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Verträge, AGBs, SLAs – IT-Berufe-Podcast #184

Verträge, AGBs, SLAs – IT-Berufe-Podcast #184

IT-Berufe-Podcast vor 2 Jahren
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Um alles rund um Verträge als Vorbereitung auf die AP1 geht es in
der einhundertvierundachzigsten Episode des IT-Berufe-Podcasts.
TL;DR Ich zeige dir anhand von IT-Beispielen, wie Verträge
entstehen und welche Vertragsarten dir als IT-Azubi begegnen. Für
die AP1, die 20 Prozent deiner Abschlussnote ausmacht, gehören dazu
auch typische Vertragsinhalte sowie AGB und Service Level
Agreements. Bei Softwareprojekten bestimmen Werkverträge und
Dienstverträge, wofür du bezahlt wirst und welches Risiko du
übernimmst. Außerdem erfährst du, welche Rolle Gewährleistung,
gesetzliche Archivierungspflichten und Rechte an geschützten Werken
spielen. Kapitelmarken [00:00:00] Vertragsthemen für die AP1
[00:03:22] Rechtlicher Hinweis und Umfang der Prüfungsvorbereitung
[00:04:13] Wie Verträge entstehen [00:08:38] Vertragsformen und
konkludentes Handeln [00:10:40] Vertragsarten im IT-Alltag
[00:11:49] Kaufvertrag [00:12:42] Lizenzvertrag [00:15:07]
Servicevertrag und Wartung [00:17:06] Mietvertrag [00:18:05]
Eigentum und Besitz [00:19:49] Software mieten und steuerlich
einordnen [00:20:53] Leasingvertrag [00:24:16] Zahlungen und
Pflichten bei Kauf, Miete und Leasing [00:26:58] Werkvertrag für
Softwareprojekte [00:28:47] Dienstvertrag und Vergütung nach
Arbeitszeit [00:29:34] Vertragsarten bei klassischer und agiler
Softwareentwicklung [00:33:42] Fernabsatzvertrag und Widerrufsrecht
[00:37:54] Arbeitsvertrag [00:39:33] Typische Vertragsinhalte
[00:41:13] Abnahme eines Werks [00:42:29] Vertragsstrafen und
Haftung [00:43:21] Allgemeine Geschäftsbedingungen [00:46:36]
Vorrang individueller Vereinbarungen [00:47:41] Salvatorische
Klausel [00:49:55] Service Level Agreements [00:53:27]
Unterschiedliche Service Levels und Preise [00:55:07]
Gewährleistung und Garantie [00:56:38] Geschäftliche Unterlagen
archivieren [00:58:01] Backup und revisionssicheres Archiv
[00:59:51] Urheberrecht und Rechte an fremden Werken [01:03:19]
Schutzfristen und gemeinfreie Werke [01:04:51] Creative Commons und
Lizenzbedingungen [01:08:28] Bausteine der
Creative-Commons-Lizenzen [01:11:16] Patente [01:13:19] Marken und
ihr Schutz [01:17:01] Abschluss und Hinweise zur
Ausbildungsbegleitung Inhalt Für die AP1 ist es sinnvoll, einige
grundsätzliche Vertragsarten zu kennen und unterscheiden zu können.
Sowohl auf Anbieter- als auch auf Nachfragerseite ist es wichtig zu
verstehen, welche Art von Vertrag vorliegt, da daraus
unterschiedliche Rechte und Pflichten entstehen können. Disclaimer:
Das hier ist keine Rechtsberatung! :-) Vertrag Ein Vertrag ist die
von zwei (oder mehr) Vertragsparteien erklärte Einigung über die
Begründung eines Schuldverhältnisses (siehe § 311 BGB). Hierfür
sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen erforderlich.
