Wann bekommt Beschuldigter Pflichtverteidiger?
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vor 7 Monaten
Der Verdächtige im Strafverfahren hat einen Anspruch auf
Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger, wenn ein
Fall notwendiger Verteidigung gemäß § 140 StPO vorliegt.
Anders als bei der Prozesskostenhilfe im Zivilverfahren besteht
der Anspruch auf Bestellung eines Verteidigers im Strafverfahren
unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des
Betroffenen. Der Pflichtverteidiger erhält seine Gebühren und
Auslagen von der Staatskasse. Die Kosten des Pflichtverteidigers
sind aber Teil der Verfahrenskosten und werden daher für den Fall
einer Verurteilung dem Betroffenen auferlegt. Pflichtverteidigung
ist also in der Regel nicht kostenlos.
Eine notwendige Verteidigung ist gemäß § 140 Abs. 1 StPO unter
anderem dann gegeben, wenn eine Hauptverhandlung mindestens vor
dem Schöffengericht zu erwarten ist, ein Verbrechen vorgeworfen
wird, eine Vorführung zur gerichtlichen Entscheidung über
Untersuchungshaft erfolgen soll oder Strafhaft vollstreckt wird.
Ein Pflichtverteidiger wird aber gemäß § 140 Abs. 2 StPO auch
dann bestellt, wenn dies wegen der Schwere der Anklage, wegen der
Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge, wegen der Schwierigkeit
der Sach- und Rechtslage geboten erscheint oder wenn ersichtlich
ist, dass eine Selbstverteidigung nicht möglich ist. Ab einer
Straferwartung von einem Jahr Freiheitsstrafe ist die
Verteidigung notwendig. Insoweit sind auch drohende
Bewährungswiderrufe zu berücksichtigen.
Dem Beschuldigten wird innerhalb einer zu bestimmenden Frist
Gelegenheit gegeben, einen Verteidiger seiner Wahl zu bezeichnen.
Wenn der Beschuldigte die Frist zur Benennung eines Rechtsanwalts
seiner Wahl verstreichen lässt, wird ein Pflichtverteidiger nach
behördlichem Ermessen ausgesucht und bestellt. Jeder Beschuldigte
sollte also unbedingt von seinem Wahlrecht Gebrauch machen.
Andernfalls riskiert er, dass eventuell andere Kriterien als die
fachliche Qualifikation des Rechtsanwalts bei der Auswahl eine
Rolle spielen könnten.
Mehr Infos:
https://fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/ratgeber/pflichtverteidiger/
https://youtu.be/5SFpJSyUpN4
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