Neuordnung der IT-Berufe – Anwendungsentwickler-Podcast #134

Neuordnung der IT-Berufe – Anwendungsentwickler-Podcast #134

Über die Neuordnung der IT-Berufe in den Jahren 2018 und 2020 spreche ich in der einhundertvierunddreißigsten Episode des Anwendungsentwickler-Podcasts. Inhalt Die fünf IT-Berufe (Fachinformatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung und Systeminte...
34 Minuten

Beschreibung

vor 6 Jahren

Über die Neuordnung der IT-Berufe in den Jahren 2018 und 2020
spreche ich in der einhundertvierunddreißigsten Episode des
Anwendungsentwickler-Podcasts.
Inhalt

Die fünf IT-Berufe (Fachinformatiker der Fachrichtungen
Anwendungsentwicklung und Systemintegration, Informatikkaufleute,
IT-Systemkaufleute und IT-Systemelektroniker) werden in der
Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations-
und Telekommunikationstechnik beschrieben. Diese wurde im Jahr
1997 erstellt und ist seitdem nicht angepasst worden, was aber
auch nicht unbedingt nötig war. Die Inhalte sind nämlich bewusst
so allgemein formuliert, dass man nicht alle zwei Wochen die
Verordnung aktualisieren muss, nur weil es gerade mal wieder
irgendeinen Trend in der IT-Branche gibt. Anstatt konkrete
Programmiersprachen oder Netzwerkprotokolle als Lerninhalt
vorzuschreiben, werden allgemeine Formulierungen verwendet wie
z.B.


(FIAE) 9.1 Kundenspezifische Anpassung und Softwarepflege (§
10 Abs. 2 Nr. 9.1)

9.1a Anwendungslösungen entsprechend den
kundenspezifischen Anforderungen einrichten, konfigurieren
und anpassen

9.1b Software an eine veränderte Umgebung anpassen und
weiterentwickeln

9.1c Anwendungslösungen mit Hilfe von
Applikationssprachen erweitern



(FISI) 8.1 Systemkonfiguration (§ 10 Abs. 4 Nr. 8.1)

8.1a Rechner- und Systemarchitekturen sowie
Betriebssysteme beurteilen und einordnen

8.1b Betriebssysteme unter Berücksichtigung ihrer Vor-
und Nachteile für bestimmte Anwendungsbereiche auswählen und
konfigurieren

8.1c Betriebssystemsteuersprachen anwenden





Gerade ist übrigens die Rangliste 2018 der Ausbildungsberufe nach
Anzahl der Neuabschlüsse beim BIBB erschienen. Der
Fachinformatiker ist auf Platz 7 vorgerückt. Das Interesse an
unserem Beruf ist also ungebrochen und wächst sogar. Ein Grund
mehr, die Berufsinhalte auf den Prüfstand zu stellen.
Ergebnisse der Vorstudie zur Novellierung der IT-Berufe

Folgende Themen wurden im Rahmen einer Vorstudie (Umfrage bei
Arbeitgebern, Schulen, Azubis) als besonders relevant für die
Ausbildung identifiziert:


Wichtige Inhalte: IT-Security, Industrie 4.0, personale und
soziale Kompetenzen

Zusammenlegung von Informatikkaufmann und IT-System-Kaufmann

Aufteilung der beiden Fachinformatiker in separate Berufe

Wahlqualifikationen einführen, um stärker spezialisieren zu
können

Abschlussprüfung erneuern (gestreckte Prüfung)

Novellierung der IT-Berufe zum 01.08.2018

Zum 01.08.2018 wurden die IT-Berufe nun zum ersten Mal
überarbeitet. Es sind aber nur ein paar wenige Punkte verändert
worden, indem das Stichwort „IT-Sicherheit“ ergänzt wurde. Der
große Rest ist gleichgeblieben.


Für alle Azubis, die ihre Ausbildung am oder nach dem 01.08.2018
begonnen haben, gilt bereits die neue Verordnung!


Die konkreten Änderungen habe ich aus der Ersten Verordnung zur
Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der
Informations- und Telekommunikationstechnik übernommen.
ALT NEU 3.1f die Auswirkungen des eigenen Kommunikations- und
Informationsverhaltens in beruflichen Kontexten erkennen und
Strategien zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien
anwenden 5.4 Datenschutz und Urheberrecht (§ 10 Abs. 1 Nr. 5.4)
IT-Sicherheit, Datenschutz und Urheberrecht (§ 10 Abs. 1 Nr. 5.4)
5.4a Verschlüsselungsverfahren und Zugriffsschutzmethoden anwenden
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zur IT-Sicherheit
einhalten 5.4b Vorschriften zum Datenschutz anwenden
Bedrohungsszenarien und Schadenspotentiale erkennen und bewerten
5.4c Vorschriften zum Urheberrecht anwenden Schutzmechanismen für
informations- und telekommunikationstechnische Systeme anwenden
5.4d technische Vorschriften zur Sicherung des
Fernmeldegeheimnisses anwenden Vorschriften zum Datenschutz
einhalten 5.4e Daten archivieren, nicht mehr benötigte
Datenbestände löschen, Datenträger entsorgen Vorschriften zum
Urheberrecht einhalten 6.2e Programme unter Berücksichtigung der
Wartbarkeit und Wiederverwendbarkeit und Sicherheit erstellen nur
für FISIs: 8.2e Angriffsszenarien auf Netzwerke erkennen und
bewerten 8.2f Systeme zur IT-Sicherheit in Netzwerken
implementieren

