Beschreibung
vor 6 Jahren
Luhmann beschreibt die Herausforderung, vor der er steht: Er will
das Recht als autopoietisches System beschreiben. Durch
begriffliche Unterscheidungen konstruierten Rechtstheorien
verschiedene Gegenstände. Mal ging es um die Differenz von
oben/unten, mal um Vernunft/Unvernunft, mal um Gewalt/Zivilisation
oder den Gegensatz von nützlich/nutzlos/schädlich. Für eine Theorie
des Rechts eignen sich diese Unterscheidungen nicht, weil sie nicht
den Gegenstand konstruieren: das Recht. ...
das Recht als autopoietisches System beschreiben. Durch
begriffliche Unterscheidungen konstruierten Rechtstheorien
verschiedene Gegenstände. Mal ging es um die Differenz von
oben/unten, mal um Vernunft/Unvernunft, mal um Gewalt/Zivilisation
oder den Gegensatz von nützlich/nutzlos/schädlich. Für eine Theorie
des Rechts eignen sich diese Unterscheidungen nicht, weil sie nicht
den Gegenstand konstruieren: das Recht. ...
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