Das Recht (Teil I) - Der Rechtsstaat gilt als große zivilisatorische Errungenschaft – Aber: Wer oder was herrscht eigentlich, wenn das Recht herrscht?

Das Recht (Teil I) - Der Rechtsstaat gilt als große zivilisatorische Errungenschaft – Aber: Wer oder was herrscht eigentlich, wenn das Recht herrscht?

1 Stunde 47 Minuten

Beschreibung

vor 14 Jahren

Dass das Recht aus einem Kanon von Vorschriften besteht, dem
Geltung in der Gesellschaft mittels Gewalt verschafft wird, ist
kein Geheimnis. Dennoch, auf kritikwürdige
Herrschaftsverhältnisse, von denen die Menschen sich befreien
sollten, mag da niemand schließen.


Dass diese Gesellschaft auf Gewalt beruht, dass stets etwas,
Zwecke und Interessen, unterdrückt werden – müssen, damit der
Frieden dieser Ordnung herrscht, das alles will niemand dem Recht
entnehmen und ihm zum Vorwurf machen.


Stattdessen gibt es lauter Lob der zivilisatorischen Leistung,
die es darstellt – verräterisches Lob allerdings, dem gegen den
gemeinten guten Sinn schon der schlechte Sinn zu entnehmen ist,
den das Recht und die Rechtsordnung hat.


Mit dem Recht haben alle zu tun: Alles, was die Leute machen, ist
haarklein rechtlich geregelt; es wird übertreten, als Fessel
empfunden; es wird darum gerechtet, ob es gerecht ist; seine
Übertretung und deren Ahndung bildet den Stoff für Unterhaltung:
Krimis. Aber eines passiert nicht, nämlich sich die Frage zu
stellen, was für Verhältnisse eigentlich das Recht regelt, was
also herrscht, wenn das Recht herrscht.


Veranstalter: Sozialistische Gruppe


Weitere Publikationen zum Thema:


Demokratie Die perfekte Form bürgerlicher Herrschaft vom
Gegenstandpunkt Verlag


ResultateVerlag Der bürgerliche Staat

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