ärgerliches
Missverständnis? Abschließend (ab Minute 32:14) wird eine
Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Auskunftsanspruch gemäß Art.
15 DSGVO thematisiert (BFH v. 14.1.2025 – IX R 25/22). Dieser
besteht auch gegen Finanzämter, einen unverhältnismäßigen Aufwand
kann die Behörde dem Anspruch nach Auffassung des BFH in aller
Regel nicht entgegenhalten.
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„Follow the Rechtsstaat Folge 116“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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