Verträge, AGBs, SLAs – IT-Berufe-Podcast #184
Um alles rund um Verträge als Vorbereitung auf die AP1 geht es in
der einhundertvierundachzigsten Episode des IT-Berufe-Podcasts.
Inhalt Für die AP1 ist es sinnvoll, einige grundsätzliche
Vertragsarten zu kennen und unterscheiden zu können.
1 Stunde 18 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Um alles rund um Verträge als Vorbereitung auf die AP1 geht es in
der einhundertvierundachzigsten Episode des IT-Berufe-Podcasts.
Inhalt
Für die AP1 ist es sinnvoll, einige grundsätzliche Vertragsarten
zu kennen und unterscheiden zu können. Sowohl auf Anbieter- als
auch auf Nachfragerseite ist es wichtig zu verstehen, welche Art
von Vertrag vorliegt, da daraus unterschiedliche Rechte und
Pflichten entstehen können.
Disclaimer: Das hier ist keine Rechtsberatung!
Vertrag
Ein Vertrag ist die von zwei (oder mehr) Vertragsparteien
erklärte Einigung über die Begründung eines Schuldverhältnisses
(siehe § 311 BGB). Hierfür sind zwei übereinstimmende
Willenserklärungen erforderlich. Beispiel: Angebot und Annahme,
Bestellung und Lieferung.
Verträge können schriftlich, mündlich oder durch „konkludentes
Handeln“ entstehen.
Vertragsarten
Kaufvertrag: Verkäufer:in verkauft etwas an Käufer:in.
Beispiele in der IT: Hardware-/Softwarekauf
Lizenzvertrag: Lizenzgeber:in räumt Lizenznehmer:in Rechte an
einem geschützten Werk (z.B. Patent, Marke, Urheberrecht) ein.
Beispiele in der IT: Lizenzierung von Software,
Bildrechte einkaufen
Servicevertrag: Regelt die Erbringung produktbezogener
Leistungen zwischen Anbieter:in und Kund:in.
Beispiele in der IT: Wartungsverträge für Software (z.B.
für Patches und Updates) oder Hardware durch Dienstleister
Mietvertrag: Vermieter:in überlässt Mieter:in eine bewegliche
oder unbewegliche Sache zur zeitweisen Nutzung.
Beispiele in der IT: Miete eines Autos für eine
Dienstreise, Miete von Software
Leasingvertrag: Leasinggeber:in (Vermieter:in) überlässt
Leasingnehmer:in (Mieter:in) eine Sache zur Nutzung wie bei der
Miete, aber mit Fokus auf eine langfristige Nutzung mit der
Möglichkeit des Erwerbs am Ende der Vertragslaufzeit. Außerdem
sind bestimmte Sachverhalte anders geregelt, z.B. die Inspektion
beim geleasten Auto oder die Wahl des konkreten Modells und der
Ausstattung durch den/die Leasingnehmer:in.
Beispiele in der IT: Leasing teurer Hardware statt
einmaligen Kaufs
Werkvertrag: Unternehmer:in (Auftragnehmer:in) verpflichtet
sich zur Herstellung eines bestimmten Werks für den/die
Auftraggeber:in (Besteller:in). Hier muss das Endergebnis klar
definiert sein („Werk“).
Beispiele in der IT: Programmierung einer kompletten
Individualsoftware für eine Kundin
Dienstvertrag: Schuldner:in verpflichtet sich zur Leistung
eines Dienstes an den/die Gläubiger:in. Hierbei steht die
Dienstleistung an sich im Vordergrund und nicht das Endergebnis.
Beispiele in der IT: Programmierung für einen Kunden auf
Basis von Tagessätzen
Fernabsatzvertrag: Bei Verträgen, die über
Fernkommunikationsmittel (Internet, Telefon usw.) geschlossen
werden, haben Verbraucher:innen besondere Rechte, insb. ein
Widerrufsrecht.
Arbeitsvertrag: Definiert die Rechte und Pflichten von
Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in.
Vertragsbestandteile
z.B. Leistungsbeschreibung, Termine/Fristen, fällige Entgelte,
Lasten- und Pflichtenheft (insb. bei Softwareerstellung),
Konventionalstrafen, Haftung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit AGBs regeln Unternehmen ihre grundsätzliche
Vertragsgestaltung, also Inhalte, die für alle Verträge gelten.
Beispielinhalte:
Informationen zum Vertragsschluss (z.B. Telefon, E-Mail),
Bestätigungen usw.
Zahlungsbedingungen (z.B. Fristen, Zahlungsmöglichkeiten)
Eigentumsvorbehalt
Lieferungskonditionen und -möglichkeiten
übliche Geschäftszeiten
Gewährleistung/Garantie
Haftung
Service-Level-Agreement (SLA)
Ein SLA legt fest, wie Auftraggeber:in und Dienstleister:in bei
wiederkehrenden Dienstleistungen zusammenarbeiten und welche
individuellen Verantwortlichkeiten sie tragen.
Beispielinhalte:
Leistungsbeschreibung: z.B. Hosting einer Website
Verfügbarkeit des Services: z.B. Verfügbarkeit 99%,
vereinbarte Wartungsfenster
Erreichbarkeit des Dienstleisters: z.B. Geschäftszeiten,
Reaktionszeit bei unterschiedlich schweren Problemen
Preisgestaltung: z.B. Abrechnung pro Aufruf oder Kontingente
Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung: z.B. Vertragsstrafen
Vertragslaufzeit: z.B. monatlich, jährlich
Sonstiges
Gewährleistung vs. Garantie: Gewährleistungsrechte bestehen
aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber dem/der
Verkäufer:in. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung
eines/einer Hersteller:in und richtet sich nach dessen/deren
Bedingungen.
Archivierung: Jede:r Gewerbetreibende ist verpflichtet,
geschäftliche Unterlagen (also auch Verträge) über einen
bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Die übliche Aufbewahrungsfrist
beträgt 10 Jahre.
Urheberrecht: Verleiht dem/der Inhaber:in das exklusive
Nutzungsrecht am Werk, auch 70 Jahre über den Tod hinaus (Schutz
geistigen Eigentums). Gilt automatisch für Bilder, Videos, Musik,
Texte usw. mit einer gewissen Schöpfungshöhe. Das Urheberrecht
ist nicht vertraglich abtretbar, aber Lizenzen können erteilt
werden.
Creative Commons: Gemeinnützige Organisation, die
verschiedene Standard-Lizenzverträge veröffentlicht hat, mit
denen Autor:innen der Öffentlichkeit auf einfache Weise
Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen können. Achtung:
Lizenzen geben einzuhaltende Pflichten vor, z.B. die
Namensnennung.
Patent: Hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für
eine (technisch geprägte) Erfindung. Dies verhindert eine
schnelle Nachahmung durch Konkurrenten und motiviert die
Forschung und Entwicklung neuer Erfindungen.
Marke: Rechtlich geschütztes Zeichen, das dazu dient, Waren,
Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von der
Konkurrenz zu unterscheiden.
Literaturempfehlungen
*
Und dazu passend das Arbeitsbuch:
*
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Beispiel für AGBs: AGB von Mindfactory
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