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In dieser Episode geht es um eine Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichts vom 30. Januar 2025 - Az 2 AZR
68/24, die für die Praxis erhebliche Bedeutung hat.

Das BAG hat klargestellt, dass weder der Einlieferungsbeleg noch
der Sendungsstatus der Deutschen Post ausreichen, um den Zugang
einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben zu beweisen.
Arbeitgeber, die glauben, mit dem Einschreiben auf der sicheren
Seite zu sein, können damit im Kündigungsschutzprozess böse
überrascht werden.

Ich erkläre, was das Urteil konkret besagt, was es für die Praxis
bedeutet – und welche Zustellwege wirklich sicher sind. Dazu
gehören das Einschreiben mit Rückschein, die Übergabe durch einen
Zeugen sowie der Einwurf in den Briefkasten in Anwesenheit eines
Zeugen. Denn eines ist klar: Wer eine Kündigung nicht beweisbar
zustellen kann, hat im Zweifel ein ernstes Problem.

Podcast:

1. ⁠EuGH - versäumte Klagefrist einer schwangeren Arbeitnehmerin⁠

2. aktuelle BAG-Entscheidung zur Freistellung nach einer
Kündigung

3. FAQ - Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer

Artikel:

1. ⁠⁠ ⁠⁠⁠Eigenkündigung und Schadenersatz⁠⁠⁠

2. ⁠⁠⁠Kündigung und Kündigungsschutz⁠⁠⁠

3. ⁠⁠⁠Abfindung -was man wissen sollte!⁠⁠⁠

Homepage:

⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer
Berg⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Storkower Straße 139 b, 10407 Berlin

E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

Telefon: 030 74923060

Fax: 030 74923818

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Standort Marzahn:

Rechtsanwalt Andreas Martin Marzahner Promenade 22, 12679 Berlin:
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55: ⁠⁠⁠⁠info@anwalt-martin.de⁠⁠⁠⁠: ⁠⁠⁠⁠https://www.anwalt-martin.de/⁠⁠⁠⁠
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„Kündigung per Einschreiben – eine schlechte Idee?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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