Beschreibung
vor 6 Jahren
Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass bisherigen Rechtstheorien
kein theoriegenerierendes Prinzip zugrundeliegt, welches eine
Reflexionstheorie ermöglichen würde. Rechtstheorien sind
Selbstbeschreibungen des Rechtssystems, um konsistent entscheiden
zu können: Gleiche Fälle sollen gleich, ungleiche Fälle ungleich
beurteilt werden. Dabei handelt es sich um eine rechtsinterne Norm,
mit der Gerechtigkeit hergestellt werden soll. ...
kein theoriegenerierendes Prinzip zugrundeliegt, welches eine
Reflexionstheorie ermöglichen würde. Rechtstheorien sind
Selbstbeschreibungen des Rechtssystems, um konsistent entscheiden
zu können: Gleiche Fälle sollen gleich, ungleiche Fälle ungleich
beurteilt werden. Dabei handelt es sich um eine rechtsinterne Norm,
mit der Gerechtigkeit hergestellt werden soll. ...
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