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Prof. Hans Peter Bull war von 1977 bis 1983 der erste
Bundesdatenschutzbeauftragte und von 1988 bis 1995 Innenminister
von Schleswig-Holstein. Vor fast einem Monat meldete sich Bull in
der FAZ zu Wort und befürwortete eine allgemeine
Corona-Impfpflicht. Für Bull ist eine Impfpflicht nur ein Thema von
vielen, in denen ein entschlussfreudiges Parlament und eine
tatkräftige Regierung in der Corona-Krise Entscheidungen treffen
müssen. Dies sei beim Thema Impfpflicht nicht geschehen. Man habe
sich frühzeitig und ohne Begründung darauf festgelegt, keine
Impfpflicht – auch nicht für einzelne Berufsgruppen – einzuführen.
Im Wahlkampf habe man sich nicht getraut, einen solchen Vorschlag
auch nur zu diskutieren. Eine Impfpflicht ist nach Bulls Auffassung
bei weitem nicht das schwerste Mittel zur Bekämpfung der Pandemie.
Andere Corona-Maßnahmen, die per Verordnung angeordnet wurden,
seien mindestens genauso schwerwiegend gewesen. Es sei „das
bequemste Argument“ gewesen, das BVerfG werde Gesetze über eine
Impfpflicht aufheben. Hiervon könne jedoch nach der Rechtsprechung
des BVerfG überhaupt nicht die Rede sein. Menschen, die den
Impfstoffen skeptisch gegenüberstehen, habe man durch die Hinweise
auf eine besondere Eingriffsschwere von Impfpflichten in ihrer
Skepsis auch noch bestätigt. Die Kommunikation sei insgesamt
fehlerhaft gewesen. Da man sich frühzeitig auf eine Ablehnung von
Impfpflichten festgelegt hatte, habe man die Impfpflicht lediglich
„durch die Hintertür“ eingeführt. Mit einem gewissen Recht fühlten
sich ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger durch „2G/3G“-Regeln
ausgegrenzt und „wie Kriminelle behandelt“. Bei den Impfpflichten
habe es an der Entschlossenheit gefehlt, die man bei – teils sehr
bedenklichen – Maßnahmen der Kontaktbeschränkung und der
monatelangen Schließung ganzer Wirtschaftsbranchen an den Tag
legte. Unter Aspekten der politischen Kommunikation sei es jetzt
natürlich eine Herausforderung, bei der Impfpflicht jetzt plötzlich
umzuschwenken und eine solche Pflicht zu befürworten. Als Politiker
müsse man jedoch seine Meinung ändern, wenn sich die Verhältnisse
ändern. Zu Irrtümern müsse man sich bekennen, um Glaubwürdigkeit zu
beweisen. Wenn eine gesetzliche Impfpflicht eingeführt wird, ist
Bull zuversichtlich, dass diese Pflicht auch befolgt wird.
Allerdings bedürfe es auch einer Sanktionierung durch Buß- und
Zwangsgelder, die mit Augenmaß verhängt werden sollten. Staatlichen
Zwang zur Durchsetzung von Impfpflichten lehnt Bull ab. Am Schluss
des Gesprächs geht es um Pläne der Europäischen Kommission, die
Geltungsdauer von Impfzertifikaten zu begrenzen und dadurch Anreize
für Booster-Impfungen zu setzen. Soll es in Zukunft auch eine
gesetzliche Pflicht zum Boostern geben?
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„Corona im Rechtsstaat Folge 78“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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