Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
LAG Schleswig-Holstein Urteil v. 30.09.2014 – 1 Sa 107/14

Vorinstanz: ArbG Flensburg v. 30.01.2014 – 2 Ca 277/12

Sachverhalt:

Die Klägerin war seit 1976 bei der Bundeswehrverwaltung als Botin
und später als Kammerarbeiterin in der Kleiderkammer beschäftigt.
Aufgrund einer frühkindlichen Schädigung ist sie schwerbehindert
(GdB 100) und kann nur einfache Tätigkeiten ohne eigenen
Entscheidungsspielraum ausführen.

Durch den Umbau der Streitkräfte und die Abschaffung der
Wehrpflicht verringerten sich die an ihrem Standort anfallenden
Tätigkeiten erheblich. Eine Versetzung an einen anderen Dienstort
war aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich.

Ab September 2011 wurde die Klägerin täglich nur für kurze Zeit
mit unterwertigen Tätigkeiten beschäftigt, darunter:

- Bündeln von Kleiderbügeln,

- Zerreißen von Pappkartons,

- Zerschneiden von Uniformabzeichen,

- Freitags Reinigungstätigkeiten,

- Sortieren von Knöpfen, wobei die Knöpfe abends absichtlich
wieder durcheinandergebracht wurden, sodass die Klägerin sie am
nächsten Tag erneut sortieren musste.

Die Klägerin empfand diese Tätigkeiten als erniedrigend und
machte eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts geltend. Sie
forderte eine Entschädigung von mindestens 10.000 Euro.

Das Arbeitsgericht Flensburg sprach ihr zunächst 5.000 Euro zu,
da die Zuweisung der Tätigkeiten als eine Verletzung ihres
Persönlichkeitsrechts gewertet wurde. Hiergegen legte die
Beklagte Berufung ein.

Urteilsgründe:

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein bestätigte,
dass die Klägerin durch die Art ihrer Beschäftigung in ihrem
Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, insbesondere durch:

Das Sortieren von Knöpfen, die absichtlich wieder
durcheinandergebracht wurden, was als sinnlose und entwürdigende
Arbeit eingestuft wurde.

Die stundenweise völlige Untätigkeit, die eine Abwertung ihrer
Arbeitskraft bedeutete.

Allerdings wurde die Klage auf Entschädigung abgewiesen, da das
Gericht die Verletzung des Persönlichkeitsrechts nicht als
schwerwiegend genug einstufte, um eine Geldentschädigung zu
rechtfertigen.

Ausschlaggebend war:

Kein vorsätzliches Schikanieren durch den Arbeitgeber: Die
Umstrukturierung der Bundeswehr war der Hauptgrund für den
Wegfall der regulären Tätigkeiten.

Keine Versetzungsmöglichkeit: Die Klägerin konnte aus
gesundheitlichen Gründen nicht an einen anderen Standort
wechseln.

Kein schweres Verschulden des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber hatte
die Klägerin nicht aktiv herabgesetzt oder diskriminiert, sondern
stand vor einem organisatorischen Problem.

Das Gericht argumentierte, dass eine Entschädigung nur bei einer
schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung geboten sei, was
hier nicht vorliege.

Daher wurde die Berufung der Beklagten erfolgreich und die
Zahlung der 5.000 Euro Entschädigung aufgehoben.

Artikel:

1. ⁠⁠ Freistellung nach Kündigung

2. unwiderrufliche Freistellung

3. Muss man als Arbeitnehmer putzen?

Homepage:

⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Anwalt Arbeitsrecht in Berlin
⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christburger Str. 23, 10405 Berlin

E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

Telefon: 030 74923060

Fax: 030 74923818

Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
Episode melden

„Aschenputtel sortiert Knöpfe“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz