Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
  1. Startseite
  2. Podcasts
  3. HAAS Steuernachrichten Podcast
  4. Aufzeichnungen beim Arbeitszimmer, Steuerliche Entlastung Alleinerziehender und Verträge als E-Rechnung | Steuernachrichten Update 43/24
Aufzeichnungen beim Arbeitszimmer, Steuerliche Entlastung Alleinerziehender und Verträge als E-Rechnung | Steuernachrichten Update 43/24

Aufzeichnungen beim Arbeitszimmer, Steuerliche Entlastung Alleinerziehender und Verträge als E-Rechnung | Steuernachrichten Update 43/24

HAAS Steuernachrichten vor 1 Jahr
Zu Sammlung hinzufügen

Du hast noch keine Sammlungen.

Herunterladen (rechte Maustaste) Teilen Fundstellen Kommentare
0:00
4:28
Paul Penibel erzielte Einkünfte gem. § 18 EStG als Architekt. Er
machte im Rahmen der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend. Die Belege
für das Arbeitszimmer hatte er im Laufe des
Veranlagungszeitraumes gesammelt. Bei der Anfertigung der
Einkommensteuererklärung im folgenden Kalenderjahr erstellte er
eine Aufstellung der abziehbaren Aufwendungen für das
Arbeitszimmer.

Das Finanzamt versagt den Abzug der Aufwendungen, da er diese
nicht fortlaufend und zeitnah aufgezeichnet habe. 

Das Hessische Finanzgericht gab dem Finanzamt in erster Instanz
Recht. 

Die Pflicht aus § 4 Abs. 7 EStG, die betrieblichen Aufwendungen
für ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1
Nr. 6b EStG fortlaufend und zeitnah gesondert aufzuzeichnen, gilt
auch für die Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung
nach § 4 Abs. 3 EStG.

Eine reine Belegsammlung mit Aufaddieren der Positionen nach
Abschluss des Veranlagungszeitraums genügt dieser
Aufzeichnungspflicht nicht. Dies gilt auch für sog. Bagatellfälle
bei Freiberuflern.

Wird die Aufzeichnungspflicht nicht erfüllt, scheidet der Abzug
als Betriebsausgaben auch für die nach Anwendung des § 4 Abs. 5
EStG abzugsfähigen Aufwendungen aus.

Revision anhängig

Inzwischen ist hierzu die Revision unter dem Az. VIII R 6/24 beim
BFH anhängig. Es bleibt abzuwarten, wie der Fall endgültig
entschieden wird. Vergleichbare Fälle sollten unter Berufung auf
das Revisionsverfahren offengehalten werden.

Hinweise

Ab dem Veranlagungsjahr 2023 ist die vorstehende Problematik in
vielen Fällen entschärft, da anstelle des

häuslichen Arbeitszimmers (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG) häufig nur
noch die Homeoffice-Pauschale gem. § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG zur
Anwendung kommt, für die § 4 Abs. 7 EStG nicht einschlägig
ist.

Die Pflicht zur gesonderten Aufzeichnung nach § 4 Abs. 7 EStG
gilt auch bei Geschenken, Gästehäusern,
Repräsentationsaufwendungen, Bewirtungskosten und unangemessenen
Aufwendungen. Diese Aufwendungen sollten also in jedem Fall
gesondert gebucht werden.

Urteil des Hessischen FG, 13.10.2022, 10 K 1672/19, Revision
anhängig, Az. des BFH VIII R 6/24

*****************************************************************************************************

JETZT KANAL ABONNIEREN!

----------------------------------------------------------------

STEUERNACHRICHTEN AUF YOUTUBE:
youtube.com/playlist?list=PL8jMu9RtjAOJ6V3rpqrwyMnilTxP9zjWj

MEHR INFOS zu diesem und anderen Online-Seminaren finden Sie
unter: https://www.haas-wir-steuern.de/seminare

IMPRESSUM: https://www.haas-wir-steuern.de/impressum
Episode melden

„Aufzeichnungen beim Arbeitszimmer, Steuerliche Entlastung Alleinerziehender und Verträge als E-Rechnung | Steuernachrichten Update 43/24“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Abonnenten

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz