Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft Archiv
172 Episoden
1 Stunde 5 Minuten
Die Tradition sperriger Abkürzungen setzen wir in dieser Episode mit der zweiten „Netz- und Informationssystemsicherheitsrichtlinie“, kurz NIS-2 fort.
Die Richtlinie NIS-2 definiert Mindeststandards für Cybersecurity, die Unternehmen und Einrichtungen, die als sog „kritische Infrastrukturen“ eingestuft werden, beachten müssen. Als Neuerung sieht die NIS-2-Richtlinie vor, dass Leitungsorgane (Geschäftsführung, Vorstand etc.) für die Überwachung der Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen Sorge tragen sollen und mit eigenem Vermögen für Verstöße haften.
Zu Gast begrüßen wir Carola Sieling, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht, die uns einen detaillierten Einblick in die NIS-2-Richtlinie gibt und erklärt, warum die Änderungen für die Cybersicherheit für Unternehmen und damit mittelbar auch für uns alle von Bedeutung sind.
Zu Gast: Carola Sieling, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht, Dozentin der Nordakademie, Gründerin Rechtsanwaltskanzlei Sieling (IT / Datenschutz / Arbeitsrecht), Twitter: @carola_sieling, LinkedIn.
Wir bedanken uns bei Carola sehr für den unterhaltsamen Besuch und wünschen Euch viel Spaß beim Hören!
P.S. Hier das Foto von der Aufnahme, die erklärt, warum einer der Podcaster sich dank seiner Internetverbindung nur punktuell zum Gespräch dazuschalten könnte.
Kapitel
00:00:00 – Einführung in das Thema mit unserer Expertin Carola Sieling.
00:09:00 – Die Bedeutung kritischer Infrastrukturen und ihre Schutzbedürftigkeit.
00:18:00 – Notwendige Schritte zur Erhöhung der Cybersicherheit in Unternehmen und Institutionen.
00:34:00 – Die finanziellen Konsequenzen: Bußgelder und die erweiterte Haftung von Geschäftsführern.
00:44:00 – Welche Rolle spielen Subunternehmer und Dienstleister in kritischen Infrastrukturbereichen?
00:50:00 – Steht uns eine Welle von EU-Bürokratie bevor oder führt der Weg zu einer konsistenten Cybersicherheitsstrategie?
Links zur Folge
Homeoffice – Rechtsbelehrung Folge 86 mit Carola Sieling.
Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS2-Richtlinie) – Informationsseite der EU.
Volltext der RICHTLINIE (EU) 2022/2555 vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union.
Die Umsetzung in Deutschland erfolgt mittels des „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes“ (NIS2UmsuCG).
Der Beitrag NIS-2 Richtlinie: Pflicht zur Cybersicherheit – Rechtsbelehrung 118 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Die Richtlinie NIS-2 definiert Mindeststandards für Cybersecurity, die Unternehmen und Einrichtungen, die als sog „kritische Infrastrukturen“ eingestuft werden, beachten müssen. Als Neuerung sieht die NIS-2-Richtlinie vor, dass Leitungsorgane (Geschäftsführung, Vorstand etc.) für die Überwachung der Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen Sorge tragen sollen und mit eigenem Vermögen für Verstöße haften.
Zu Gast begrüßen wir Carola Sieling, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht, die uns einen detaillierten Einblick in die NIS-2-Richtlinie gibt und erklärt, warum die Änderungen für die Cybersicherheit für Unternehmen und damit mittelbar auch für uns alle von Bedeutung sind.
Zu Gast: Carola Sieling, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht, Dozentin der Nordakademie, Gründerin Rechtsanwaltskanzlei Sieling (IT / Datenschutz / Arbeitsrecht), Twitter: @carola_sieling, LinkedIn.
Wir bedanken uns bei Carola sehr für den unterhaltsamen Besuch und wünschen Euch viel Spaß beim Hören!
P.S. Hier das Foto von der Aufnahme, die erklärt, warum einer der Podcaster sich dank seiner Internetverbindung nur punktuell zum Gespräch dazuschalten könnte.
Kapitel
00:00:00 – Einführung in das Thema mit unserer Expertin Carola Sieling.
00:09:00 – Die Bedeutung kritischer Infrastrukturen und ihre Schutzbedürftigkeit.
00:18:00 – Notwendige Schritte zur Erhöhung der Cybersicherheit in Unternehmen und Institutionen.
00:34:00 – Die finanziellen Konsequenzen: Bußgelder und die erweiterte Haftung von Geschäftsführern.
00:44:00 – Welche Rolle spielen Subunternehmer und Dienstleister in kritischen Infrastrukturbereichen?
00:50:00 – Steht uns eine Welle von EU-Bürokratie bevor oder führt der Weg zu einer konsistenten Cybersicherheitsstrategie?
Links zur Folge
Homeoffice – Rechtsbelehrung Folge 86 mit Carola Sieling.
Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS2-Richtlinie) – Informationsseite der EU.
Volltext der RICHTLINIE (EU) 2022/2555 vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union.
Die Umsetzung in Deutschland erfolgt mittels des „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes“ (NIS2UmsuCG).
Der Beitrag NIS-2 Richtlinie: Pflicht zur Cybersicherheit – Rechtsbelehrung 118 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 37 Minuten
In dieser Folge tauchen wir zusammen mit unserem Gast, Dr. Sebastian Louven, tief in die Thematik des Digital Markets Act (DMA) ein.
Fairer Wettbewerb in digitaler Wirtschaft
Der DMA stellt einen Regulierungsrahmen der Europäischen Union dar, dessen Hauptziel es ist, einen fairen Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft sicherzustellen. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf sogenannten „Gatekeepern“ – dominierenden Unternehmen, die den Zugang zu entscheidenden Märkten kontrollieren.
Unter diesen noch zu bestimmenden „Gatekeepern“ finden sich nicht nur Anbieter sozialer Plattformen wie Meta, sondern auch Suchmaschinen- oder Webbrowser-Anbieter wie Google, Marketingplattformen wie Amazon oder verschiedene Messenger-Dienste.
Der DMA bringt auch Vorteile für Verbraucher mit sich, während gleichzeitig die Geschäftsmodelle von großen Technologieunternehmen aus den USA wie Amazon, Google oder Meta stark eingeschränkt werden.
Kein „Threads“ wegen DMA?
Eine erste Reaktion auf den DMA ist die Entscheidung von Meta, die gesamte EU vom Zugang zur neuen App Threads auszuschließen. Diese Alternative zu Twitter erfreut sich großer Beliebtheit, vor allem dank der sofort großen Nutzerbasis, die auf die Verknüpfung von Threads mit Instagram zurückzuführen ist. Nutzer mit einem vorhandenen Instagram-Konto müssen die beiden Konten unzertrennlich miteinander verknüpfen.
Diese Zusammenführung von personenbezogenen Daten wird jedoch durch den DMA erheblich begrenzt. Angesichts der drohenden Strafe von bis zu 20% des Umsatzes bei Verstößen gegen den DMA scheint Meta kein Risiko eingehen zu wollen.
Interoperabilität bei Messengern
Im Kontext der Messenger-Dienste führt der DMA eine weitere Verpflichtung für große Messenger-Anbieter ein: die Pflicht zur Interoperabilität. Wir werden diskutieren, ob und wann es möglich sein könnte, beispielsweise mit WhatsApp-Nutzern über Telegram, Signal oder Threema zu kommunizieren.
