Eingeschränkte Menschenrechte | Von Felix Feistel

Eingeschränkte Menschenrechte | Von Felix Feistel

21 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten

Selbst die Kämpfer für Grund- und Menschenrechte wollen sie nicht
allen Menschen gleichermaßen gewähren


Ein Standpunkt von Felix Feistel.


Eigentlich gibt es an den Worten „Grundrechte“ und „universelle
Menschenrechte“ nicht viel zu verstehen. Es sind Rechte, die
jedem einzelnen Menschen kraft seiner Geburt, und teilweise sogar
schon davor, bedingungslos zustehen. Man kann sie den Menschen
nicht einfach entziehen, und auch nicht an Bedingungen knüpfen.
Es handelt sich dabei eben nicht um Privilegien, sondern um
Rechte, die sich explizit als Abwehrrechte gegen die
unbeschränkte Verfügungsgewalt des Staates richten, diesen in
seinem Handeln begrenzen und somit einen Kontrollmechanismus
darstellen. Der Staat darf Grund- und Menschenrechte nicht
einfach wahllos einschränken, beschneiden oder abschaffen. Für
jeden Eingriff muss es einen sehr guten Grund geben, und jede
Beschränkung muss die Hürde der Verhältnismäßigkeit überwinden.
Das bedeutet, dass das Interesse der Allgemeinheit, und nicht das
der Regierung, das Interesse des Einzelnen an seinem Grundrecht
überwiegt.


Gleichzeitig darf der Staat aber niemals in den Wesenskern des
Grundrechtes eingreifen. Es ist ihm verboten, unter dem Vorwand
der Bewahrung der Grundrechte anderer, oder eines Interesses der
Allgemeinheit, Grund- und Menschenrechte so weit einzuschränken,
dass von ihnen nichts mehr übrig bleibt. In Deutschland sind die
Menschenrechte, die in der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), sowie der
Grundrechtecharta der EU niedergelegt sind, per Grundgesetz
ebenso bindend, wie die Grundrechte des deutschen Grundgesetzes.


All das hat in den vergangenen Jahren die Regierung und das
Parlament nicht davon abgehalten, schwerwiegende
Grundrechtseinschränkungen zu verhängen. Beinahe alle Grundrechte
wurden vollkommen ausgesetzt. Unter dem Vorwand einer
Pandemiebekämpfung wurde den Menschen die Ausübung ihrer Religion
und ihrer Arbeit verwehrt. Manche Berufe wurden auf die Stufe der
Illegalität gestellt, wenn sie trotzdem ausgeübt wurden. Das
kulminierte in absurde Schlagzeilen wie diese: „Illegaler
Friseurring ausgehoben“, oder „Illegales Haareschneiden boomt“
(1).


Der Eingriff ging bis in die körperliche Unversehrtheit, in dem
Menschen zum Tragen von Masken, zu Tests und schließlich zur
Genspritze faktisch gezwungen wurden. Denn die Androhung des
Arbeitsplatzverlustes, ebenfalls ein schwerer Eingriff in die
Berufsfreiheit, oder monetärer Sanktionen stellt einen faktischen
Zwang dar, dem sie die Menschen kaum auf Dauer widersetzen
konnten. So musste schließlich niemand kommen, und den Menschen
die Spritze in den Arm rammen, da die angedrohten Sanktionen
genügten, den Willen der Menschen zu brechen. So hat sich der
Staat mit Gewalt den Zugriff auf die menschlichen Körper
erschlossen, um sie biotechnologischen Experimenten zu
unterwerfen, ein schwerer Verstoß gegen den Nürnberger Kodex, der
es verbietet, an Menschen gegen ihren Willen oder ohne ihre
Kenntnis Experimente durchzuführen.


Schließlich wurde auch die Würde des Menschen, wie sie in Artikel
1 des Grundgesetzes als unantastbar normiert ist, abgeschafft(2).
Denn die Würde des Menschen ist dann angetastet, wenn der Mensch
zum Objekt staatlichen Handelns degradiert ist...


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https://apolut.net/eingeschraenkte-menschenrechte-von-felix-feistel





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