Autonews vom 21. Juni 2024

Autonews vom 21. Juni 2024

Autonews
Podcast
Podcaster

Beschreibung

vor 1 Jahr

Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael
Weyland 


Thema heute:     Gasprüfung in StVZO
aufgenommen: Check der Gasanlage in Wohnmobil und Wohnwagen wird
zur Pflicht  


 


Foto: DVFG / AdobeStock


Aus der Empfehlung wird eine Pflicht: Wer ein
Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage
ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen
lassen. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen
Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten
prüfpflichtigen Änderungen. Das regelt der neue "§ 60
Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen", der in die
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen
wurde.


Liegt bislang für das eigene Wohnmobil oder den eigenen
Wohnwagen noch keine Gasprüfung vor, bleibt bis zum 19. Juni 2025
Zeit, diese Prüfung nachzuholen. Ab diesem Stichtag ist der neue
"§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" anzuwenden. "Mit der
Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO gibt es eine neue
Rechtsgrundlage für die Prüfung von Flüssiggasanlagen", sagt man
beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). "Diese
eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung.
Anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüfer, können sie
wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln vornehmen."


Gasprüfung sorgt für sicheren Betrieb von
Flüssiggasanlagen


Bei der Gasprüfung prüft ein anerkannter Sachkundiger die
gesamte Gasanlage auf ihre einwandfreie Funktion. Der
professionelle Check ist somit eine wichtige Voraussetzung, um
Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen sicher betreiben
zu können.  Einen anerkannten Sachkundigen für
die Gasprüfung finden Camper z.B. über die Webseite
https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de.


Zwischen 15 und 60 Euro Bußgeld bei Nichtbeachtung der
Prüffristen


Wer die neueingeführte Prüfpflicht der Flüssiggasanlage
seines Wohnmobils oder Wohnwagens nicht beachtet, begeht eine
Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach
Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4
Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro
(bei mehr als 8 Monaten).


Neue StVZO-Regelung bringt wieder Klarheit


Die neue Regelung beseitigt die Unsicherheit, die in den
vergangenen Jahren bestand. Im Januar 2020 wurde die Bewertung
der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 im
Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt. Zudem wurde im
April 2022 die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in
Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen. Mit dem neu in die
StVZO aufgenommenen "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" ist
die zwischenzeitlich diffuse Rechtslage nun geklärt.


 


Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/autonews20240621_kvp.mp3

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15