Unser Gast: Dr. Sebastian Louven Dr. Sebastian Louven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, ist Partner bei der Louven Rechtsanwälte PartGmbB, einer auf Kartellrecht und Telekommunikationsrecht spezialisierten Kanzlei. Er ist Autor verschiedener Fachkommentare und war bereits in den Episoden 53 und 87 unser Gast. Mehr zu und von Dr. Louven: Webseite (https://louven.legal/), bei LinkedIn oder bei Twitter).
Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Sebastian Louven für seinen lehrreichen und spannenden Einblick in den DMA und wünschen unserer Zuhörern und Zuhörerinnen viel Vergnügen beim Zuhören.
Zeitmarken
00:00:00 – Einführung in das Thema und Vorstellung unseres Gastes, Sebastian Louven.
00:04:40 – Was ist das DMA und welche Aufgaben erfüllt es?
00:17:00 – Was versteht man unter den „Gatekeepern“, auf die das DMA angewendet wird?
00:21:30 – „Wenn die Kommission ihre Zähne zeigt“ – wie hoch sind die Bußgelder im DMA?
00:34:00 – Verpflichtung zur Interoperabilität von Messenger-Diensten und die Aussichten auf eine tatsächliche Umsetzung.
00:45:00 – Werden Anbieter von Messenger-Diensten mit Hilfe des DMA enteignet?
00:51:30 – Verbot der Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Diensten (z.B. Instagram, Facebook und WhatsApp).
00:59:00 – Ist das DMA der Grund, warum es kein Threads in der EU gibt?
01:08:00 – Kein Geld für Meta wegen Mastodon?
01:12:00 – Einschränkungen des selbstbegünstigenden Verhaltens von Amazon, Google und anderen Handels- und Werbeplattformen.
01:19:00 – Kann das DMA gegenüber US-Unternehmen überhaupt durchgesetzt werden?
01:23:00 – Haben die Lobbyisten von Meta und Google versagt?
01:27:00 – Ab wann kommen die Vorteile des DMA zum Tragen?
Weiterführende Links
EuGH Urt. v. 04.07.2023, Az. C-252/21 – Entscheidung im Facebook-Verfahren – Der EuGH entschied, dass das Bundeskartellamt Datenschutzbestimmungen berücksichtigen und die Zusammenführung von Nutzerdaten untersagen durfte.
„Erste Klage gegen Plattformgesetz: Zalando will kein „systemisches Risiko“ sein“ – bei heise online.
„Was würde Karl Marx zur Datenschutz-Grundverordnung sagen?“ – Video des Vortrag von Dr. Malte Engeler bei der Digitalkonferenz re:publica 2023.
Mastodon-Recht für Instanz-Admins – Nutzungsbedingungen, Datenschutz und Digital Services Act – Rechtsbelehrung 112 mit Dr. Malte Engeler.
TTDSG – Neue „Datenschutz“-Regeln für Kommunikation und Onlinedienste – Rechtsbelehrung 101 mit Dr. Simon Assion.
Der Beitrag Digital Markets Act: Zähmung der Tech-Giganten – Rechtsbelehrung 117 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Fairer Wettbewerb in digitaler Wirtschaft
Der DMA stellt einen Regulierungsrahmen der Europäischen Union dar, dessen Hauptziel es ist, einen fairen Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft sicherzustellen. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf sogenannten „Gatekeepern“ – dominierenden Unternehmen, die den Zugang zu entscheidenden Märkten kontrollieren.
Unter diesen noch zu bestimmenden „Gatekeepern“ finden sich nicht nur Anbieter sozialer Plattformen wie Meta, sondern auch Suchmaschinen- oder Webbrowser-Anbieter wie Google, Marketingplattformen wie Amazon oder verschiedene Messenger-Dienste.
Der DMA bringt auch Vorteile für Verbraucher mit sich, während gleichzeitig die Geschäftsmodelle von großen Technologieunternehmen aus den USA wie Amazon, Google oder Meta stark eingeschränkt werden.
Kein „Threads“ wegen DMA?
Eine erste Reaktion auf den DMA ist die Entscheidung von Meta, die gesamte EU vom Zugang zur neuen App Threads auszuschließen. Diese Alternative zu Twitter erfreut sich großer Beliebtheit, vor allem dank der sofort großen Nutzerbasis, die auf die Verknüpfung von Threads mit Instagram zurückzuführen ist. Nutzer mit einem vorhandenen Instagram-Konto müssen die beiden Konten unzertrennlich miteinander verknüpfen.
Diese Zusammenführung von personenbezogenen Daten wird jedoch durch den DMA erheblich begrenzt. Angesichts der drohenden Strafe von bis zu 20% des Umsatzes bei Verstößen gegen den DMA scheint Meta kein Risiko eingehen zu wollen.
Interoperabilität bei Messengern
Im Kontext der Messenger-Dienste führt der DMA eine weitere Verpflichtung für große Messenger-Anbieter ein: die Pflicht zur Interoperabilität. Wir werden diskutieren, ob und wann es möglich sein könnte, beispielsweise mit WhatsApp-Nutzern über Telegram, Signal oder Threema zu kommunizieren.
Unser Gast: Dr. Sebastian Louven Dr. Sebastian Louven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, ist Partner bei der Louven Rechtsanwälte PartGmbB, einer auf Kartellrecht und Telekommunikationsrecht spezialisierten Kanzlei. Er ist Autor verschiedener Fachkommentare und war bereits in den Episoden 53 und 87 unser Gast. Mehr zu und von Dr. Louven: Webseite (https://louven.legal/), bei LinkedIn oder bei Twitter).
Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Sebastian Louven für seinen lehrreichen und spannenden Einblick in den DMA und wünschen unserer Zuhörern und Zuhörerinnen viel Vergnügen beim Zuhören.
Zeitmarken
00:00:00 – Einführung in das Thema und Vorstellung unseres Gastes, Sebastian Louven.
00:04:40 – Was ist das DMA und welche Aufgaben erfüllt es?
00:17:00 – Was versteht man unter den „Gatekeepern“, auf die das DMA angewendet wird?
00:21:30 – „Wenn die Kommission ihre Zähne zeigt“ – wie hoch sind die Bußgelder im DMA?
00:34:00 – Verpflichtung zur Interoperabilität von Messenger-Diensten und die Aussichten auf eine tatsächliche Umsetzung.
00:45:00 – Werden Anbieter von Messenger-Diensten mit Hilfe des DMA enteignet?
00:51:30 – Verbot der Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Diensten (z.B. Instagram, Facebook und WhatsApp).
00:59:00 – Ist das DMA der Grund, warum es kein Threads in der EU gibt?
01:08:00 – Kein Geld für Meta wegen Mastodon?
01:12:00 – Einschränkungen des selbstbegünstigenden Verhaltens von Amazon, Google und anderen Handels- und Werbeplattformen.
01:19:00 – Kann das DMA gegenüber US-Unternehmen überhaupt durchgesetzt werden?
01:23:00 – Haben die Lobbyisten von Meta und Google versagt?
01:27:00 – Ab wann kommen die Vorteile des DMA zum Tragen?
