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Niko Härting berichtet von einem Ausflug nach Washington. Dort
diskutierten 800 US-Datenschützerinnen aktuelle Fragen rund um
Privacy and Security. Im Mittelpunkt stand die wachsende Zahl
behördlicher und gerichtlicher Verfahren zur Durchsetzung von
Datenschutzgesetzen, die in den USA immer strenger werden. Während
hierzulande das strikte europäische Datenschutzrecht nur selten
durchgesetzt wird, führen Datenpannen in den USA immer häufiger zu
Millionen- und Milliardenklagen. (Ab Minute 5.47): Hierzulande geht
die Aufarbeitung der Corona-Krise durch die Gerichte weiter. Das
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich in mehreren
Entscheidungen vom 16.5.2023 (3 CN 4.22, 3 CN 5.22 und 3 CN 6.22)
der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgezeichneten Linie
angeschlossen und dem Verordnungsgeber auch für den Herbst 2020
noch weite Ermessensspielräume zugestanden im Hinblick auf die
angebliche „dynamische Entwicklung“ der Pandemie. Zwar hielt es das
BVerwG für gleichheitswidrig, dass der Amateursportbetrieb erlaubt
war, Fitnessstudios jedoch schließen mussten. Dies wird den
Betreibern der Studios jedoch voraussichtlich wenig nützen. Man
wird ihnen sagen, dass ein Gleichheitsverstoß für sich allein noch
keine Staatshaftung begründet. (Ab Minute 13:07): Per Handscanner
überwacht man bei Amazon minutengenau die Bewegungen der
Beschäftigten. Die scheidende niedersächsische Datenschützerin
Barbara Thiel untersagte dies. Stefan Brink erläutert das Urteil
des VG Hannover, das der Klage stattgegeben hat, die Amazon gegen
die Untersagung erhoben hatte (Urteil vom 9.2.2023, Az. 10 A
6199/20). In einem Ortstermin in Winsen/Luhe besichtigte das
Gericht das dortige Amazon-Logistikzentrum und ließ sich vom
Vorsitzenden des Betriebsrats bestätigen, dass es „nur“ um eine
Leistungskontrolle gehe und die Privatsphäre der Beschäftigten
„nicht betroffen“ sei. Dies reichte dem Gericht aus, um die
Interessen von Amazon an der Überwachung seiner Beschäftigten
überwiegen zu lassen. Stefan Brink bezweifelt, dass diese
Entscheidung einer Überprüfung durch höhere gerichtliche Instanzen
standhalten wird. Aber wie weit kann der Datenschutz reichen, wenn
sich die Betroffenen mit einer Überwachung einverstanden erklären?
Wie weit reicht der Schutz, wo fängt die Bevormundung an?
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„Follow the Rechtsstaat Folge 29“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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