Das (neue) Berufsbildungsgesetz (BBiG) – IT-Berufe-Podcast #150
Um die Neuerungen, aber auch weitere wichtige Festlegungen des
Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geht es in der
einhundereinundfünfzigsten Episode des IT-Berufe-Podcasts. Inhalt
Dies ist meine Auswahl an „interessanten“ Auszügen aus dem (neuen)
BBiG.
51 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 5 Jahren
Um die Neuerungen, aber auch weitere wichtige Festlegungen des
Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geht es in der
einhundereinundfünfzigsten Episode des IT-Berufe-Podcasts.
Inhalt
Dies ist meine Auswahl an „interessanten“ Auszügen aus dem
(neuen) BBiG. Neben den Änderungen zum 01.01.2020 habe ich auch
einige „alte“ Paragraphen aufgeführt, die einige wichtige
Sachverhalte rund um die Ausbildung klären, von denen jeder
Ausbilder und Azubi mal gehört haben sollte.
§7a: Teilzeitausbildung
Jeder Azubi hat nun das Recht, seine Ausbildung in Teilzeit zu
absolvieren. Dabei kann die Arbeitszeit um max. 50% reduziert
werden. Die reduzierte Arbeitszeit muss an die Dauer der
Ausbildung angehängt werden. Beispiel: 50% Reduktion (z.B. 19
statt 38 Stunden pro Woche), dafür 50% Verlängerung (4,5 statt 3
Jahre). Ob und wie die Berufsschule das Ganze unterstützt ist
(noch) nicht festgelegt.
§14 Bereitstellung von Fachliteratur
Das Ausbildungsunternehmen muss dem Azubi nun auch Fachliteratur
bereitstellen (z.B. leihen oder kaufen). Bislang galt das nur für
Werkzeuge usw., was für unsere IT-Berufe aber so gut wie nie
nötig war.
In diesem Paragraphen steht übrigens auch, dass das Berichtsheft
am Arbeitsplatz zu führen ist (und nicht etwa in der Freizeit).
§15 Freistellung für die Berufsschule
Jeder Azubi (egal ob minder- oder volljährig) bekommt nun an
einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden zu je 45
Minuten seine gesamte tägliche Arbeitszeit angerechnet (z.B. 8
Stunden bei einer 40-Stunden-Woche) und muss an diesem Tag nicht
mehr ins Unternehmen. Bei einer Blockwoche mit mind. 25
Unterrichtsstunden an mind. 5 Tagen wird die gesamte wöchentliche
Arbeitszeit angerechnet (z.B. 40 Stunden).
Azubis werden am Arbeitstag vor der schriftlichen Prüfung (in
Zukunft einmal nach 18 Monaten zum ersten Teil der gestreckten
Abschlussprüfung und einmal nach 3 Jahren zum zweiten)
freigestellt.
§17 Mindestausbildungsvergütung
Es gibt nun einen „Mindestlohn“ für Azubis, der sich in den
kommenden Jahren schrittweise erhöht. Im Jahr 2020 liegt er bei
515 EUR pro Monat. Es gibt allerdings einige Ausnahmen von dieser
Regelung, insb. für Betriebe, die keinem Tarifvertrag
unterliegen.
§21 Ausbildungsende mit Bekanntgabe des Ergebnisses
Die Ausbildung endet bereits vor dem im Ausbildungsvertrag
vereinbarten Ende mit der Mitteilung des Prüfungsergebnisses
durch den Prüfungsausschuss an den Azubi. Damit sind nicht die
Noten gemeint (die oft nicht herausgegeben werden dürfen),
sondern das „Kreuzchen“ bei „bestanden“.
§24 Unbefristeter Vertrag durch Weiterbeschäftigung
Sollte der Azubi am Tag nach der Prüfung (sofern er bestanden
hat) ohne einen Arbeitsvertrag weiter in deinem Unternehmen
beschäftigt werden, gilt damit automatisch ein unbefristeter
Arbeitsvertrag als begründet.
§27 angemessenes Verhältnis von Azubis zu Fachkräften
Betriebe dürfen nicht einfach so viele Azubis beschäftigen wie
möglich, sondern müssen für ein angemessenes Verhältnis zur
Anzahl der Fachkräfte sorgen. Das Gesetz nennt keine Zahlen, aber
an anderer Stelle ist von einem Verhältnis von ungefähr 3
Fachkräften je 1 Azubi zu lesen.