Weiterführende Links
EuGH Urt. v. 04.07.2023, Az. C-252/21 – Entscheidung im Facebook-Verfahren – Der EuGH entschied, dass das Bundeskartellamt Datenschutzbestimmungen berücksichtigen und die Zusammenführung von Nutzerdaten untersagen durfte.
„Erste Klage gegen Plattformgesetz: Zalando will kein „systemisches Risiko“ sein“ – bei heise online.
„Was würde Karl Marx zur Datenschutz-Grundverordnung sagen?“ – Video des Vortrag von Dr. Malte Engeler bei der Digitalkonferenz re:publica 2023.
Mastodon-Recht für Instanz-Admins – Nutzungsbedingungen, Datenschutz und Digital Services Act – Rechtsbelehrung 112 mit Dr. Malte Engeler.
TTDSG – Neue „Datenschutz“-Regeln für Kommunikation und Onlinedienste – Rechtsbelehrung 101 mit Dr. Simon Assion.
Der Beitrag Digital Markets Act: Zähmung der Tech-Giganten – Rechtsbelehrung 117 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 31 Minuten
Als wir 2018 eine Episode über Gewinnspiele aufzeichneten, planten wir, eine Folge zum Thema Glücksspielrecht folgen zu lassen. Dem Plan kommen wir, mit einer kaum relevanten zeitlichen Verzögerung nun nach und Ihr erfahrt in dieser Episode alle relevanten rechtlichen Grundlagen von Gewinnspielen.
Der hauptsächliche Unterschied zu Gewinnspielen liegt dabei darin, dass Glücksspiele grundsätzlich verboten sind und eine staatliche Genehmigung benötigen. Sollte diese nicht vorhanden sein, kann sowohl die Veranstaltung von als auch die Teilnahme an solchen Glücksspielen strafbar sein.
Grenze zwischen erlaubten Gewinnspielen und verbotenen Glücksspielen
Die Grenze zum Glücksspiel kann dabei schnell überschritten werden. Beispielsweise, wenn bei einem Firmenfest eine Lotterie mit Einsatz organisiert wird oder Nachbarn sich zu einem Pokerabend mit Geldeinsatz treffen. Auch sogenannte „Lootboxen“ in Computerspielen könnten als unerlaubtes Glücksspiel angesehen werden.
Für Influencer, die Werbung für Glücksspiele machen, ist das Glücksspielrecht ebenfalls relevant, da zumindest die Behörden die Werbung für Gewinnspiele durch Influencer untersagen.
Zu Gast: Rechtsanwalt Marcus Röll
Glücksspiele sind jedoch nicht nur ein spannendes, sondern auch rechtlich komplexes Thema. Daher freuen wir uns, in dieser Episode als Experten zum Thema Glücksspielrecht, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Marcus Röll als Gast begrüßen zu dürfen.
Als Gast begrüßen wir Rechtsanwalt Marcus Röll, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner bei BENESCH Rechtsanwaltspartnerschaft mbB. Marcus Röll ist u.a. auf das Glücksspiel- und Gaststättenrecht spezialisiert und Herausgeber des bald erscheinenden Werks „Glücksspielrecht in Deutschland„. Links: Website, LinkedIn, Instagram, Twitter.
Wir wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören!
Zeitmarken
00:00:00 – Vorstellung unseres Gastes und des Themas.
00:03:00 – Was genau ist Glücksspiel und müssen Glücksspielgewinne versteuert werden?
00:13:00 – Die Strafbarkeit der Teilnahme an verbotenen Glücksspielen und… Entschuldigung, ich bin zu spät ;).
00:29:00 – Ein Glücksspiel erfordert einen entgeltlichen Einsatz, aber wann liegt genau ein Entgelt vor?
00:39:00 – Sind Lootboxen in Computerspielen als verbotenes Glücksspiel anzusehen?
01:06:00 – Ist es möglich, das bei verbotenen Glücksspielen gewonnene Preisgeld zurückzufordern?
01:20:00 – Influencer und die Problematik der verbotenen Werbung für Glücksspiele.
Weitere Informationen zum Thema:
Link zum Aufsatz: Krainbring/Röll, “Zur glücksspielrechtlichen Bewertung von Beutekisten (Lootboxen)”, ZfWG 2018, 235-241: https://benesch.de/wp-content/uploads/2023/05/Beitrag_Krainbring_Roell_ZfWG_0304_18.pdf
Entscheidung Bundesverwaltungsgericht “Wetten aufs Wetter”, Pressemitteilung mit Link zum Urteil:: https://www.bverwg.de/090714U8C7.13.0
Entscheidung Bundesverwaltungsgericht “Super-Manager”, Urteil: https://www.bverwg.de/161013U8C21.12.0
Musternebenbestimmungen zur Werbung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder zum Online-Poker: https://www.gluecksspiel-behoerde.de/images/pdf/Musternebenbestimmungen_virtuelle_automatenspiele_online_poker.pdf.
Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (erlaubte Glücksspielanbieter): https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/erlaubnisfaehigesgluecksspiel/whitelist
Erwähnte Folge: Gewinnspiele & Recht – Rechtsbelehrung Folge #68.
Der Beitrag Glück + Recht = Glücksspielrecht – Rechtsbelehrung 116 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Der hauptsächliche Unterschied zu Gewinnspielen liegt dabei darin, dass Glücksspiele grundsätzlich verboten sind und eine staatliche Genehmigung benötigen. Sollte diese nicht vorhanden sein, kann sowohl die Veranstaltung von als auch die Teilnahme an solchen Glücksspielen strafbar sein.
Grenze zwischen erlaubten Gewinnspielen und verbotenen Glücksspielen
Die Grenze zum Glücksspiel kann dabei schnell überschritten werden. Beispielsweise, wenn bei einem Firmenfest eine Lotterie mit Einsatz organisiert wird oder Nachbarn sich zu einem Pokerabend mit Geldeinsatz treffen. Auch sogenannte „Lootboxen“ in Computerspielen könnten als unerlaubtes Glücksspiel angesehen werden.
Für Influencer, die Werbung für Glücksspiele machen, ist das Glücksspielrecht ebenfalls relevant, da zumindest die Behörden die Werbung für Gewinnspiele durch Influencer untersagen.
Zu Gast: Rechtsanwalt Marcus Röll
Glücksspiele sind jedoch nicht nur ein spannendes, sondern auch rechtlich komplexes Thema. Daher freuen wir uns, in dieser Episode als Experten zum Thema Glücksspielrecht, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Marcus Röll als Gast begrüßen zu dürfen.
Als Gast begrüßen wir Rechtsanwalt Marcus Röll, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner bei BENESCH Rechtsanwaltspartnerschaft mbB. Marcus Röll ist u.a. auf das Glücksspiel- und Gaststättenrecht spezialisiert und Herausgeber des bald erscheinenden Werks „Glücksspielrecht in Deutschland„. Links: Website, LinkedIn, Instagram, Twitter.
Wir wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören!
Zeitmarken
00:00:00 – Vorstellung unseres Gastes und des Themas.
00:03:00 – Was genau ist Glücksspiel und müssen Glücksspielgewinne versteuert werden?
00:13:00 – Die Strafbarkeit der Teilnahme an verbotenen Glücksspielen und… Entschuldigung, ich bin zu spät ;).
