Autonews vom 12. Februar 2025

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vor 9 Monaten

Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael
Weyland 


Thema heute:  Bei Nebel nicht auf die Lichtautomatik
verlassen


 


Die Lichtautomatik in modernen Autos nimmt Fahrerinnen und
Fahrern einiges an Arbeit ab: Sie schaltet selbsttätig das
Abblendlicht ein, wenn es dunkel wird, man in eine Tiefgarage
oder durch einen Tunnel fährt. Bei Nebel und anderen diffusen
Lichtverhältnissen arbeitet die Automatik aber oft nicht perfekt:
Die DEKRA Experten raten, mitzudenken und das Abblendlicht von
Hand einzuschalten.


„Die Lichtautomatik hat viel an Sicherheitsgewinn gebracht.
Dennoch sollte man sich nicht blind auf die Technik verlassen“,
sagt man bei DEKRA. „Die Lichtsensoren vieler Fahrzeuge
unterscheiden nur zwischen Hell und Dunkel und schalten zumeist
bei Nebel, Nieselregen oder Gischt nur das Tagfahrlicht ein,
nicht aber das Abblendlicht. In neuesten Fahrzeugen werden die
Sensoren immer sensibler, trotzdem ist es wichtig, aufmerksam zu
bleiben und auf die Lichteinstellung zu achten.“


Tagfahrlicht reicht nicht bei schlechter Sicht


Im Tagfahrlicht-Modus leuchten die Frontscheinwerfer schwächer,
die Heckleuchten bleiben komplett ausgeschaltet. Damit ist das
Fahrzeug von vorn und von hinten viel schlechter zu erkennen und
es kann leichter zu kritischen Situationen kommen. Die
Straßenverkehrs-Ordnung verlangt, auch am Tag das Abblendlicht
einzuschalten, wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen
erheblich beeinträchtigt ist (§ 17 Abs. 3 StVO). Bei diffusem
Licht müssen die Fahrenden in solchen Situationen somit selbst
zum Lichtschalter greifen und das Abblendlicht aktivieren. „Je
früher, desto besser“, sagt man.


Nebelscheinwerfer: Nahbereich besser ausgeleuchtet


Die Sicht verbessert sich bei diffusem Licht in der Regel, wenn
die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Diese strahlen das
Licht breiter ab als das normale Abblendlicht und leuchten die
Fahrbahn im Nahbereich besser aus. Ohne Abblendlicht reduziert
sich zugleich die Eigenblendung. Ein Wechsel auf
Nebelscheinwerfer ist bei erheblicher Sichtbehinderung erlaubt,
eine Verpflichtung besteht aber nicht.


„Bei Nebelfahrten im Dunkeln empfehlen wir, Nebelscheinwerfer,
sofern vorhanden, zusätzlich zum Abblendlicht einzuschalten, um
eine optimale Sicht und Ausleuchtung der Fahrbahn zu erhalten“.


Nebelschlussleuchte: Für Sichtweiten unter 50 Meter


Bei Sichtweiten unter 50 Metern ist es erlaubt, durch das
Zuschalten der Nebelschlussleuchte für mehr Sicherheit zu sorgen.
Das eigene Fahrzeug ist dann selbst bei dichtem Nebel durch das
helle Rücklicht früher vom nachfolgenden Verkehr zu erkennen.
Dies bedeutet aber auch, dass nicht schneller als 50 km/h
gefahren werden darf. Lichtet sich der Nebel wieder, muss
die lichtstarke Leuchte wieder ausgeschaltet werden, um
nachfolgende Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.


Alle Fotos: Dekra


 


 


 


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unter:
https://www.was-audio.de/aanews/autonews20250212_kvp.mp3

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