Autonews vom 12. Februar 2025

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vor 1 Jahr

Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael
Weyland 


Thema heute:  Bei Nebel nicht auf die Lichtautomatik
verlassen


 


Die Lichtautomatik in modernen Autos nimmt Fahrerinnen
und Fahrern einiges an Arbeit ab: Sie schaltet selbsttätig das
Abblendlicht ein, wenn es dunkel wird, man in eine Tiefgarage
oder durch einen Tunnel fährt. Bei Nebel und anderen diffusen
Lichtverhältnissen arbeitet die Automatik aber oft nicht perfekt:
Die DEKRA Experten raten, mitzudenken und das Abblendlicht von
Hand einzuschalten.


„Die Lichtautomatik hat viel an Sicherheitsgewinn gebracht.
Dennoch sollte man sich nicht blind auf die Technik verlassen“,
sagt man bei DEKRA. „Die Lichtsensoren vieler Fahrzeuge
unterscheiden nur zwischen Hell und Dunkel und schalten zumeist
bei Nebel, Nieselregen oder Gischt nur das Tagfahrlicht ein,
nicht aber das Abblendlicht. In neuesten Fahrzeugen werden die
Sensoren immer sensibler, trotzdem ist es wichtig, aufmerksam zu
bleiben und auf die Lichteinstellung zu achten.“


Tagfahrlicht reicht nicht bei schlechter
Sicht


Im Tagfahrlicht-Modus leuchten die Frontscheinwerfer
schwächer, die Heckleuchten bleiben komplett ausgeschaltet. Damit
ist das Fahrzeug von vorn und von hinten viel schlechter zu
erkennen und es kann leichter zu kritischen Situationen
kommen. Die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt, auch
am Tag das Abblendlicht einzuschalten, wenn die Sicht durch
Nebel, Schneefall oder Regen erheblich beeinträchtigt ist (§ 17
Abs. 3 StVO). Bei diffusem Licht müssen die Fahrenden in solchen
Situationen somit selbst zum Lichtschalter greifen und das
Abblendlicht aktivieren. „Je früher, desto besser“, sagt
man.


Nebelscheinwerfer: Nahbereich besser
ausgeleuchtet


Die Sicht verbessert sich bei diffusem Licht in der Regel,
wenn die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Diese strahlen
das Licht breiter ab als das normale Abblendlicht und leuchten
die Fahrbahn im Nahbereich besser aus. Ohne Abblendlicht
reduziert sich zugleich die Eigenblendung. Ein Wechsel auf
Nebelscheinwerfer ist bei erheblicher Sichtbehinderung erlaubt,
eine Verpflichtung besteht aber nicht.


„Bei Nebelfahrten im Dunkeln empfehlen wir,
Nebelscheinwerfer, sofern vorhanden, zusätzlich zum Abblendlicht
einzuschalten, um eine optimale Sicht und Ausleuchtung der
Fahrbahn zu erhalten“.


Nebelschlussleuchte: Für Sichtweiten unter 50
Meter


Bei Sichtweiten unter 50 Metern ist es erlaubt, durch das
Zuschalten der Nebelschlussleuchte für mehr Sicherheit zu sorgen.
Das eigene Fahrzeug ist dann selbst bei dichtem Nebel durch das
helle Rücklicht früher vom nachfolgenden Verkehr zu erkennen.
Dies bedeutet aber auch, dass nicht schneller als 50 km/h
gefahren werden darf. Lichtet sich der Nebel
wieder, muss die lichtstarke Leuchte wieder ausgeschaltet werden,
um nachfolgende Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.


Alle Fotos: Dekra


 


 


 


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unter:
https://www.was-audio.de/aanews/autonews20250212_kvp.mp3

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