Freiheit: Was ist sie? Wozu taugt sie? Ist sie Weg zur Mündigkeit und höchster Wert? Oder ist sie Instrument demokratischer Herrschaftsausübung?
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Beschreibung
vor 12 Jahren
Fast jede Auseinandersetzung über diese Gesellschaft, ihre
Ökonomie, ihre Sozial- und Wirtschaftspolitik, Innen- und
Außenpolitik läuft auf die gleiche Frage hinaus: Wie hältst du es
denn mit der Demokratie?
Es gibt, das wird auch von den Verteidigern des Systems
zugestanden, zwar hierzulande viel zu meckern und zu beschweren;
aber der Verweis auf die Demokratie, der gilt als eine sichere
Rückzugsbastion, vor der alle sonstigen Beschwerden klein werden.
Gegen Demokratie gibt es kaum etwas Prinzipielles zu sagen. Da
muss auch der Kritiker kapitulieren. Allenfalls will er ihr
vorwerfen, dass sie noch nicht die wahre Demokratie, das Volk
also noch nicht genug einbezogen ist. Aber auch diese
Einschränkung des Lobs bestätigt nur, dass selbst den
kritischsten Menschen Demokratie als ein Wert gilt, an der er die
Freiheit zur Kritik schätzt.
Daher lautet das schlagendste Argument, das für die Demokratie
aufgefahren wird: Wo darf man denn sonst schon seine Kritik so
frei sagen?! Und: Welches System erlaubt seinen Bürgern schon so
viele Freiheiten! Stimmt: Die reichen von der Meinungsfreiheit
über die Versammlungsfreiheit bis hin zur Koalitionsfreiheit. Man
darf zudem seine Religion frei ausüben und heiraten, wen man
will; man darf einen Beruf nach eigener Wahl aussuchen und die
Freizügigkeit auf dem hiesigen Territorium ist tatsächlich auch
noch gestattet!
Aber spricht das eigentlich für die demokratische Form der
Herrschaft, wenn sie – erstens – erlaubt, was doch ganz ohne
staatliche Lizenz selbstverständlich sein sollte: Sich so seine
Gedanken über die Welt machen, sich mit anderen privat oder
politisch zusammenschließen, glauben, was man lustig ist und sich
zwischen Bayrischem Wald und Ostfriesland frei bewegen! Und warum
soll man – zweitens – einem System seinen Segen erteilen, nur
weil es erlaubt, die Klagen zu äußern, für die die demokratisch
regierte Gesellschaft offenkundig permanent Gründe liefert?
Bemerkenswert zudem ist – drittens – dass ein ehemaliger
Bundespräsident die Bürger mahnte, dass derjenige das Recht zur
freien Meinung verwirkt, der es kritisiert! Selbstverständlich
sind diese Freiheiten – viertens – also gerade nicht: Wenn es der
Erlaubnis durch die staatliche Gewalt bedarf, dass man sagen
darf, was einem durch den Kopf geht, dann steht fest, dass diese
Freiheiten auch nur im Rahmen der hiesigen Rechtsordnung gelten
und jede Erlaubnis zugleich mit einer staatlich verfügten
Beschränkung einhergeht. Oder ist das alles ohnehin nur „falsche
Freiheit“, wie einige linke Kritiker meinen?
Weitere Publikationen zum Thema:
Resultate (Hg. Karl Held) - Der bürgerliche Staat und hier § 10
Bürgerliche Öffentlichkeit – Meinungspluralismus – Toleranz
Demokratie - Die perfekte Form bürgerlicher Herrschaft 2024
Demokratie - Die perfekte Form bürgerlicher Herrschaft 2014
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