00:29:00 – Ein Glücksspiel erfordert einen entgeltlichen Einsatz, aber wann liegt genau ein Entgelt vor?
00:39:00 – Sind Lootboxen in Computerspielen als verbotenes Glücksspiel anzusehen?
01:06:00 – Ist es möglich, das bei verbotenen Glücksspielen gewonnene Preisgeld zurückzufordern?
01:20:00 – Influencer und die Problematik der verbotenen Werbung für Glücksspiele.
Weitere Informationen zum Thema:
Link zum Aufsatz: Krainbring/Röll, “Zur glücksspielrechtlichen Bewertung von Beutekisten (Lootboxen)”, ZfWG 2018, 235-241: https://benesch.de/wp-content/uploads/2023/05/Beitrag_Krainbring_Roell_ZfWG_0304_18.pdf
Entscheidung Bundesverwaltungsgericht “Wetten aufs Wetter”, Pressemitteilung mit Link zum Urteil:: https://www.bverwg.de/090714U8C7.13.0
Entscheidung Bundesverwaltungsgericht “Super-Manager”, Urteil: https://www.bverwg.de/161013U8C21.12.0
Musternebenbestimmungen zur Werbung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder zum Online-Poker: https://www.gluecksspiel-behoerde.de/images/pdf/Musternebenbestimmungen_virtuelle_automatenspiele_online_poker.pdf.
Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (erlaubte Glücksspielanbieter): https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/erlaubnisfaehigesgluecksspiel/whitelist
Erwähnte Folge: Gewinnspiele & Recht – Rechtsbelehrung Folge #68.
Der Beitrag Glück + Recht = Glücksspielrecht – Rechtsbelehrung 116 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 23 Minuten
In unserem Format „Obiter Dictum“ werfen wir einen Blick zurück auf vergangene Episoden, gehen auf das Feedback unserer Zuhörer*innen ein und diskutieren Themen, die uns sowohl im rechtlichen Bereich als auch privat beschäftigen.
Mit der aktuellen Podcast-Episode erfüllen wir zweifelsohne all diese Anforderungen. Es geht diesmal um Abmahnungen aufgrund der Nutzung von Musik bei Tiktok und Instagram, Nutzung der Abkürzungen „i.V.“ sowie „i.A.“, Entstehung eines neuen Urheberrechtsmythos und Einblicke in unsere Schlaf- und Arbeitsgewohnheiten.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Zuhören und freuen uns auf Ihre Kommentare, Empfehlungen und Bewertungen bei iTunes oder Spotify.
Zeitmarken
00:00:00 – KI in unserem Alltag und wie sie beinahe einen Wohnungsmietvertrag verhindert hat.
00:17:00 – Was ist eigentlich der Unterschied zwischen „i.A.“ und „i.V.“ und sollte man diese Namenszusätze im Alltag noch nutzen?
00:28:00 – Abmahnungen wegen der Nutzung von Musik bei TikTok sowie Instagram und rechtssichere Alternativen.
00:51:45 – Ist es wirklich erlaubt, bis zu 15 Sekunden aus fremden Musikstücken ohne Erlaubnis zu nutzen? Wir betrachten, wie ein Copyright-Mythos entsteht.
00:56:00 – Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Doppelgänger auf KI-generierten Bildern?
01:00:00 – KI-Datenbanken und Urheberrechte an Software.
01:08:00 – Unsere Tagesrhythmen, Wecker und können Anwält*innen auch weniger arbeiten?
Angesprochene Folgen und weiterführende Links
Wann verletzen KI-Portraits das allgemeine Persönlichkeitsrecht? – „Kreativ [ge]recht“-Podcast von Rechtsanwalt Sebastian Deubelli mit Alexander Karst.
Recht für Podcaster – Rechtsbelehrung Folge 40.
Was bringt eine Rechtsschutzversicherung? – Rechtsbelehrung Folge 29.
Die Angebots- und Buchungsseite, auf der Ihr Herrn Richter als Host und Berater für Radio- und Podcastsendungen oder als Moderator für Eure Veranstaltung buchen könnt (und solltet!).
Der Beitrag Abmahnung von Musiknutzung in Social Media und KI-Leid im Alltag – Obiter Dictum 10 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Mit der aktuellen Podcast-Episode erfüllen wir zweifelsohne all diese Anforderungen. Es geht diesmal um Abmahnungen aufgrund der Nutzung von Musik bei Tiktok und Instagram, Nutzung der Abkürzungen „i.V.“ sowie „i.A.“, Entstehung eines neuen Urheberrechtsmythos und Einblicke in unsere Schlaf- und Arbeitsgewohnheiten.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Zuhören und freuen uns auf Ihre Kommentare, Empfehlungen und Bewertungen bei iTunes oder Spotify.
Zeitmarken
00:00:00 – KI in unserem Alltag und wie sie beinahe einen Wohnungsmietvertrag verhindert hat.
00:17:00 – Was ist eigentlich der Unterschied zwischen „i.A.“ und „i.V.“ und sollte man diese Namenszusätze im Alltag noch nutzen?
00:28:00 – Abmahnungen wegen der Nutzung von Musik bei TikTok sowie Instagram und rechtssichere Alternativen.
00:51:45 – Ist es wirklich erlaubt, bis zu 15 Sekunden aus fremden Musikstücken ohne Erlaubnis zu nutzen? Wir betrachten, wie ein Copyright-Mythos entsteht.
00:56:00 – Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Doppelgänger auf KI-generierten Bildern?
01:00:00 – KI-Datenbanken und Urheberrechte an Software.
01:08:00 – Unsere Tagesrhythmen, Wecker und können Anwält*innen auch weniger arbeiten?
Angesprochene Folgen und weiterführende Links
Wann verletzen KI-Portraits das allgemeine Persönlichkeitsrecht? – „Kreativ [ge]recht“-Podcast von Rechtsanwalt Sebastian Deubelli mit Alexander Karst.
Recht für Podcaster – Rechtsbelehrung Folge 40.
Was bringt eine Rechtsschutzversicherung? – Rechtsbelehrung Folge 29.
Die Angebots- und Buchungsseite, auf der Ihr Herrn Richter als Host und Berater für Radio- und Podcastsendungen oder als Moderator für Eure Veranstaltung buchen könnt (und solltet!).
Der Beitrag Abmahnung von Musiknutzung in Social Media und KI-Leid im Alltag – Obiter Dictum 10 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 30 Minuten
In den letzten beiden Podcasts haben wir uns den Gefahren der „Künstlichen Intelligenz“ (KI) im Bereich des Urheberrechts und des Datenschutzes gewidmet.
In dieser Folge befassen wir uns mit der Frage, wie gesetzliche Maßnahmen dazu beitragen können, die von KI-Technologien ausgehenden Risiken für die Gesellschaft und einzelne Menschen zu minimieren.
Der „Artificial Intelligence Act“ der EU
Im Mittelpunkt der gesetzlichen Entwicklung steht der „Artificial Intelligence Act“ der EU, der bereits seit 2021 als Gesetzesentwurf vorliegt und sich gegenwärtig im Gesetzgebungsprozess befindet.
Es gibt schon viele Gesetze, die bei Intransparenz, Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten oder Diskriminierung einspringen und Unterlassungspflichten, Bußgelder, Strafen oder Schadensersatzansprüche für Betroffene begründen können.
