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Beschreibung
vor 1 Jahr
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten
mit Michael Weyland
Thema heute: Brandgefährliche
Weihnachtsromantik: Gut versichert durch die Festtage
Ob Adventskranz oder Weihnachtsbaum – zur besinnlichen
Jahreszeit holen sich viele Menschen wahre Brandbeschleuniger ins
Haus. „Fängt die Weihnachtsdekoration Feuer, ist nicht
garantiert, dass Versicherer komplett für die Schäden aufkommen.
Kerzen und andere potenzielle Brandquellen sollte man daher nie
unbeaufsichtigt lassen“, sagt man beim Bund der Versicherten e.
V. (BdV).
Die wichtigsten Versicherungen für einen potenziellen
Brandfall sind die Privathaftpflicht-, für Gebäudeeigentümer die
Wohngebäude- sowie bei sehr wertvollem Hausrat die
Hausratversicherung. Fängt beispielsweise der Tannenbaum in der
eigenen Wohnung Feuer und der Brand beschädigt die
Nachbarwohnung, greift die Privathaftpflichtversicherung sofern
der Schaden beispielsweise fahrlässig verursacht wurde. Die
Versicherungssumme sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal
für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen. Ohne eine
Privathaftpflichtversicherung drohen im schlimmsten Fall sehr
hohe und unter Umständen langandauernde Schadensersatzzahlungen.
Schließlich haftet man mit seinem Vermögen und
Einkommen.
Auch im Falle eines Mietverhältnisses kommt der
Privathaftpflichtversicherung eine entscheidende Bedeutung zu.
Insbesondere dann, wenn bei einem Brand Mietsachen beschädigt
werden. Dazu zählen unter anderem das festverbaute Inventar wie
Badewannen, Fußböden oder Einbauküchen. „Mieter und Mieterinnen
sollten daher sicherstellen, dass ihre
Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden – einschließlich
Wohnräumen, Gebäuden und Grundstücken – in ausreichender Höhe
abdeckt“, so der
BdV.
Bei Brandschäden am Gebäude ist es für
Immobilieneigentümer wichtig, über eine Wohngebäudeversicherung
zu verfügen. „Sie übernimmt die Reparaturkosten sowie die Kosten
des Wiederaufbaus, sollten Schäden durch Feuer oder Löschwasser
direkt am Gebäude entstehen“. Dazu zählen beispielsweise Schäden
an Türen, am Mauerwerk oder fest verklebten
Parkettböden. Die Hausratversicherung
deckt Schäden, die durch Feuer oder Löschwasser an beweglichen
Gegenständen wie Möbeln, Kleidung oder Weihnachtsgeschenken
entstehen. Die Versicherung ist immer dann sinnvoll, wenn
Verbraucher nicht den gesamten Hausrat ersetzen könnten, ohne
dabei ihren Lebensstandard zu gefährden.
Gute Tarife schließen Einwand der groben Fahrlässigkeit
aus
Damit die Versicherer bei der Schadenregulierung keine
Abzüge vornehmen, ist es wichtig, dass der Versicherer auf den
Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Andernfalls kann es
passieren, dass der Versicherer seine Leistungen kürzt. Zum
Beispiel, wenn der Versicherungsnehmer brennende Kerzen
unbeaufsichtigt gelassen hat.
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unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20241217_kvp.mp3
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