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vor 1 Jahr
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten
mit Michael Weyland
Thema heute: Bund der Versicherten e.
V. (BdV) klärt auf, wie Schäden und Diebstahl in
Ferienappartements versichert sind
Currysoße auf der hellbeigen Couch verschüttet oder das
Glaskeramikkochfeld zerkratzt? In Ferienwohnungen können viele
Missgeschicke passieren und Vermieter können Schadensersatz
verlangen. „Grundsätzlich sind Mieterinnen und Mieter über ihre
Privathaftpflichtversicherung geschützt, wenn sie in der
Ferienwohnung einen Schaden verursachen. Voraussetzung dafür ist
allerdings, dass Schäden an gemieteten Sachen mitversichert
sind.
Deshalb am besten vor der Abreise einen Blick in die
Versicherungsbedingungen werfen“, sagt der Bund der Versicherten
e. V. (BdV). Wenn in die abgeschlossene Ferienwohnung
eingebrochen wurde, ist man mit der Hausratversicherung und ihrer
integrierten Außenversicherung am besten
geschützt.
„Die Außenversicherung gilt für eigenen Hausrat, der
im In- und Ausland – beispielsweise bei einem Einbruch in die
verschlossene Reiseunterkunft – gestohlen wird. Bei manchen
Verträgen sind allerdings bestimmte Gegenstände nur eingeschränkt
mitversichert oder sogar gänzlich ausgeschlossen. Große
Unterschiede gibt es beispielsweise bei Bargeld und Wertsachen“,
sagt der BdV. Deshalb sollten Verbraucher auch hier ihren Vertrag
immer auf Ausschlüsse und Entschädigungsgrenzen
prüfen.
„Geben Reisende
allerdings Sachen heraus oder lassen sich sie wegnehmen, weil
jemand eine Gewalttat mit Gefahr für Leib und Leben androht,
spricht man von Raub. Dieser ist oftmals mitversichert. Dann
erstattet die Versicherung zum Neuwert“.
Die angedrohte Gewalttat muss dabei an Ort und Stelle
verübt werden; der zuständigen Polizeidienstelle muss der Raub
unverzüglich gemeldet werden. Gut zu wissen: Die
Außenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil nahezu jeder
Hausratversicherung und gilt grundsätzlich auch im Ausland. Damit
sind alle Gegenstände versichert, die sich nur vorübergehend
außerhalb des Versicherungsorts befinden. Wie lang diese Zeit
ist, hängt vom Versicherer ab und liegt oft mindestens bei drei
Monaten. Wichtig: Bei der Außenversicherung kann die Höhe der
Entschädigung begrenzt sein, beispielsweise auf zehn oder zwanzig
Prozent der Versicherungssumme. Am besten wenden sich Verbraucher
an ihren Versicherer, um mehr darüber zu erfahren.
Die Privathaftpflichtversicherung reguliert Schäden an
gemieteten Sachen, die der Versicherte schuldhaft verursacht hat.
Es gibt allerdings Verträge, die Mietsachschäden nur
eingeschränkt mitversichern - z. B. bis zu einer niedrigeren
Versicherungssumme bzw. mit Ausschlüssen - oder aber
umfänglich mitversichern.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20240820_kvp.mp3
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