40. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 187 K04

40. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 187 K04

Ein Code allein macht noch kein Funktionssystem a…
1 Stunde 7 Minuten
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Ulrike Sumfleth und Joachim Feltkamp sind Luhmani…

Beschreibung

vor 2 Jahren
Ein Code allein macht noch kein Funktionssystem aus. Erst mit der
„Zusatzsemantik“ von Programmen kann sich ein System an die Umwelt
anpassen. Binäre Codes wie die Unterscheidung von Recht und Unrecht
sind nicht einfach nur Prinzipien. Sie sind die leitende
Unterscheidung, an der sich alle Operationen des Systems
orientieren (auch Leitdifferenz genannt). Dennoch reicht ein Code
nicht aus, um das System zu reproduzieren. Der Grund ist, dass
Codes nicht variabel sind. Sie stehen fest. Weder zeitlich noch
sachlich können sie an die Umwelt „angepasst“ werden. Zeitlich ist
der Code invariant. Er ist bereits das „Ergebnis“ einer
evolutionären Entwicklung in der Vergangenheit. Das Recht hat sich
als alleinzuständiges Funktionssystem für die Unterscheidung von
Recht und Unrecht ausdifferenziert. Es hat sich der Umwelt jedoch
nicht „angepasst“. Stattdessen grenzt sich das Recht selbst durch
seinen Code von der Umwelt ab. Es konstruiert sich durch diesen
Code, und es konstruiert damit gleichzeitig die Umwelt als alles
andere, das nicht zum System gehört. Die System-Umwelt-Differenz
zieht das System, nicht umgekehrt. Es gibt keine Anpassung. Der
Code kann auch nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden, weil
man dann in einem anderen System operieren würde, etwa in der
Wirtschaft. Ebenso wenig kann der Code um dritte oder weitere Werte
ergänzt werden, wie z.B. der Versuch gezeigt hat, zwischen Recht,
Unrecht und Gemeinnutz zu unterscheiden. Bereits mit dritten Werten
wird die Komplexität zu hoch. Das System wird zu langsam und
schwerlich entscheidungsfähig. Auf der Sachebene wiederum reicht
der Code nicht aus, um damit Informationen zu produzieren. Die
Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht produziert nur eine
Tautologie. Das eine ist das Gegenteil des anderen. Damit ist
nichts gesagt. Man produziert eine Leere. Wendet man die
Unterscheidung auf sich selbst an und fragt, ob es recht oder
unrecht ist, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden, landet
man bei einer Paradoxie. Die Anwendung der Unterscheidung auf sich
selbst (re-entry, Wiedereintritt der Form in die Form, George
Spencer Brown) erzeugt einen blinden Fleck, weil man die Form, mit
der man beobachtet (etwas unterscheidet und bezeichnet) nicht
gleichzeitig mitbeobachten und mitbezeichnen kann. Im Laufe der
Geschichte hat das Recht dieses Problem zu lösen versucht, indem es
den symmetrischen Code asymmetrisiert hat. Auf der Codeseite
„Recht“ wurden Hierarchien eingezogen. Über dem irdischen Recht gab
es demnach höheres, höchstes, ewiges Recht, das auf der Meta-Ebene
stünde und invariant sei (nach Aristoteles’ Meta-Physik: Meta heißt
über). Nach unten hin, in die irdische Praxis, wo Fälle entschieden
werden müssen, hat man dieses invariante Recht dann varierbar, also
zeitlich und sachlich handhabbar gemacht – durch das
Welterklärungsmodell der Emanation (Offenbarung, Erscheinung),
demnach die Gesamtwirklichkeit hierarchisch strukturiert wäre. Der
Begriff „Meta“ zeigt an, dass in Logik und Linguistik diese
Erklärungsversuche zumindest semantisch noch nachwirken. Die
Theorie sozialer Systeme löst diese Paradoxie des Codes prinzipiell
anders auf, nämlich mit Hilfe der systeminternen Unterscheidung von
Codierung und Programmierung. Der Code selbst ist, wie gesagt,
invariant. Er reflektiert nur das Problem, dass es eine Paradoxie
gibt. Erst durch das Einziehen von Wenn-dann-Bedingungen regelt das
System, unter welchen Bedingungen etwas Recht oder Unrecht sein
soll. Diese eingefügten Konditionen zwingen dazu, jeden Sachverhalt
(Information, Kommunikation) einem der Werte zuzuordnen. Der Code
ist die Bedingung für Bedingungen. Er ist die Voraussetzung für
Programme, die Bedingung ihrer Möglichkeit. Das Urprogramm.

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