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Beschreibung
vor 1 Jahr
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten
mit Michael Weyland
Thema heute: Betrug beim
Online-Banking: Was die Bank tun muss und wie sich Phishing-Opfer
wehren können
Wenn plötzlich hohe Geldsummen vom Konto abgebucht
werden, sollten Betroffene schnell handeln. Sie könnten auf
Phishing hereingefallen sein. Dabei verschaffen sich Kriminelle
mit perfiden Methoden online Zugang zum Bankkonto ihrer Opfer und
plündern es. Der Geldratgeber Finanztip erklärt, welche
Möglichkeiten Betroffene haben, um sich zu wehren.
Dr. Britta Beate Schön
Foto: Finanztip
Denn, obwohl die Bank das gestohlene Geld den
Betroffenen wieder gutschreiben muss, sieht die Realität oft
anders aus. Mit dem Vorwurf, die Kunden und Kundinnen hätten grob
fahrlässig gehandelt, ziehen sich Banken aus der Verantwortung.
Als letzte Instanz bleibt den Betrugsopfern oft nur noch die
Klage vor Gericht. Finanztip empfiehlt Betroffenen daher neun
Anwaltskanzleien, die auf Phishing-Fälle im Bankbereich
spezialisiert sind.
Das Geld ist weg – was tun? Wenn Betrüger erst einmal
vom Konto abgebucht haben, sollten Betroffene Strafanzeige bei
der Polizei stellen. Auch die Bank muss schnellstmöglich
informiert werden: Betrugsopfer müssen dort ihr Konto sperren
lassen und das Kreditinstitut auffordern, den fehlenden
Geldbetrag auf das Konto zu überweisen. Finanztip-Rechtsexpertin
Dr. Britta Beate Schön rät:
Dr. Britta Beate Schön:
„Die Schadensmeldung an die Bank und die Aufforderung
das Geld wieder dem Konto gut zu schreiben, sollte auf jeden Fall
schriftlich erfolgen – in einem Brief oder einer E-Mail. Denn der
Nachweis kann im weiteren Prozess wichtig werden. Phishing-Opfer
sollten gegenüber der Polizei oder Bank keinesfalls Vermutungen
anstellen, wie es zu dem Online-Betrug gekommen ist.”
Denn alles, was die Bankkunden sagen, kann auch gegen
sie verwendet werden. Und einige Banken reagieren erst nach einer
Klage. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Wenn Dritte unbefugt
auf ein Konto zugreifen, muss die Bank den Betrag sofort wieder
gutschreiben. Finanztip-Recherchen haben jedoch gezeigt: Einige
Bankengruppen lehnen es kategorisch ab, ohne Gericht auch nur
einen Cent zu ersetzen.
Dr. Britta Beate Schön:
„Banken versuchen nachzuweisen, dass der Kunde die
Buchung autorisiert hat oder sie werfen ihm vor „grob fahrlässig“
gehandelt zu haben – also nicht mit der nötigen Sorgfalt. Gelingt
der Bank der Nachweis, muss sie nichts erstatten und der
Kontoinhaber bleibt auf seinem Schaden leider sitzen.“
Wer alleine nicht weiterkommt, kann sich zunächst an
die kostenlose Schlichtungsstelle für das jeweilige
Kreditinstitut wenden. Hilft auch das nicht, bleibt nur noch die
Klage.
Dr. Britta Beate Schön
„Bei größeren Summen empfehlen wir, sich anwaltliche
Unterstützung zu holen, da die Rechtslage sehr kompliziert ist.
Phishing-Opfer sollten sich beraten lassen und klären, wie groß
die Chancen auf Erfolg stehen und welche Kosten dabei entstehen
können.“
Denn je größer die Schadenssumme ist, desto
teurer wird der Prozess.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20240723_kvp.mp3
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