Um alles rund um Verträge als Vorbereitung auf die AP1 geht es in
der einhundertvierundachzigsten Episode des IT-Berufe-Podcasts.
Inhalt Für die AP1 ist es sinnvoll, einige grundsätzliche
Vertragsarten zu kennen und unterscheiden zu können. Sowohl auf
Anbieter- als auch auf Nachfragerseite ist es wichtig zu verstehen,
welche Art von Vertrag vorliegt, da daraus unterschiedliche Rechte
und Pflichten entstehen können. Disclaimer: Das hier ist keine
Rechtsberatung! :-) Vertrag Ein Vertrag ist die von zwei (oder
mehr) Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung eines
Schuldverhältnisses (siehe § 311 BGB). Hierfür sind zwei
übereinstimmende Willenserklärungen erforderlich. Beispiel: Angebot
und Annahme, Bestellung und Lieferung. Verträge können schriftlich,
mündlich oder durch "konkludentes Handeln" entstehen. Vertragsarten
Kaufvertrag: Verkäufer:in verkauft etwas an Käufer:in. Beispiele in
der IT: Hardware-/Softwarekauf Lizenzvertrag: Lizenzgeber:in räumt
Lizenznehmer:in Rechte an einem geschützten Werk (z.B. Patent,
Marke, Urheberrecht) ein. Beispiele in der IT: Lizenzierung von
Software, Bildrechte einkaufen Servicevertrag: Regelt die
Erbringung produktbezogener Leistungen zwischen Anbieter:in und
Kund:in. Beispiele in der IT: Wartungsverträge für Software (z.B.
für Patches und Updates) oder Hardware durch Dienstleister
Mietvertrag: Vermieter:in überlässt Mieter:in eine bewegliche oder
unbewegliche Sache zur zeitweisen Nutzung. Beispiele in der IT:
Miete eines Autos für eine Dienstreise, Miete von Software
Leasingvertrag: Leasinggeber:in (Vermieter:in) überlässt
Leasingnehmer:in (Mieter:in) eine Sache zur Nutzung wie bei der
Miete, aber mit Fokus auf eine langfristige Nutzung mit der
Möglichkeit des Erwerbs am Ende der Vertragslaufzeit. Außerdem sind
bestimmte Sachverhalte anders geregelt, z.B. die Inspektion beim
geleasten Auto oder die Wahl des konkreten Modells und der
Ausstattung durch den/die Leasingnehmer:in. Beispiele in der IT:
Leasing teurer Hardware statt einmaligen Kaufs Werkvertrag:
Unternehmer:in (Auftragnehmer:in) verpflichtet sich zur Herstellung
eines bestimmten Werks für den/die Auftraggeber:in (Besteller:in).
Hier muss das Endergebnis klar definiert sein ("Werk"). Beispiele
in der IT: Programmierung einer kompletten Individualsoftware für
eine Kundin Dienstvertrag: Schuldner:in verpflichtet sich zur
Leistung eines Dienstes an den/die Gläubiger:in. Hierbei steht die
Dienstleistung an sich im Vordergrund und nicht das Endergebnis.
Beispiele in der IT: Programmierung für einen Kunden auf Basis von
Tagessätzen Fernabsatzvertrag: Bei Verträgen, die über
Fernkommunikationsmittel (Internet, Telefon usw.) geschlossen
werden, haben Verbraucher:innen besondere Rechte, insb. ein
Widerrufsrecht. Arbeitsvertrag: Definiert die Rechte und Pflichten
von Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in. Vertragsbestandteile z.B.
Leistungsbeschreibung, Termine/Fristen, fällige Entgelte, Lasten-
und Pflichtenheft (insb. bei Softwareerstellung),
Konventionalstrafen, Haftung Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit AGBs regeln Unternehmen ihre grundsätzliche Vertragsgestaltung,
also Inhalte, die für alle Verträge gelten. Beispielinhalte:
Informationen zum Vertragsschluss (z.B. Telefon, E-Mail),
Bestätigungen usw. Zahlungsbedingungen (z.B. Fristen,
Zahlungsmöglichkeiten) Eigentumsvorbehalt Lieferungskonditionen und
-möglichkeiten übliche Geschäftszeiten Gewährleistung/Garantie
Haftung Service-Level-Agreement (SLA) Ein SLA legt fest, wie
Auftraggeber:in und Dienstleister:in bei wiederkehrenden
Dienstleistungen zusammenarbeiten und welche individuellen
Verantwortlichkeiten sie tragen. Beispielinhalte:
Leistungsbeschreibung: z.B. Hosting einer Website Verfügbarkeit des
Services: z.B. Verfügbarkeit 99%, vereinbarte Wartungsfenster
Erreichbarkeit des Dienstleisters: z.B. Geschäftszeiten,
Reaktionszeit bei unterschiedlich schweren Problemen
Preisgestaltung: z.B. Abrechnung pro Aufruf oder Kontingente
Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung: z.B. Vertragsstrafen
Vertragslaufzeit: z.B. monatlich, jährlich Sonstiges Gewährleistung
vs. Garantie: Gewährleistungsrechte bestehen aufgrund gesetzlicher
Vorschriften gegenüber dem/der Verkäufer:in. Eine Garantie ist eine
freiwillige Leistung eines/einer Hersteller:in und richtet sich
nach dessen/deren Bedingungen. Archivierung: Jede:r
Gewerbetreibende ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen (also
auch Verträge) über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Die
übliche Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre. Urheberrecht: Verleiht
dem/der Inhaber:in das exklusive Nutzungsrecht am Werk, auch 70
Jahre über den Tod hinaus (Schutz geistigen Eigentums). Gilt
automatisch für Bilder, Videos, Musik, Texte usw. mit einer
gewissen Schöpfungshöhe. Das Urheberrecht ist nicht vertraglich
abtretbar, aber Lizenzen können erteilt werden. Creative Commons:
Gemeinnützige Organisation, die verschiedene
Standard-Lizenzverträge veröffentlicht hat, mit denen Autor:innen
der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an ihren
Werken einräumen können. Achtung: Lizenzen geben einzuhaltende
Pflichten vor, z.B. die Namensnennung. Patent: Hoheitlich erteiltes
gewerbliches Schutzrecht für eine (technisch geprägte) Erfindung.
Dies verhindert eine schnelle Nachahmung durch Konkurrenten und
motiviert die Forschung und Entwicklung neuer Erfindungen. Marke:
Rechtlich geschütztes Zeichen, das dazu dient, Waren, Produkte oder
Dienstleistungen eines Unternehmens von der Konkurrenz zu
unterscheiden. Literaturempfehlungen * Und dazu passend das
Arbeitsbuch: * Links Permalink zu dieser Podcast-Episode RSS-Feed
des Podcasts Vertrag - Wikipedia Beispiel für AGBs: AGB von
Mindfactory Abgemahnter Schlangenkuchen und Bilderrechte –
Rechtsbelehrung Folge 1 (Jura-Podcast)
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