Was tun bei Vorladung als Beschuldigter?
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Beschreibung
vor 7 Monaten
Wenn man von der Polizei als Beschuldigter zur Vernehmung
vorgeladen wird, empfiehlt es sich,
1. der Vorladung nicht Folge zu leisten und zu schweigen,
2. einen Fachanwalt für Strafrecht mit Akteneinsicht zu
beauftragen,
3. über den Verteidiger eine schriftliche Stellungnahme
abzugeben.
Diese Empfehlung gilt grundsätzlich für alle denkbaren Kontakte,
die man als Beschuldigter mit der Polizei haben kann. Also
insbesondere auch bei Durchsuchung oder vorläufigen Festnahme
bzw. Verhaftung.
Mehr Infos:
https://fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/ratgeber/vorladung-durchsuchung-verhaftung/
https://youtu.be/wgTU506BsmU
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