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Beschreibung
vor 1 Jahr
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten
mit Michael Weyland
Thema heute: Leben und arbeiten in
Europa: Kein Nachteil bei der Rente
Für viele Menschen gehört es mittlerweile zum Alltag, in
verschiedenen europäischen Ländern zu leben und zu arbeiten.
Damit hierdurch keine Nachteile in der sozialen Absicherung
entstehen, zeigte die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich
des Europatages, welche Bedeutung Europa für das Thema soziale
Sicherheit über die Grenzen hinweg hat.
Das Europarecht stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung
entstehen, wenn sie im europäischen Ausland leben und arbeiten.
Und auch viele Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren
Lebensabend im europäischen Ausland und beziehen dort ihre Rente
aus Deutschland.
Fast fünf Prozent der Rentenzahlungen gehen in
EU-Länder
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt insgesamt rund
1,71 Millionen Renten ins Ausland. Knapp 72 Prozent der
Auslandsrenten gehen in die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union (EU), insgesamt rund 1,23 Millionen Zahlungen. Das
entspricht rund 4,7 Prozent aller Rentenzahlungen der Deutschen
Rentenversicherung. Knapp 231.000 Renten werden an deutsche
Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland gezahlt, davon
fast 126.000 in Länder der EU.
Ausländische Beschäftigte zahlen
Rentenversicherungsbeiträge
Allein in Deutschland haben zuletzt rund 2,46
Millionen Menschen aus anderen Staaten der EU gearbeitet und
Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Vor zehn Jahren
waren es noch knapp eine Million. Das entspricht einer Steigerung
auf das 2,5-fache an Beschäftigten aus EU-Mitgliedstaaten.
Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf die
Stärkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Beschäftigungszeiten im europäischen Ausland
zählen für die Rente
Die sozialen Sicherungssysteme in den 27 Ländern der
EU sind zum Teil sehr unterschiedlich. Eins haben sie jedoch
gemeinsam: Eine Rente wird nur gezahlt, wenn bestimmte
Mindestversicherungszeiten erfüllt sind. Hierfür können
Versicherungszeiten, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten
zurückgelegt wurden, zusammengerechnet werden. So erfüllt zum
Beispiel ein Versicherter, der 20 Jahre in Deutschland und 25
Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit
von 45 Jahren, um vorzeitig eine abschlagsfreie Altersrente für
besonders langjährig Versicherte aus der deutschen
Rentenversicherung beziehen zu können.
Rentenzahlungen aus mehreren Ländern
möglich
Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt,
zahlt jeder Staat aus den in seinem sozialen Sicherungssystem
zurückgelegten Zeiten eine eigene Rente. Es ist daher möglich,
dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen.
Eine "Gesamtrente", die von einem Land auch für andere Länder
gezahlt wird, gibt es grundsätzlich nicht.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20240510_kvp.mp3
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