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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland

 

Thema heute:    Brandgefährliche
Weihnachtsromantik: Gut versichert durch die Festtage

 

 

Ob Adventskranz oder Weihnachtsbaum – zur besinnlichen
Jahreszeit holen sich viele Menschen wahre Brandbeschleuniger ins
Haus. „Fängt die Weihnachtsdekoration Feuer, ist nicht
garantiert, dass Versicherer komplett für die Schäden aufkommen.
Kerzen und andere potenzielle Brandquellen sollte man daher nie
unbeaufsichtigt lassen“, sagt man beim Bund der Versicherten e.
V. (BdV).

Die wichtigsten Versicherungen für einen potenziellen Brandfall
sind die Privathaftpflicht-, für Gebäudeeigentümer die
Wohngebäude- sowie bei sehr wertvollem Hausrat die
Hausratversicherung. Fängt beispielsweise der Tannenbaum in der
eigenen Wohnung Feuer und der Brand beschädigt die
Nachbarwohnung, greift die Privathaftpflichtversicherung sofern
der Schaden beispielsweise fahrlässig verursacht wurde. Die
Versicherungssumme sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal
für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen. Ohne eine
Privathaftpflichtversicherung drohen im schlimmsten Fall sehr
hohe und unter Umständen langandauernde Schadensersatzzahlungen.
Schließlich haftet man mit seinem Vermögen und Einkommen.

Auch im Falle eines Mietverhältnisses kommt der
Privathaftpflichtversicherung eine entscheidende Bedeutung zu.
Insbesondere dann, wenn bei einem Brand Mietsachen beschädigt
werden. Dazu zählen unter anderem das festverbaute Inventar wie
Badewannen, Fußböden oder Einbauküchen. „Mieter und Mieterinnen
sollten daher sicherstellen, dass ihre
Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden – einschließlich
Wohnräumen, Gebäuden und Grundstücken – in ausreichender Höhe
abdeckt“, so der BdV.

Bei Brandschäden am Gebäude ist es für Immobilieneigentümer
wichtig, über eine Wohngebäudeversicherung zu verfügen. „Sie
übernimmt die Reparaturkosten sowie die Kosten des Wiederaufbaus,
sollten Schäden durch Feuer oder Löschwasser direkt am Gebäude
entstehen“. Dazu zählen beispielsweise Schäden an Türen, am
Mauerwerk oder fest verklebten Parkettböden. Die
Hausratversicherung deckt Schäden, die durch Feuer oder
Löschwasser an beweglichen Gegenständen wie Möbeln, Kleidung oder
Weihnachtsgeschenken entstehen. Die Versicherung ist immer dann
sinnvoll, wenn Verbraucher nicht den gesamten Hausrat ersetzen
könnten, ohne dabei ihren Lebensstandard zu gefährden.

 

Gute Tarife schließen Einwand der groben Fahrlässigkeit
aus

 

Damit die Versicherer bei der Schadenregulierung keine Abzüge
vornehmen, ist es wichtig, dass der Versicherer auf den Einwand
der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Andernfalls kann es
passieren, dass der Versicherer seine Leistungen kürzt. Zum
Beispiel, wenn der Versicherungsnehmer brennende Kerzen
unbeaufsichtigt gelassen hat.  

 

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unter:

https://www.was-audio.de/aanews/News20241217_kvp.mp3
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„Wirtschaftsnews vom 17. Dezember 2024“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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