Doch in kritischen Bereichen wie medizinischer Versorgung, Bildung, Verkehr usw. könnte eine nachträgliche Regulierung von Verstößen zu spät kommen. Dies gilt auch für eine in einer KI angelegte Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Hautfarbe.
Herausforderungen und Anpassungen im Gesetzgebungsprozess
Der AI-Act soll bereits im Vorfeld durch Verbote, Auditierungs- oder Transparenzpflichten verhindern, dass die vorgenannten Risiken bereits in der KI-Software angelegt werden.
Allerdings wurde der Gesetzgebungsprozess von der rasanten technologischen Entwicklung und universell einsetzbaren Tools wie ChatGPT überholt. Daher befindet sich der Gesetzgebungsprozess in einer Krise und muss neu justiert werden.
Zu Gast: Prof. Philipp Hacker Als Gast begrüßen wir Prof. Dr. Philipp Hacker, Inhaber des Lehrstuhls für Recht und Ethik der digitalen Gesellschaft an der European New School of Digital Studies der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), dessen aktueller Forschungsschwerpunkt in der Regulierung digitaler Technologien, insbesondere künstlicher Intelligenz liegt (Website, LinkedIn).
Um diese grundlegenden Fragen zu erläutern, freuen wir uns, Prof. Philipp Hacker als Gast gewinnen zu können. Als Experte für EU- und KI-Recht berät er nationale und EU-Institutionen als Sachverständiger und kann nicht nur Einblicke in das Gesetzgebungsverfahren geben, sondern auch erklären, wann es sinnvoll ist, KI zu regulieren und wann übermäßige gesetzliche Regulierung sogar negative Auswirkungen haben könnte.
Wir bedanken uns bei Prof. Philipp Hacker für seine Expertise und vor allem für die anschauliche und nachvollziehbare Erläuterung dieser gesetzlichen Entwicklung, die trotz ihrer Brisanz und zeitlichen Dringlichkeit noch in den Kinderschuhen steckt.
Wir wünschen viel Vergnügen beim Zuhören und verweisen gerne auf die folgenden Linktipps zu Publikationen von Prof. Hacker sowie weiterführenden Links zum Podcast.
Inhaltswarnung: Im Podcast wird im Zusammenhang mit den Risiken von KI auch das Thema Suizid und Kindesmissbrauch angesprochen.
Unsere Podcast-Reihe zum KI-Recht
Chat GPT und KI vs. Urheberrecht – KI-Recht #1
Datenschutz und Deepfakes – KI-Recht #2
EU AI-Act: Bahnbrechende KI-Regulierung oder jetzt schon überholt? – KI-Recht #3
Kapitel
00:00:00 – Einführung zum Thema.
00:02:30 – Vorstellung unseres Gastes Prof. Philipp Hacker und seine Beratung im EU-Gesetzgebungsprozess.
00:07:00 – Wie kam der Entwurf des AI-Acts zustande?
00:10:00 – Autonomie, adaptive Systeme, maschinelles Lernen und was der AI-Act unter dem Begriff „Künstliche Intelligenz“ versteht.
00:25:00 – An wen richtet sich der AI-Act? Gilt er auch für Privatpersonen?
00:29:00 – Ist der AI-Act überhaupt notwendig? Es gibt bereits viele Gesetze, die Gefahren durch KI regeln.
00:40:30 – Werden Regelungen nicht bereits durch das „Digitale Dienste Gesetz“ abgedeckt?
00:54:30 – Gründe, warum ChatGPT auch ohne AI-Act bereits verboten werden könnte.
00:58:30 – Der AI-Act soll für einen Compliance-Rahmen sorgen, indem bestimmte Risikoszenarien geregelt werden.
01:04:00 – Was Schrauben für das Spaceshuttle mit KI-Regelungen und der Bedrohung des EU-Standorts zu tun haben.
01:09:00 – „Die USA sind Weltmeister in KI, die EU ist Weltmeister in KI-Regulierung“ – Ein Ausblick auf internationale KI-Regulierung mit dem AI-Act als Goldstandard?
01:14:00 – Wie hoch werden die Bußgelder sein und wird es eine „KI-Polizei“ geben?
01:19:00 – Wann ist mit dem AI-Act zu rechnen und wird er auch für zukünftige Entwicklungen, wie AGIs oder gar technologische Singularität, anwendbar sein?
Publikationen von Prof. Hacker zum Thema KI-Regulierung
The European AI Liability Directives – Critique of a Half-Hearted Approach and Lessons for the Future – Der Artikel untersucht die Vorschläge der Europäischen Kommission zur KI-Haftung und zeigt, dass sie in Kombination mit dem EU-KI-Gesetz einen Brüssel-Effekt in der KI-Regulierung auslösen könnten, schlägt jedoch Verbesserungen vor und skizziert eine umfassende Zukunftsperspektive für KI-Haftung und Regulierung, einschließlich nachhaltiger KI (von Philipp Hacker; 01/2023).
Regulating ChatGPT and other Large Generative AI Models – Der Artikel untersucht die Regulierung von großen generativen KI-Modellen wie ChatGPT im Kontext der aktuellen Diskussion um vertrauenswürdige KI-Regulierung und schlägt eine neue Terminologie sowie vier Strategien vor, um sicherzustellen, dass solche Modelle vertrauenswürdig sind und zum Nutzen der Gesellschaft eingesetzt werden. Auf S. 12 geht der Artikel auch auf die Entscheidung der italienischen DPA zur Sperrung von ChatGPT ein (von Philipp Hacker, Andreas Engel, Marco Mauer; 04/2023).
Beyond Incompatibility à unser neuestes Paper mit einem neuen, diskriminierungsreduzierenden Algorithmus für KI-Systeme und DMA-Compliance – Der Artikel präsentiert einen neuen, diskriminierungsreduzierenden Algorithmus für KI-Systeme und DMA-Compliance (FAIM), der verschiedene Fairness-Kriterien verbindet, um unfaire Vorhersagen zu verbessern und rechtliche Anforderungen zu erfüllen (von Meike Zehlike, Alex Loosley, Håkan Jonsson, Emil Wiedemann, Philipp Hacker, 12/2022).
Regulating Gatekeeper AI and Data: Transparency, Access, and Fairness under the DMA, the GDPR, and beyond – Der Artikel argumentiert, dass die wirkungsvollsten EU-Regeln für KI-Anwendungen in der digitalen Wirtschaft im kürzlich verabschiedeten Digital Markets Act statt im vorgeschlagenen KI-Gesetz zu finden sind und untersucht dessen Auswirkungen auf KI-Modelle und zugrundeliegende Daten in vier Schlüsselbereichen (von Philipp Hacker, Johann Cordes, Janina Rochon; 12/2022).
Substantively smart cities – Participation, fundamental rights and temporality –
The European AI Liability Directives – Critique of a Half-Hearted Approach and Lessons for the Future – In diesem Artikel geht es um die Frage, wie man Technologie nachhaltig sowie zukunftssicher gestalten und dabei auf Bürgerbeteiligung, Achtung der Menschen- und Grundrechte sowie Anpassungsfähigkeit an technologische Veränderungen basiert Rücksicht nehmen sollte.
