Verkehrswende braucht neue Gesetze: Der VCD und Berlin autofrei haben sie geschrieben

Verkehrswende braucht neue Gesetze: Der VCD und Berlin autofrei haben sie geschrieben

Auch wenn Gesetze nicht so "sexy" sind wie konkrete Aktionen und Demos, so sind sie doch zentrale für eine schnelle und menschenzentrierte Verkehrswende. Nur mit neuen Rahmenbedingungen wird es Gechwindigkeit in der notwendigen Transformation geben.
35 Minuten
Podcast
Podcaster
On the way to new mobility: Katja Diehl spricht alle 14 Tage mit Gästen über Mobilität statt Verkehr, Diversität, New Work, Inklusion, kindergerechte Stadt und das Mobilisieren auf dem Land.

Beschreibung

vor 2 Jahren
Sowohl der Verkehrsclub Deutschland als auch die Berliner
Initiative "Berlin autofrei" haben Gesetzesentwurfe entwickelt, die
die Verkehrswende bundesweit und lokal beschleunigen sollen. Ich
sprach mit Kerstin Haarmann, Bundesvorsitzende des VCD, und Nina
Noblé von der Initiative "Berlin autofrei" über die Bedeutung
rechtlicher und vor allem zeitlich überarbeiteter gesetzlicher
Grundlagen der Verkehrswende. Bundesmobilitätsgesetz Forderungen: -
Verkehrsprojekte müssen integriert und an Nachhaltigkeitszielen
ausgerichtet geplant, finanziert und gestaltet werden. - Der
Verkehr wird bis spätestens 2045 klimaneutral. - Mobilität wird für
alle Menschen gewährleistet, auch für Ältere, Kinder, Menschen mit
Handicap sowie für Menschen mit geringem Einkommen. - Kein Mensch
verliert im Verkehr sein Leben (Vision Zero). - Mobilität wird
raumverträglich, flächensparsam und effizient. - Umweltbelastungen
und vom Verkehr verursachte gesundheitliche Beeinträchtigungen
werden minimiert. - Der Vorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz
wird in den Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung
aufgenommen und in der kommenden Legislaturperiode verabschiedet.
https://www.vcd.org/bundesmobilitaets... Berlin autofrei Zweck und
Ziel des Gesetzes (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, eine
flächengerechte, gesunde, sichere, lebenswerte sowie klima- und
umweltfreundliche Nutzung der öffentlichen Straßen in Berlin zu
ermöglichen. (2) Ziel dieses Gesetzes ist es, durch die
Verringerung des motorisierten Individualverkehrs in Berlin die
Zahl der verkehrsbedingten Todesfälle und Verletzungen zu senken,
gesundheits-, klima- und umweltschädliche Emissionen (insbesondere
Lärm und Abgase) zu verringern, das Sicherheitsgefühl und
Wohlempfinden gerade auch von besonders schutzbedürftigen
Verkehrsteilnehmer:innen wie beispielsweise älteren Personen und
Kindern zu verbessern, die Wohn- und Aufenthaltsqualität zu
steigern sowie die geschäftliche und kulturelle Attraktivität
Berlins zu fördern. (3) Die Regelungen dieses Gesetzes sind sowohl
der Allgemeinheit als auch den Anwohner:innen und den
Verkehrsteilnehmer:innen des Umweltverbundes zu dienen bestimmt.
https://www.volksentscheid-berlin-aut...

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