§30 Fachliche Eignung der Ausbilder
Ausbilden dürfen Personen, die den gleichen (oder einen
ähnlichen) Berufsabschluss erworben haben (also die IHK-Prüfung
abgelegt haben). Außerdem dürfen auch Hochschulabsolventen eines
vergleichbaren Faches ausbilden.
§37 Wiederholen der Prüfung und Berufsschulnote auf dem
IHK-Zeugnis
Die Abschlussprüfung darf bei Nichtbestehen zweimal wiederholt
werden.
Wenn der Azubi die Abschlussnote der Berufsschule mit auf das
IHK-Zeugnis gedruckt haben möchte, kann er dafür einfach eine
Kopie seines Berufsschulzeugnisses einreichen.
§40 Mind. 3 Prüfer im Ausschuss
Der Prüfungsausschuss muss aus mind. 3 Personen bestehen. Der
Ausschuss muss paritätisch aus Lehrern, Arbeitnehmer- und
Arbeitgebervertretern besetzt sein.
Ab 2020 sind Prüfer für ihre ehrenamtliche Tätigkeit vom
Arbeitgeber freizustellen.
§42 Prüferdelegationen
Statt des in §40 beschriebenen Ausschusses aus mind. 3 Personen,
können von der IHK auch sog. Prüferdelegationen bestimmt werden,
die mit weniger Teilnehmern prüfen dürfen.
Prüfungsartefakte wie die Projektdokumentation, die nicht die
Anwesenheit des Prüflings für die Bewertung erfordern (wie z.B.
das Fachgespräch), können auch von nur 2 Prüfern bewertet werden.
§43 Zulassung zur Prüfung nur mit Zwischenprüfung und
Berichtsheft
Azubis dürfen die Abschlussprüfung nur ablegen, wenn sie an der
Zwischenprüfung teilgenommen haben (bestehen muss man nicht) und
ihren Ausbildungsnachweis (das geliebte Berichtsheft)
ordnungsgemäß geführt haben.
§45 Zulassung zur Prüfung durch 1,5x Ausbildungszeit im Beruf
Quereinsteiger können zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie das
1,5-fache der Ausbildungszeit (also 1,5 * 3 = 4,5 Jahre)
praktisch im Beruf gearbeitet haben.
§48 Zwischenprüfung entfällt bei gestreckter Abschlussprüfung
Ab 2020 werden die Prüflinge in den IT-Berufen auch eine
gestreckte Abschlussprüfung absolvieren müssen. In diesem Fall
entfällt die Zwischenprüfung. Sie wird ersetzt durch den ersten
Teil der Abschlussprüfung.
§53a Abschlussbezeichnungen
Ab 2020 werden die verschiedenen Weiterbildungen nach der
Ausbildung (z.B. Meister, Fachwirt, Operative Professional) den
akademischen Abschlüssen Bachelor und Master gleichgestellt.
Abhängig vom zeitlichen Umfang der Weiterbildungen darf man sich
dann z.B. „Bachelor Professional“ nennen.
§101 Bußgelder für ausbildungsfremde Tätigkeiten
Dieser Paragraph listet einige Ordnungswiedrigkeiten auf, die
teils mit Geldstrafen bis zu 5.000 EUR belegt werden können.
Insb. die Beschäftigung von Azubis mit ausbildungsfremden
Tätigkeiten ist hier erwähnenswert.
Links
Permalink zu dieser Podcast-Episode
RSS-Feed des Podcasts
Das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Berufsbildungsgesetz novelliert: Die wichtigsten Neuerungen
im Überblick
Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen
Voraussetzungen für die betriebliche Ausbildung / 2.5 Das
Verhältnis der Zahl der Auszubildenden zur Zahl der Fachkräfte
Weitere Episoden
5 Minuten
vor 4 Wochen
11 Minuten
vor 4 Monaten
8 Minuten
vor 4 Monaten
8 Minuten
vor 4 Monaten
10 Minuten
vor 5 Monaten
In Podcasts werben
Kommentare (0)