„Me, myself and AI – Regulierung künstlicher Intelligenz“ – Podcast mit Prof. Philipp Hacker bei Härting.fm.
Konferenztipp:
„Legal and Technical Challenges of Large Generative AI Models“ in Genf, Schweiz mit Möglichkeit zur virtuellen Teilnahme. Veranstaltet von Philipp Hacker (European New School of Digital Studies, European University Viadrina, Germany) und Sarah Hammer (University of Pennsylvania Law School, USA).
Referenzierte Podcastfolgen und weiterführende Links
Datenschutz und Deepfakes – KI-Recht #2 – Rechtsbelehrung 114.
Chat GPT und KI vs. Urheberrecht – KI-Recht #1 – Rechtsbelehrung 113.
„Gratis“ und „ohne Gewähr“ gilt nicht mehr – Digitales Verbraucherrecht – Rechtsbelehrung 106.
Haftung für autonome Systeme, KIs und Bots – Rechtsbelehrung Folge 42.
ChatGPT: Italienische Datenschutzbehörde stellt Bedingungen für Betrieb – News bei heise online.
Amazon scraps secret AI recruiting tool that showed bias against women – News bei Reuters.
Belgian man dies by suicide following exchanges with chatbot – News bei The Brussels Times.
OpenAI ist jetzt ClosedAI – bei Netzpolitik.org.
„12 Millionen Bilder kopiert“: Getty klagt auch in den USA gegen Stability AI – News bei heise online.
Der Beitrag EU AI-Act: Bahnbrechende KI-Regulierung oder jetzt schon überholt? – KI-Recht #3 – Rechtsbelehrung 115 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
In dieser Folge befassen wir uns mit der Frage, wie gesetzliche Maßnahmen dazu beitragen können, die von KI-Technologien ausgehenden Risiken für die Gesellschaft und einzelne Menschen zu minimieren.
Der „Artificial Intelligence Act“ der EU
Im Mittelpunkt der gesetzlichen Entwicklung steht der „Artificial Intelligence Act“ der EU, der bereits seit 2021 als Gesetzesentwurf vorliegt und sich gegenwärtig im Gesetzgebungsprozess befindet.
Es gibt schon viele Gesetze, die bei Intransparenz, Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten oder Diskriminierung einspringen und Unterlassungspflichten, Bußgelder, Strafen oder Schadensersatzansprüche für Betroffene begründen können.
Doch in kritischen Bereichen wie medizinischer Versorgung, Bildung, Verkehr usw. könnte eine nachträgliche Regulierung von Verstößen zu spät kommen. Dies gilt auch für eine in einer KI angelegte Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Hautfarbe.
Herausforderungen und Anpassungen im Gesetzgebungsprozess
Der AI-Act soll bereits im Vorfeld durch Verbote, Auditierungs- oder Transparenzpflichten verhindern, dass die vorgenannten Risiken bereits in der KI-Software angelegt werden.
Allerdings wurde der Gesetzgebungsprozess von der rasanten technologischen Entwicklung und universell einsetzbaren Tools wie ChatGPT überholt. Daher befindet sich der Gesetzgebungsprozess in einer Krise und muss neu justiert werden.
Zu Gast: Prof. Philipp Hacker Als Gast begrüßen wir Prof. Dr. Philipp Hacker, Inhaber des Lehrstuhls für Recht und Ethik der digitalen Gesellschaft an der European New School of Digital Studies der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), dessen aktueller Forschungsschwerpunkt in der Regulierung digitaler Technologien, insbesondere künstlicher Intelligenz liegt (Website, LinkedIn).
Um diese grundlegenden Fragen zu erläutern, freuen wir uns, Prof. Philipp Hacker als Gast gewinnen zu können. Als Experte für EU- und KI-Recht berät er nationale und EU-Institutionen als Sachverständiger und kann nicht nur Einblicke in das Gesetzgebungsverfahren geben, sondern auch erklären, wann es sinnvoll ist, KI zu regulieren und wann übermäßige gesetzliche Regulierung sogar negative Auswirkungen haben könnte.
Wir bedanken uns bei Prof. Philipp Hacker für seine Expertise und vor allem für die anschauliche und nachvollziehbare Erläuterung dieser gesetzlichen Entwicklung, die trotz ihrer Brisanz und zeitlichen Dringlichkeit noch in den Kinderschuhen steckt.
Wir wünschen viel Vergnügen beim Zuhören und verweisen gerne auf die folgenden Linktipps zu Publikationen von Prof. Hacker sowie weiterführenden Links zum Podcast.
Inhaltswarnung: Im Podcast wird im Zusammenhang mit den Risiken von KI auch das Thema Suizid und Kindesmissbrauch angesprochen.
Unsere Podcast-Reihe zum KI-Recht
Chat GPT und KI vs. Urheberrecht – KI-Recht #1
Datenschutz und Deepfakes – KI-Recht #2
EU AI-Act: Bahnbrechende KI-Regulierung oder jetzt schon überholt? – KI-Recht #3
Kapitel
00:00:00 – Einführung zum Thema.
00:02:30 – Vorstellung unseres Gastes Prof. Philipp Hacker und seine Beratung im EU-Gesetzgebungsprozess.
00:07:00 – Wie kam der Entwurf des AI-Acts zustande?
00:10:00 – Autonomie, adaptive Systeme, maschinelles Lernen und was der AI-Act unter dem Begriff „Künstliche Intelligenz“ versteht.
00:25:00 – An wen richtet sich der AI-Act? Gilt er auch für Privatpersonen?
00:29:00 – Ist der AI-Act überhaupt notwendig? Es gibt bereits viele Gesetze, die Gefahren durch KI regeln.
00:40:30 – Werden Regelungen nicht bereits durch das „Digitale Dienste Gesetz“ abgedeckt?
00:54:30 – Gründe, warum ChatGPT auch ohne AI-Act bereits verboten werden könnte.
00:58:30 – Der AI-Act soll für einen Compliance-Rahmen sorgen, indem bestimmte Risikoszenarien geregelt werden.
01:04:00 – Was Schrauben für das Spaceshuttle mit KI-Regelungen und der Bedrohung des EU-Standorts zu tun haben.
01:09:00 – „Die USA sind Weltmeister in KI, die EU ist Weltmeister in KI-Regulierung“ – Ein Ausblick auf internationale KI-Regulierung mit dem AI-Act als Goldstandard?
01:14:00 – Wie hoch werden die Bußgelder sein und wird es eine „KI-Polizei“ geben?
01:19:00 – Wann ist mit dem AI-Act zu rechnen und wird er auch für zukünftige Entwicklungen, wie AGIs oder gar technologische Singularität, anwendbar sein?
Publikationen von Prof. Hacker zum Thema KI-Regulierung
The European AI Liability Directives – Critique of a Half-Hearted Approach and Lessons for the Future – Der Artikel untersucht die Vorschläge der Europäischen Kommission zur KI-Haftung und zeigt, dass sie in Kombination mit dem EU-KI-Gesetz einen Brüssel-Effekt in der KI-Regulierung auslösen könnten, schlägt jedoch Verbesserungen vor und skizziert eine umfassende Zukunftsperspektive für KI-Haftung und Regulierung, einschließlich nachhaltiger KI (von Philipp Hacker; 01/2023).
