Das Tarifeinheitsgesetz: Kaum streiken einige Kleingewerkschaften ernsthaft, erlässt die Regierung unter dem Beifall von Arbeitgeberverbänden und DGB ein Gesetz dagegen

Das Tarifeinheitsgesetz: Kaum streiken einige Kleingewerkschaften ernsthaft, erlässt die Regierung unter dem Beifall von Arbeitgeberverbänden und DGB ein Gesetz dagegen

2 Stunden 14 Minuten

Beschreibung

vor 10 Jahren
Die Erinnerung ist noch frisch: Was eine Gewerkschaft kann, wenn
sie ihre Mitglieder hinter sich hat und entschlossen ist, ihre
Interessen gegen ihren Arbeitgeber, in diesem Fall die Deutsche
Bahn, auch durchzusetzen, hat die Lokführergewerkschaft GDL Ende
des letzten Jahres vorgeführt. Sie hat den Schienenverkehr tagelang
ziemlich flächendeckend lahmgelegt; Pendler kamen nicht zur Arbeit
und Güter nicht in die Werkshallen. Die GDL weiß: Sie muss
streiken, um ihren Forderungen Gehör zu verschaffen. Solange sie
nicht durch kollektive Arbeitsverweigerung zur Geltung gebracht
werden, sind die Interessen ihrer Mitglieder allein Opfer der
Gewinnkalkulation von Unternehmen. Dieser Arbeitskampf ist bis
heute noch nicht beendet.Die Öffentlichkeit nimmt eindeutig Partei:
Gleichgültig gegen Grund und Zweck des Streiks, gleichgültig
gegenüber der Lage der Bahnbeschäftigten beharren die Kommentatoren
in Presse und Fernsehen darauf, dass die Lokführer gefälligst ihren
Dienst an der Allgemeinheit zu leisten hätten, anstatt „Millionen“
von Pendlern (Spiegel), eigentlich „ein ganzes Land“
(Wirtschaftswoche) und „seine tragende Säule, den Mittelstand“
(FAZ) „in Geiselhaft“ (BILD) zu nehmen. So ein Streik kann gar
nichts anderes als ein „sinnloser Machtkampf“ sein, geführt zur
Befriedigung der „Machtgelüste“ (Focus) eines „Größen-Bahnsinnigen“
(BILD) in Gestalt des GDL-Chefs Weselsky. Die Politik greift
früh ein und liefert der allseitigen Hetze weiteres Material: Zwar
ist für Ministerin Nahles (SPD) das „Streikrecht ein zentrales
Grundrecht, ein Eckpfeiler unserer Demokratie“; aber kaum wird das
Recht wahrgenommen, liegt für sie ganz offensichtlich ein Anschlag
auf den Sinn dieses Rechts vor: „Hier scheint das Prinzip
vorzuherrschen: Wenige schauen nur auf sich. Dass einige
Spartengewerkschaften für ihre Partikularinteressen vitale
Funktionen unseres gesamten Landes lahmlegen, ist nicht in
Ordnung.“ Deswegen muss ein „Gesetz zur Tarifeinheit“ her, das zwar
nach wie vor verschiedene Gewerkschaften pro Betrieb zulässt,
zugleich aber sicherstellen soll, dass nur die Tarifabschlüsse der
Mehrheitsgewerkschaft gelten. Der Beifall der
 Arbeitgeberverbände und des DGB ist der Politik sicher: Diese
große Koalition der alles entscheidenden gesellschaftlichen Mächte
geht davon aus, mit dem neuen Gesetzeswerk „störenden Aktivitäten“
kleiner Spartengewerkschaften, die sich in ihrem Tarifkampf nicht
von vornherein am Betriebs- und Allgemeinwohl orientieren,
definitiv den Boden entziehen zu können.Das vorgelegte Gesetzeswerk
stößt nicht überall auf Zustimmung. Linke Kreise warnen vor der
Aushöhlung der Koalitionsfreiheit und der Untergrabung des
Streikrechts: für sie der Inbegriff von gewerkschaftlich erkämpften
Besitzständen, mit denen sich Lohnarbeiter - angeblich - frei von
staatlicher Einflussnahme ihre Rechte gegen das Kapital sichern
können. Das lassen die Politik, der Bund Deutscher Arbeitgeber und
der DGB nicht gelten: Auch sie sehen in der Koalitionsfreiheit ein
schützenswertes „hohes Gut“ (CSU) und unterstreichen, dass mit dem
neuen „Gesetz zur Tarifeinheit“ das „Streikrecht nicht angetastet
wird“.

All das wirft Fragen auf:


• Warum müssen in „unserer Marktwirtschaft“ Arbeiterinteressen
per Machtkampf geltend gemacht werden?


• Warum gilt ein Arbeitskampf schnell als Anschlag auf das
Allgemeinwohl, wenn er ernsthaft betrieben wird?


• Warum zieht gerade die GDL in ihrem Arbeitskampf diese ziemlich
beispiellose Hetze von Politik, Presse, Funk und Fernsehen auf
sich?


• Warum schließen sich die gesellschaftlichen Mächte: Staat,
Kapital und DGB gegen den Arbeitskampf von Spartengewerkschaften
zusammen, wenn sie doch bei der Regelung „sozialer Fragen“ als
Gegner gelten?


• Warum braucht es ein Tarifeinheitsgesetz zum „Schutz der
Tarifautonomie“ (Nahles), wenn diese bereits im Grundgesetz
verankert ist?


• Warum gelten Koalitionsfreiheit und Streikrecht als wertvolle
Grundrechte, wenn doch mit ihnen die Gegenwehr von Gewerkschaften
offenbar unter staatlichem Vorbehalt steht?

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