Man erkennt schnell, dass damit insb. auf die aktuell immer
häufiger auftretenden Hacker-Angriffe gegen Netzwerke reagiert
werden soll. Aber auch der Datenschutz wurde
explizit erwähnt, der inzwischen dank DSGVO aber ja auch deutlich
weiter geht als nur das Fernmeldegeheimnis.


Wichtig ist, dass die Anpassungen hauptsächlich in den Bereichen
vorgenommen wurden, die für alle IT-Berufe identisch sind. Es
geht hier also um Grundwissen und nicht um
FISI-Spezialwissen. IT-Sicherheit und Datenschutz sind auch für
Anwendungsentwickler absolut wichtig und müssen z.B. bei der
Programmierung der eigenen Anwendungen berücksichtigt werden.
Wenn vom Anwendungsentwickler Passwörter im Klartext in der
Datenbank abgelegt werden, kann der Systemintegrator noch so
tolle Firewalls davorschalten, die Daten bleiben
kompromittierbar!
Führen des Berichtshefts

Einige gestrichene Paragraphen beziehen sich übrigens auf das
Führen des Berichtshefts, insb. der für die beiden
Fachinformatiker gültige § 13:


Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines
Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben,
das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der
Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen. (§ 13
ITKTAusbV)


Das Führen von Ausbildungsnachweisen ist aber selbstverständlich
weiterhin Bestandteil der Ausbildung. Nur das dies nun für alle
Berufe verbindlich im Berufsbildungsgesetz geregelt wird und
nicht mehr in den einzelnen Ausbildungsordnungen:


Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der
Ausbildungsnachweise nach § 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und
diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit
zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen. (§
14 (2) BBiG)


Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche
Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des
Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere
verpflichtet, einen schriftlichen oder elektronischen
Ausbildungsnachweis zu führen. (§ 13 7. BBiG)
Geplante Anpassungen in 2020

Die Überarbeitung (Änderungsverordnung) der IT-Berufe 2018 war
erst der Anfang. Im Jahr 2020 sollen weitere Anpassungen
vorgenommen werden (Neuordnung).


Inhaltlich wird es um Themen wie IT-Security,
Virtualisierung, Cloud-Computing, Big Data oder Mobile Computing
gehen. (Vgl. Neuordnung der IT-Berufe 2018 und 2020 (offline))

Die Berufe Informatikkaufmann und IT-System-Kaufmann sollen
stärker voneinander abgegrenzt werden. Der Informatikkaufmann
soll ein neues Profil, eine neue Ausrichtung, neue Inhalte und
eine neue Berufsbezeichnung bekommen (der Arbeitstitel ist
Datenkaufleute). (Vgl. Zukunft der IT-Berufe: Informationen zum
Neuordnungsverfahren)

Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung, bei der die
Zwischenprüfung durch einen ersten Teil der Abschlussprüfung
ersetzt wird.

Katalog der vorläufigen Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten (Qualifikationskatalog) für Anwendungsentwickler

Vgl. Eckwerte Fachinformatiker/-in


Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten


Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in
Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und
Leistungsprozessen

Informieren und Beraten von Kunden, Bearbeiten von Anfragen

Beurteilen marktgängiger IT-Produkte und kundenspezifischer
Lösungen

Konzeptionierung und Realisierung von kundenspezifischen
Softwareanwendungen

Testen und dokumentieren Anwendungen

Modifizieren bestehender Anwendungen

Einsetzen von Projektplanungs- und Steuerungsinstrumenten

Anwenden von Softwareentwicklungswerkzeugen

Entwickeln von anwendungsgerechten und ergonomischen
Bedienoberflächen

Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen

Beseitigen von Störungen in informations- und
telekommunikationstechnische Systemen

Umsetzen, integrieren und prüfen von IT-Sicherheitsmaßnahmen
und gesetzlichen Vorgaben

Schulen und Beraten der Nutzer

Übergeben der Leistungen an den Kunden



Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten


Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

Umweltschutz

Selbstgesteuertes, bedarfs-und handlungsorientiertes Lernen

Persönliche, soziale und interkulturelle Kompetenzen

Links

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RSS-Feed des Podcasts

Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der
Informations- und Telekommunikationstechnik

Artikel 1 – Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über
die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und
Telekommunikationstechnik (1. ITKTAusbVÄndV) bzw. als PDF bei der
IHK Oldenburg

Infoveranstaltung zur Neuordnung in den IT-Berufen von Stefan
Ernst am 19.03.2018

Neuordnung der IT-Berufe von Michael Assenmacher, DIHK e. V.

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