Follow the Rechtsstaat Folge 20

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... mit Stefan Brink: WIDA, Datenschutz, Facebook-Fanpage der Bundesregierung
39 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Stefan Brink hat seit dem neuen Jahr einen ziemlich großen Koffer
in Berlin. Im Gespräch mit Niko Härting berichtet er von dem
Institut für die Digitalisierung der Arbeitswelt (WIDA), das er in
Berlin gegründet hat. Stefan Brink bleibt somit dem Datenschutz und
der Informationsfreiheit erhalten. Stefan Brink sieht sich jetzt in
einer „noch unabhängigeren“ Position als zu seiner Zeit als
Landesdatenschutzbeauftragter in Baden-Württemberg bis Ende 2022.
Er müsse nach seinem Ausscheiden aus dem Beamtendienst in
politischen Fragestellungen keine Rücksichten mehr nehmen. Der
Bundesdatenschutzbeauftragte hat einen Verwarnungsbescheid erlassen
gegen das Bundespresseamt wegen der Facebook-Fanpage der
Bundesregierung. Stefan Brink begrüßt es, dass angesichts der aus
seiner Sicht klaren Rechtslage jetzt gegen Behörden vorgegangen
wird. Dass man bislang zögerlich gewesen sei, liege auch daran,
dass es nicht einfach sei, als Landesdatenschutzbeuftragter mir der
eigenen Landesregierung anzulegen. In Baden-Württemberg habe man
daher lieber auf Alternativangebote - auf Mastodon - gesetzt. Nach
2018 habe es bislang bundesweit wenig Bereitschaft gegeben, gegen
Behörden mit den Instrumenten der DSGVO vorzugehen. Die Punkte, die
der Bundesdatenschutzbeauftragte in seinem 44-seitigen Bescheid
setze, hält Stefan Brink für valide. Dies gelte insbesondere für
die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO. In dem
Gespräch geht es auch um das Zögern der Datenschutzbehörden beim
Erlass von Bescheiden und um die wünschenswerte Klärung streitiger
Rechtsfragen durch die Gerichte. Stefan Brink meint, manchmal wolle
man bei den Behörden gar nicht wissen, was die Gerichte von den
Rechtsauffassungen der Behörden halte. Hier seien auch die
Beraterinnen und Berater gefragt, die selbstbewusst und kritisch
mit den Papieren und Stellungnahmen der Behörden umgehen sollten.
Schließlich handele es sich nur um Meinungsäußerungen ohne jede
rechtliche Verbindlichkeit. Es sei das gute Recht der Unternehmen,
für ihre eigenen Überzeugungen - auch vor Gericht - zu kämpfen. Der
aufgeklärte, kritische und verantwortungsbewusste Verantwortliche
werde gebraucht.

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