Regulating ChatGPT and other Large Generative AI Models – Der Artikel untersucht die Regulierung von großen generativen KI-Modellen wie ChatGPT im Kontext der aktuellen Diskussion um vertrauenswürdige KI-Regulierung und schlägt eine neue Terminologie sowie vier Strategien vor, um sicherzustellen, dass solche Modelle vertrauenswürdig sind und zum Nutzen der Gesellschaft eingesetzt werden. Auf S. 12 geht der Artikel auch auf die Entscheidung der italienischen DPA zur Sperrung von ChatGPT ein (von Philipp Hacker, Andreas Engel, Marco Mauer; 04/2023).
Beyond Incompatibility à unser neuestes Paper mit einem neuen, diskriminierungsreduzierenden Algorithmus für KI-Systeme und DMA-Compliance – Der Artikel präsentiert einen neuen, diskriminierungsreduzierenden Algorithmus für KI-Systeme und DMA-Compliance (FAIM), der verschiedene Fairness-Kriterien verbindet, um unfaire Vorhersagen zu verbessern und rechtliche Anforderungen zu erfüllen (von Meike Zehlike, Alex Loosley, Håkan Jonsson, Emil Wiedemann, Philipp Hacker, 12/2022).
Regulating Gatekeeper AI and Data: Transparency, Access, and Fairness under the DMA, the GDPR, and beyond – Der Artikel argumentiert, dass die wirkungsvollsten EU-Regeln für KI-Anwendungen in der digitalen Wirtschaft im kürzlich verabschiedeten Digital Markets Act statt im vorgeschlagenen KI-Gesetz zu finden sind und untersucht dessen Auswirkungen auf KI-Modelle und zugrundeliegende Daten in vier Schlüsselbereichen (von Philipp Hacker, Johann Cordes, Janina Rochon; 12/2022).
Substantively smart cities – Participation, fundamental rights and temporality –
The European AI Liability Directives – Critique of a Half-Hearted Approach and Lessons for the Future – In diesem Artikel geht es um die Frage, wie man Technologie nachhaltig sowie zukunftssicher gestalten und dabei auf Bürgerbeteiligung, Achtung der Menschen- und Grundrechte sowie Anpassungsfähigkeit an technologische Veränderungen basiert Rücksicht nehmen sollte.
„Me, myself and AI – Regulierung künstlicher Intelligenz“ – Podcast mit Prof. Philipp Hacker bei Härting.fm.
Konferenztipp:
„Legal and Technical Challenges of Large Generative AI Models“ in Genf, Schweiz mit Möglichkeit zur virtuellen Teilnahme. Veranstaltet von Philipp Hacker (European New School of Digital Studies, European University Viadrina, Germany) und Sarah Hammer (University of Pennsylvania Law School, USA).
Referenzierte Podcastfolgen und weiterführende Links
Datenschutz und Deepfakes – KI-Recht #2 – Rechtsbelehrung 114.
Chat GPT und KI vs. Urheberrecht – KI-Recht #1 – Rechtsbelehrung 113.
„Gratis“ und „ohne Gewähr“ gilt nicht mehr – Digitales Verbraucherrecht – Rechtsbelehrung 106.
Haftung für autonome Systeme, KIs und Bots – Rechtsbelehrung Folge 42.
ChatGPT: Italienische Datenschutzbehörde stellt Bedingungen für Betrieb – News bei heise online.
Amazon scraps secret AI recruiting tool that showed bias against women – News bei Reuters.
Belgian man dies by suicide following exchanges with chatbot – News bei The Brussels Times.
OpenAI ist jetzt ClosedAI – bei Netzpolitik.org.
„12 Millionen Bilder kopiert“: Getty klagt auch in den USA gegen Stability AI – News bei heise online.
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1 Stunde 44 Minuten
Bild: Mindjourney und Marcus Richter, 2023 (mehr zum Bild im Podcast)
In unserer vorangegangenen Folge haben wir uns mit dem Urheberrecht im Zusammenhang mit KI beschäftigt (#113). Diesmal stehen der Schutz von Daten und Persönlichkeitsrechten im Vordergrund.
Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte
Nicht nur im geschäftlichen, sondern auch im privaten Bereich könnte der Einsatz von KI-Generatoren zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) führen. Wer beispielsweise personenbezogene Daten oder Fotos von Personen einer KI zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, gegen die Vorgaben des Datenschutzes und des Rechts am eigenen Bild der betroffenen Person zu verstoßen.
Zudem wäre die Erfüllung von Auskunfts- oder Löschungsrechten der betroffenen Personen nach derzeitigem Stand kaum möglich. Es ist unklar, ob und in welchem Umfang die jeweiligen Daten verarbeitet werden und in welchem Umfang die Anbieter zur Löschung verpflichtet sind oder ob diese überhaupt möglich ist.
Deepfakes
Im Entwurf des AI-Acts, einem auf EU-Ebene verhandelten und unmittelbar geltenden Gesetz zur Regulierung von KI, werden „Deepfakes“ definiert:
Nutzer eines KI-Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten oder anderen Einrichtungen oder Ereignissen merklich ähneln und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrhaftig erscheinen würden („Deepfake“), müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.
Art. 52 Abs. 3 AI-Act-Entwurf vom 21.04.2021
Sollte das Gesetz in Kraft treten (worauf ab ca. 2025 gerechnet wird), müssten Deepfakes als solche gekennzeichnet werden.
Wir stellen uns jedoch die Frage, ob der AI-Act zusammen mit der DSGVO, dem KUG (§§ 22, 33) und den Persönlichkeits– sowie Urheberrechten ausreichend Schutz bietet, insbesondere bei Verbreitung und Veröffentlichung von Deepfakes.
Sollte es zu einem Anstieg von Verletzungen dieser Rechte durch Deepfakes kommen, könnte ein Verbot der Herstellung von Deepfakes in Betracht gezogen werden. Ähnlich wurde bereits zuvor die Herstellung von Bildaufnahmen von Personen, beispielsweise im Fall von „Unfall-Gaffern“, unter Strafe gestellt (§ 201a StGB).
Außerdem fragen wir uns, ob Deepfakes im Geschäftsleben als virtuelle Influencer oder als Ersatz für Schauspieler eingesetzt werden dürfen.
Unsere Podcast-Reihe zum KI-Recht
Chat GPT und KI vs. Urheberrecht – KI-Recht #1
Datenschutz und Deepfakes – KI-Recht #2
EU AI-Act: Bahnbrechende KI-Regulierung oder jetzt schon überholt? – KI-Recht #3
Kapitel
00:00:00 – Einführung in das Thema.
00:04:00 – Anwendbarkeit der DSGVO auch bei Privatpersonen?
00:10:30 – Wer ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich?
00:22:00 – Gemeinsame Verantwortlichkeit und Haftung mit KI-Anbietern?
00:28:00 – Wie kann KI rechtssicher eingesetzt werden?
00:49:30 – Definition und Kennzeichnungspflichten von Deepfakes nach dem AI-Act.
00:53:00 – Schutz der Rechte betroffener Personen bei Deepfakes.
01:01:00 – Recht am eigenen Bild und Stimme bei Deepfakes von öffentlichen Personen.
00:09:00 – Akzeptanz von Deepfakes bei Prominenten, StreamerInnen, YouTuberInnen oder InfluencerInnen.
