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Beschreibung
vor 1 Jahr
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Timo Quernes - GSG = Garantie,
Sachmängelhaftung und Gewährleistung
Kürzlich haben wir eine neue Themenreihe gestartet, bei
der es um den Gebrauchtwagenkauf geht. Dabei gibt es das eine
oder andere zu bedenken. Was passiert zum Beispiel, wenn der
schöne, neue Gebrauchte Macken hat?
Zum Thema GSG, meine Abkürzung für Garantie,
Sachmängelhaftung und Gewährleistung, bekommen wir Tipps von dem
renommierten Gebrauchtwagenhändler Timo Quernes, der seinen
Autohandel in Ruppach-Goldhausen in der Nähe von Montabaur
betreibt.
Timo Quernes:
Wir unterscheiden zwischen Sachmängelhaftung,
Gewährleistung und Garantie beim Gebrauchtwagenkauf, d. h. Sie
haben grundsätzlich, wenn Sie beim Fachhandel kaufen, eine
Sachmängelhaftung, d. h. wenn Sie hinterher feststellen, dass ihr
Auto mit 50.000 km auf dem Kilometerzähler 250.000 km gelaufen
hat, dann haben Sie einen Sachmangel und dann können Sie das Auto
reklamieren oder zurückgeben.
Etwas schwieriger verhält es sich bei der Gewährleistung.
Hier heißt es besonders aufpassen, was Fristen angeht.
Timo Quernes:
Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist es so, der
eigentliche Gewährleistungszeitraum ist 24 Monate, dass dem
Kunden gewährleistet wird, dass die funktionierenden Teile bei
der Übergabe des Fahrzeugs 24 Monate weiterhin funktionieren
müssen, wobei man sagen muss, dass die meisten Autohändler den
Gewährleistungszeitraum auf zwölf Monate verkürzen. Das können
sie tun, in dem sie das in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen
vermerken und sich diese gegenzeichnen lassen vom Kunden. Das ist
gelebte Praxis und auch üblich.
Klar ist natürlich, dass ein Anspruch auf
Gewährleistung für Käuferinnen und Käufer natürlich nur besteht,
wenn sie den Mangel nicht selbst verursacht haben. Wer ein
funktionsfähiges Radio aus der Halterung reißt, kann sich
natürlich nicht auf einen Mangel berufen. Tritt ein Mangel
bereits nach kurzer Zeit auf, gilt die gesetzliche Vermutung,
dass dieser schon beim Kauf vorhanden war, der Käufer oder die
Käuferin müssen das nicht beweisen. Kommen wir abschließend zu
dem wohl am meisten falschverstandenen Begriff, der Garantie.
Timo Quernes:
Die Garantie ist eine komplett freiwillige Leistung des
Händlers. Er schließt in der Regel eine Versicherung ab. Für
Garantieleistung, da geht es eigentlich nur darum, wenn Ihnen ein
Bauteil versagt, dann wird dieses defekte Bauteil im Rahmen der
Garantiebedingungen wie einer Versicherung erstattet oder nicht
erstattet oder zum Teil erstattet.
Die Tipps von Timo Quernes dürften Sie als Käufer natürlich
deutlich mehr freuen als einen Verkäufer. Vom Kauf von Privat rät
der Profi übrigens generell ab. Denn viele Privatverkäufe
erfolgen „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Und dann
schauen Sie bei Mängeln meistens in die Röhre.
Alle Fotos: Was audio
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unter:
https://www.was-audio.de/aanews/autonews20241025_kvp.mp3
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