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  4. Arbeitskampf und Arbeitskampfgesetz - Kaum streiken ein paar Gewerkschaften ernsthaft, stellt die Regierung die Frage: Dürfen die das?!
Da erlebt die Gesellschaft ausnahmsweise einmal, was eine
Gewerkschaft kann, wenn sie ihre Mitglieder hinter sich hat und
entschlossen ist, ihre Interessen gegen ihren Arbeitgeber, in dem
Fall die Deutsche Bahn, auch durchzusetzen. Dann ist der
Schienenverkehr tagelang ziemlich flächendeckend lahmgelegt;
Pendler kommen nicht  zur Arbeit und Güter nicht in die
Werkshallen. Die GDL weiß: sie muss streiken, um ihren
Forderungen Gehör zu verschaffen. So lange sie nicht durch
kollektive Arbeitsverweigerung zur Geltung gebracht werden,
zählen die Interessen ihrer Mitglieder nichts.

Und was fällt der Öffentlichkeit zu dieser Offenbarung über die
Marktwirtschaft ein? Nichts als die Frage, ob die Gewerkschaftler
für diese „Störung“ des Betriebsablaufs eine Genehmigung
vorweisen können – und die entsprechende Antwort: Natürlich
nicht! Gleichgültig gegen Grund und Zweck des Streiks beharren
die Kommentatoren in Presse und Fernsehen darauf, dass die
Lokführer gefälligst ihren Dienst für die Allgemeinheit zu
leisten hätten, anstatt „Millionen“ (der Spiegel), eigentlich
„ein ganzes Land“ (Wirtschaftswoche) und „seine tragende Säule,
den Mittelstand“ (FAZ) „in Geiselhaft“ zu nehmen. Ein Streik, den
sie nicht billigen, kann gar nichts anderes als ein „sinnloser
Machtkampf“ sein, geführt zur Befriedigung der
„Machtgelüste“  eines „Größen-Bahnsinnigen“ (Bild) in
Gestalt des GDL-Chefs Weselsky. 

Die Politik, die tatsächlich darüber befindet, was Arbeiter
dürfen und was nicht, gibt der allseitigen Empörung Recht. Zwar
ist „Das Streikrecht ein zentrales Grundrecht, ein Eckpfeiler
unserer Demokratie.“ (Arbeitsministerin Nahles) Kaum aber wird
das Recht wahrgenommen, liegt ganz offensichtlich ein Anschlag
auf den Sinn dieses Rechts vor: „Hier scheint das Prinzip
vorzuherrschen: Wenige schauen nur auf sich. Dass einige
Spartengewerkschaften für ihre Partikularinteressen vitale
Funktionen unseres gesamten Landes lahmlegen, ist nicht in
Ordnung.“ Kaum orientiert sich eine Gewerkschaft beim Fordern
nicht wie die großen DGB-Gewerkschaften von vorneherein an den
Interessen der Arbeitgeber und „unseres gesamten Landes“, muss
ein „Gesetz zur Tarifeinheit“ her, das dem Auftreten von
kämpferischen Gewerkschaften rechtlich den Boden entzieht.

Warum es in dieser Gesellschaft erstens ein kollektives
Streikrecht braucht, das zweitens gegen seinen Gebrauch
gleichzeitig per Gesetz geschützt werden muss, ist Gegenstand des
Vortrags.

Veranstalter: Sozialistische Gruppe/ Hochschulgruppe
Erlangen-Nürnberg

Infos unter: www.sozialistischegruppe.de
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„Arbeitskampf und Arbeitskampfgesetz - Kaum streiken ein paar Gewerkschaften ernsthaft, stellt die Regierung die Frage: Dürfen die das?!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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