Warum ist unechter Impfpass als Urkundenfälschung strafbar?
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vor 7 Monaten
Wer in der Apotheke einen gefälschten Impfpass vorlegt, um ein
digitales Impfzertifikat zu erhalten, macht sich immer gemäß §
267 StGB wegen Urkundenfälschung strafbar.
Die Rechtslage für ein derartiges Verhalten bis zum 23.11.2021
war früher höchst umstritten. Denn der Straftatbestand der
Urkundenfälschung könnte beim Umgang mit Gesundheitszeugnissen
möglicherweise von den Sonderregeln in den §§ 277 ff. StGB a. F.
verdrängt worden sein. Nachdem § 279 StGB a. F. allerdings auf
Apotheken nicht anwendbar ist, könnte infolgedessen eine
Regelungslücke bestanden haben.
Ab 24.11.2021 war eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung gemäß
§ 267 StGB aufgrund einer entsprechenden Änderung der §§ 277 ff.
StGB schon immer unstreitig gegeben.
Mit Urteil vom 10.11.2022 hat der BGH (5 StR 283/22) nun
entschieden, dass der Straftatbestand der Urkundenfälschung durch
die Vorschriften über die Gesundheitszeugnisse gemäß den §§ 277
ff. StGB a. F. nicht gesperrt worden ist. Damit war die Vorlage
eines gefälschten Impfausweises in der Apotheke auch vor dem
24.11.2021 als Urkundenfälschung gemäß § 276 StGB strafbar.
Mehr Infos:
https://fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/gesundheitszeugnisse/
https://youtu.be/6I97Lj266DI
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