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Steuerfortentwicklungsgesetz verkündet, Krankheitskosten und E-Rezept und Minijobgrenze ab 2025 | Steuernachrichten Update 02/25

Steuerfortentwicklungsgesetz verkündet, Krankheitskosten und E-Rezept und Minijobgrenze ab 2025 | Steuernachrichten Update 02/25

HAAS Steuernachrichten vor 1 Jahr
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Der Bundesrat hat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz
(SteFeG) zugestimmt. Das Gesetz, das ursprünglich eine Vielzahl
von Maßnahmen enthielt, wurde nach dem Bruch der Ampelkoalition
auf die Absenkung der Einkommensteuertarife und die Erhöhung des
Kindergeldes reduziert. Am 30.12.2024 wurde das SteFeG im BGBl.
veröffentlicht.

Anpassungen für 2025 und 2026

Das SteFeG enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommensteuer
für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen. Dazu
gehört z.B. die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 EUR
(2026: 12.348 EUR)

Das Kindergeld wird angehoben, zum 01.01.2025 steigt es auf 255
EUR (2026: 259 EUR).

Auch der Kinderfreibetrag steigt. Im Jahr 2025 beträgt er 3.336
EUR je Elternteil (2026: 3.414 EUR). Der Freibetrag für
Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt
unverändert bei 1.464 EUR je Elternteil.

Außerdem werden die Tarifeckwerte mit Ausnahme des Eckwerts zur
sog. "Reichensteuer" um 2,6 % (2026: 2,0 %) nach rechts
verschoben.

Die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag werden auf 19.950 EUR
in 2025 und auf 20.350 EUR im Jahr 2026 angehoben.

Ausgleich der „kalten Progression“

Mit diesen Maßnahmen soll unter anderem die sogenannte „kalte
Progression“ ausgeglichen werden, also Steuermehreinnahmen, die
entstehen, wenn ein höheres Einkommen – wie z. B. eine
Gehaltserhöhung zum Inflationsausgleich - direkt durch die
Inflation „aufgefressen“ wird und somit zu einer höheren
Besteuerung führen würde. Ohne den Progressionsausgleich hätte
man trotz gestiegenen Einkommens real weniger Geld zur
Verfügung.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt teils zum 01.01.2025, teils zum 01.01.2026 in
Kraft.

Hinweis: 

Die weiteren bisher im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen wie z.
B. die Verlängerung der degressiven AfA, die Änderung der
Sammelpostenregelung, die Überführung der Steuerklassen III und V
in das Faktorverfahren sowie die Mitteilungspflicht für
innerstaatliche Steuergestaltungen wurden vor den Abstimmungen im
Bundestag und Bundesrat aus dem SteFeG herausgenommen.

BGBl 2024 I Nr. 449 vom 30.12.2024

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