Beispiel: Angebot und Annahme, Bestellung und Lieferung. Verträge
können schriftlich, mündlich oder durch "konkludentes Handeln"
entstehen. Vertragsarten Kaufvertrag: Verkäufer:in verkauft etwas
an Käufer:in. Beispiele in der IT: Hardware-/Softwarekauf
Lizenzvertrag: Lizenzgeber:in räumt Lizenznehmer:in Rechte an einem
geschützten Werk (z.B. Patent, Marke, Urheberrecht) ein. Beispiele
in der IT: Lizenzierung von Software, Bildrechte einkaufen
Servicevertrag: Regelt die Erbringung produktbezogener Leistungen
zwischen Anbieter:in und Kund:in. Beispiele in der IT:
Wartungsverträge für Software (z.B. für Patches und Updates) oder
Hardware durch Dienstleister Mietvertrag: Vermieter:in überlässt
Mieter:in eine bewegliche oder unbewegliche Sache zur zeitweisen
Nutzung. Beispiele in der IT: Miete eines Autos für eine
Dienstreise, Miete von Software Leasingvertrag: Leasinggeber:in
(Vermieter:in) überlässt Leasingnehmer:in (Mieter:in) eine Sache
zur Nutzung wie bei der Miete, aber mit Fokus auf eine langfristige
Nutzung mit der Möglichkeit des Erwerbs am Ende der
Vertragslaufzeit. Außerdem sind bestimmte Sachverhalte anders
geregelt, z.B. die Inspektion beim geleasten Auto oder die Wahl des
konkreten Modells und der Ausstattung durch den/die
Leasingnehmer:in. Beispiele in der IT: Leasing teurer Hardware
statt einmaligen Kaufs Werkvertrag: Unternehmer:in
(Auftragnehmer:in) verpflichtet sich zur Herstellung eines
bestimmten Werks für den/die Auftraggeber:in (Besteller:in). Hier
muss das Endergebnis klar definiert sein ("Werk"). Beispiele in der
IT: Programmierung einer kompletten Individualsoftware für eine
Kundin Dienstvertrag: Schuldner:in verpflichtet sich zur Leistung
eines Dienstes an den/die Gläubiger:in. Hierbei steht die
Dienstleistung an sich im Vordergrund und nicht das Endergebnis.
Beispiele in der IT: Programmierung für einen Kunden auf Basis von
Tagessätzen Fernabsatzvertrag: Bei Verträgen, die über
Fernkommunikationsmittel (Internet, Telefon usw.) geschlossen
werden, haben Verbraucher:innen besondere Rechte, insb. ein
Widerrufsrecht. Arbeitsvertrag: Definiert die Rechte und Pflichten
von Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in. Vertragsbestandteile z.B.
Leistungsbeschreibung, Termine/Fristen, fällige Entgelte, Lasten-
und Pflichtenheft (insb. bei Softwareerstellung),
Konventionalstrafen, Haftung Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit AGBs regeln Unternehmen ihre grundsätzliche Vertragsgestaltung,
also Inhalte, die für alle Verträge gelten. Beispielinhalte:
Informationen zum Vertragsschluss (z.B. Telefon, E-Mail),
Bestätigungen usw. Zahlungsbedingungen (z.B. Fristen,
Zahlungsmöglichkeiten) Eigentumsvorbehalt Lieferungskonditionen und
-möglichkeiten übliche Geschäftszeiten Gewährleistung/Garantie
Haftung Service-Level-Agreement (SLA) Ein SLA legt fest, wie
Auftraggeber:in und Dienstleister:in bei wiederkehrenden
Dienstleistungen zusammenarbeiten und welche individuellen
Verantwortlichkeiten sie tragen. Beispielinhalte:
Leistungsbeschreibung: z.B. Hosting einer Website Verfügbarkeit des
Services: z.B. Verfügbarkeit 99%, vereinbarte Wartungsfenster
Erreichbarkeit des Dienstleisters: z.B. Geschäftszeiten,
Reaktionszeit bei unterschiedlich schweren Problemen
Preisgestaltung: z.B. Abrechnung pro Aufruf oder Kontingente
Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung: z.B. Vertragsstrafen
Vertragslaufzeit: z.B. monatlich, jährlich Sonstiges Gewährleistung
vs. Garantie: Gewährleistungsrechte bestehen aufgrund gesetzlicher
Vorschriften gegenüber dem/der Verkäufer:in. Eine Garantie ist eine
freiwillige Leistung eines/einer Hersteller:in und richtet sich
nach dessen/deren Bedingungen. Archivierung: Jede:r
Gewerbetreibende ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen (also
auch Verträge) über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Die
übliche Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre. Urheberrecht: Verleiht
dem/der Inhaber:in das exklusive Nutzungsrecht am Werk, auch 70
Jahre über den Tod hinaus (Schutz geistigen Eigentums). Gilt
automatisch für Bilder, Videos, Musik, Texte usw. mit einer
gewissen Schöpfungshöhe. Das Urheberrecht ist nicht vertraglich
abtretbar, aber Lizenzen können erteilt werden. Creative Commons:
Gemeinnützige Organisation, die verschiedene
Standard-Lizenzverträge veröffentlicht hat, mit denen Autor:innen
der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an ihren
Werken einräumen können. Achtung: Lizenzen geben einzuhaltende
Pflichten vor, z.B. die Namensnennung. Patent: Hoheitlich erteiltes
gewerbliches Schutzrecht für eine (technisch geprägte) Erfindung.
