Beschreibung
vor 4 Jahren
Adressat der Rechtssoziologie ist die Wissenschaft. Luhmann will
ausschließlich beobachtbare Fakten beschreiben. Er vermeidet jede
normative Wertung. Zum Begriff der Rechtsgeltung sagt er z.B.
nicht, dass das Recht gelten soll, sondern nur, dass es entweder
gilt oder nicht, je nach Situation. Die Geltung wird nur durch die
Kommunikation hergestellt. Das Gesetz gilt, wenn erwartet wird,
dass es gilt. Erst dann wird es zu einer gesellschaftlichen
Erwartungshaltung, zu einer Norm.
ausschließlich beobachtbare Fakten beschreiben. Er vermeidet jede
normative Wertung. Zum Begriff der Rechtsgeltung sagt er z.B.
nicht, dass das Recht gelten soll, sondern nur, dass es entweder
gilt oder nicht, je nach Situation. Die Geltung wird nur durch die
Kommunikation hergestellt. Das Gesetz gilt, wenn erwartet wird,
dass es gilt. Erst dann wird es zu einer gesellschaftlichen
Erwartungshaltung, zu einer Norm.
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