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vor 1 Jahr
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten
mit Michael Weyland
Thema heute: Airline-Ärger: 170.000
Betroffene holen sich im ersten Halbjahr mit Fluggasthelfern Geld
zurück
Viele Urlauber, die im Sommer Ärger mit
ihrem Flug hatten, warten immer noch auf ihre Entschädigung.
Kommerzielle Fluggastrechte-Portale helfen aber vielen
Betroffenen, ihr Geld zurückholen. Wie eine Abfrage des
gemeinwohlorientierten Geldratgebers Finanztip unter den 14
größten Fluggasthelfern Deutschlands zeigt, haben mindestens
170.000 Menschen mit Hilfe von Fluggasthelfern im ersten Halbjahr
2024 eine Entschädigung
erhalten.
Verspätet sich der Flieger oder wird der Flug
gestrichen, steht Reisenden eine Entschädigung zwischen 250 und
600 Euro zu – das regelt die europäische
Fluggastrechte-Verordnung. Abhängig von Distanz und
Verspätungsdauer gibt es zusätzlich zum Ticketpreis eine
Ausgleichszahlung, unter Umständen auch Taxi- und
Hotelkosten.
Betroffene können sich selbst darum kümmern und ihre Rechte
einfordern. „Das geht, indem sie einen Brief an die Airline
schreiben und hoffen, dass diese zahlt. Wer sich damit nicht
herumärgern will, kann sogenannte Fluggasthelfer beauftragen, die
die Fluggastrechte durchsetzen. Diese behalten dann einen Teil
der Ausgleichszahlung,“ erklärt Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin
bei Finanztip. Zwei Monate nach dem Flug können sich Verbraucher
auch kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr
wenden. Das ist eine gute Möglichkeit, seine Rechte
durchzusetzen.
Für wen sich Fluggasthelfer lohnen
Wer nicht so lange warten will oder keine Zeit und
Nerven hat, die Airline selbst anzuschreiben, der kann sich an
ein Fluggastrechte-Portal wenden.
„Geschäftsreisende sollten ihre Ansprüche immer an
einen Rechtsdienstleister geben, denn die können sich nicht an
die Schlichtungsstelle für Reise & Verkehr wenden“, erklärt
Britta Schön.
Unter den Fluggastportalen gibt es sogenannte
Sofortentschädiger und Inkasso-Dienstleister. Sofortentschädiger
prüfen anhand von Wetter- und Flugdaten sowie der aktuellen
Rechtsprechung, ob der Fall Erfolg hat. Erst dann erhalten Kunden
ein Angebot. Nehmen sie das an, kauft das Unternehmen die
Ausgleichsforderung ab und innerhalb von zwei Bankarbeitstagen
ist das Geld auf dem Konto. „Diese Art der Entschädigung ist für
alle gut, die das Geld sofort zurück haben möchten“, so Britta
Schön. Finanztip empfiehlt die Sofortentschädiger Ersatz-Pilot
und EUFlight. Etwa 30 Prozent der Entschädigung bleiben bei den
Unternehmen.
Inkasso-Dienstleister prüfen erst den Fall und versuchen
dann, die Entschädigung wie ein Inkasso-Dienst durchzusetzen.
Diese Fluggasthelfer machen den Anspruch ihrer Kunden also
zunächst außergerichtlich geltend. Wenn die Unternehmen Erfolg
haben, bekommen die Fluggäste die Ausgleichszahlung abzüglich
eines Honorars zwischen 24 und 50 Prozent.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20241022_kvp.mp3
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