Dies verhindert eine schnelle Nachahmung durch Konkurrenten und
motiviert die Forschung und Entwicklung neuer Erfindungen. Marke:
Rechtlich geschütztes Zeichen, das dazu dient, Waren, Produkte oder
Dienstleistungen eines Unternehmens von der Konkurrenz zu
unterscheiden. Literaturempfehlungen * Und dazu passend das
Arbeitsbuch: * Links Permalink zu dieser Podcast-Episode RSS-Feed
des Podcasts Vertrag - Wikipedia Beispiel für AGBs: AGB von
Mindfactory Abgemahnter Schlangenkuchen und Bilderrechte –
Rechtsbelehrung Folge 1 (Jura-Podcast) Zusammenfassung Verträge als
Thema für die AP1 Ich bereite dich mit Beispielen aus dem IT-Alltag
auf die Vertragsthemen der AP1 vor. Sie macht 20 Prozent deiner
Abschlussnote aus. Die rechtlichen Begriffe sind vereinfacht
beschrieben und dienen dazu, für die Prüfung zu lernen. Für
rechtliche oder steuerliche Fragen brauchst du fachlichen Rat von
einem/einer Rechtsanwält:in beziehungsweise Steuerberater:in. Wie
ein Vertrag entsteht Ein Vertrag entsteht, wenn sich mindestens
zwei Vertragsparteien durch übereinstimmende Willenserklärungen
einigen. Dadurch begründen sie ein Schuldverhältnis, bei dem
beispielsweise eine Partei eine Leistung erbringt und die andere
dafür bezahlt. Beim Kauf eines PCs können Angebot und Annahme diese
Willenserklärungen sein: Ein:e Verkäufer:in bietet dir den Rechner
für 1.000 Euro an, und du akzeptierst den Preis. Bei einer
Onlinebestellung kann die anschließende Lieferung die Annahme
darstellen. Du kannst einen Vertrag schriftlich oder mündlich
schließen. Durch konkludentes Handeln zeigst du dein Einverständnis
mit deinem Verhalten, etwa wenn du beim Bäcker ein Brötchen
entgegennimmst und bezahlst. Für bestimmte Verträge gelten
besondere Formvorgaben. Welche Form jeweils erforderlich ist, musst
du beim konkreten Vertrag prüfen. Vertragsarten im IT-Alltag
Kaufvertrag Ein:e Verkäufer:in verkauft einem/einer Käufer:in eine
Sache zum vereinbarten Preis. In der IT betrifft das beispielsweise
Rechner oder Software. Beim Kauf fällt der vereinbarte Kaufpreis
an; die gekaufte Sache geht in dein Eigentum über. Lizenzvertrag
Ein:e Lizenzgeber:in räumt einem/einer Lizenznehmer:in Rechte an
einem geschützten Werk ein. Der Vertrag legt fest, was du mit dem
Werk machen darfst und wie lange die Rechte gelten. Bei einem Foto
kann beispielsweise geregelt sein, ob du es bearbeiten oder auf
deiner Website veröffentlichen darfst. Für Software kommen auch
zeitlich begrenzte Lizenzen vor, die du nach Ablauf verlängern
musst. Ebenso begegnen dir Lizenzverträge bei Stockfotos sowie bei
Rechten an Patenten und Marken. Servicevertrag ...
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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