01:12:00 – Verbot von Herstellung von Deepfakes?
01:17:45 – Postmortales Persönlichkeitsrecht und Nachbildung von SchauspielerInnen.
01:22:00 – Einsatz von Deepfakes im Geschäftsleben.
01:35:00 – Schutz von Geschäftsgeheimnissen, virtuelle Influencer und Wettbewerbsrecht.
00:40:00 – Kennzeichnungspflichten für Deepfakes und Chatbots.
Erwähnte Folgen
Chat GPT und KI vs. Urheberrecht – KI-Recht #1 – Rechtsbelehrung 113.
Wann gilt die DSGVO für Privatpersonen? – Rechtsbelehrung Folge 82.
Was dürfen Satire und Parodie? – Rechtsbelehrung Folge 21.
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In unserer vorangegangenen Folge haben wir uns mit dem Urheberrecht im Zusammenhang mit KI beschäftigt (#113). Diesmal stehen der Schutz von Daten und Persönlichkeitsrechten im Vordergrund.
Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte
Nicht nur im geschäftlichen, sondern auch im privaten Bereich könnte der Einsatz von KI-Generatoren zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) führen. Wer beispielsweise personenbezogene Daten oder Fotos von Personen einer KI zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, gegen die Vorgaben des Datenschutzes und des Rechts am eigenen Bild der betroffenen Person zu verstoßen.
Zudem wäre die Erfüllung von Auskunfts- oder Löschungsrechten der betroffenen Personen nach derzeitigem Stand kaum möglich. Es ist unklar, ob und in welchem Umfang die jeweiligen Daten verarbeitet werden und in welchem Umfang die Anbieter zur Löschung verpflichtet sind oder ob diese überhaupt möglich ist.
Deepfakes
Im Entwurf des AI-Acts, einem auf EU-Ebene verhandelten und unmittelbar geltenden Gesetz zur Regulierung von KI, werden „Deepfakes“ definiert:
Nutzer eines KI-Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten oder anderen Einrichtungen oder Ereignissen merklich ähneln und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrhaftig erscheinen würden („Deepfake“), müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.
Art. 52 Abs. 3 AI-Act-Entwurf vom 21.04.2021
Sollte das Gesetz in Kraft treten (worauf ab ca. 2025 gerechnet wird), müssten Deepfakes als solche gekennzeichnet werden.
Wir stellen uns jedoch die Frage, ob der AI-Act zusammen mit der DSGVO, dem KUG (§§ 22, 33) und den Persönlichkeits– sowie Urheberrechten ausreichend Schutz bietet, insbesondere bei Verbreitung und Veröffentlichung von Deepfakes.
Sollte es zu einem Anstieg von Verletzungen dieser Rechte durch Deepfakes kommen, könnte ein Verbot der Herstellung von Deepfakes in Betracht gezogen werden. Ähnlich wurde bereits zuvor die Herstellung von Bildaufnahmen von Personen, beispielsweise im Fall von „Unfall-Gaffern“, unter Strafe gestellt (§ 201a StGB).
Außerdem fragen wir uns, ob Deepfakes im Geschäftsleben als virtuelle Influencer oder als Ersatz für Schauspieler eingesetzt werden dürfen.
Unsere Podcast-Reihe zum KI-Recht
Chat GPT und KI vs. Urheberrecht – KI-Recht #1
Datenschutz und Deepfakes – KI-Recht #2
EU AI-Act: Bahnbrechende KI-Regulierung oder jetzt schon überholt? – KI-Recht #3
Kapitel
00:00:00 – Einführung in das Thema.
00:04:00 – Anwendbarkeit der DSGVO auch bei Privatpersonen?
00:10:30 – Wer ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich?
00:22:00 – Gemeinsame Verantwortlichkeit und Haftung mit KI-Anbietern?
00:28:00 – Wie kann KI rechtssicher eingesetzt werden?
00:49:30 – Definition und Kennzeichnungspflichten von Deepfakes nach dem AI-Act.
00:53:00 – Schutz der Rechte betroffener Personen bei Deepfakes.
01:01:00 – Recht am eigenen Bild und Stimme bei Deepfakes von öffentlichen Personen.
00:09:00 – Akzeptanz von Deepfakes bei Prominenten, StreamerInnen, YouTuberInnen oder InfluencerInnen.
01:12:00 – Verbot von Herstellung von Deepfakes?
01:17:45 – Postmortales Persönlichkeitsrecht und Nachbildung von SchauspielerInnen.
01:22:00 – Einsatz von Deepfakes im Geschäftsleben.
01:35:00 – Schutz von Geschäftsgeheimnissen, virtuelle Influencer und Wettbewerbsrecht.
00:40:00 – Kennzeichnungspflichten für Deepfakes und Chatbots.
Erwähnte Folgen
Chat GPT und KI vs. Urheberrecht – KI-Recht #1 – Rechtsbelehrung 113.
Wann gilt die DSGVO für Privatpersonen? – Rechtsbelehrung Folge 82.
Was dürfen Satire und Parodie? – Rechtsbelehrung Folge 21.
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1 Stunde 25 Minuten
Ein neuer Podcast als RIECKVUMIISIS MECHIS oder nur eine Grafik, die von der KI-Software DALL·E 2 von unserem eigentlichen Logo abgeleitet wurde?
KI-Assistenten und -Generatoren wie Chat-GPT und Dall-E von OpenAI werden immer mehr zu einem Teil unseres täglichen Lebens.
Noch vor eineinhalb Jahren haben wir die rechtlichen Fragen rund um KI auf theoretischer Ebene diskutiert (#95). In dieser Folge hingegen können wir bereits auf unsere eigenen Erfahrungen mit KI im Rahmen unserer Arbeit und unseres Alltags zurückgreifen. Sei es beim Konzipieren von Podcast-Themen, beim Schreiben von E-Mails oder Artikeln und bei deren Illustration (wobei die KI-Illustration in dieser Folge noch die Grenzen der KI aufzeigt).
Auch wenn die Qualität von KI-Ergebnissen weiter rasant zunehmen dürfte, stellen sich nicht nur Haftungsfragen, sondern u.a. auch viele andere rechtliche Fragen, z.B. zu Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Verbraucher- oder Arbeitsrechten.
In dieser Folge möchten wir mit dem Urheberrecht bzw. den Urheberrechten beginnen, deren Verletzung bereits in ersten Klagen gegen KI-Anbieter angeprangert wird.
Wir diskutieren unter anderem, ob KI-generierte Werke oder Inputs von „Prompt Engineers“ urheberrechtlich geschützt sind, sie ohne Erlaubnis verwendet werden dürfen und wie man sich gegen Data-Mining schützen kann. Ebenso sprechen wir darüber, ob der Einsatz von KI im Rahmen der Erfüllung von Aufträgen oder Arbeitsaufgaben zu einem Vertragsbruch führt.
In den nächsten Folgen wollen wir weitere Themen behandeln, wie z.B. Deepfakes oder Haftungsfragen. Wie immer freuen wir uns auf Eure Anregungen, Fragen und Ideen. Das Gleiche gilt für diese Folge, und wenn Sie Kommentare, Ergänzungen oder Fragen haben, werden wir sie gerne in die nächsten Folgen aufnehmen.
Viel Vergnügen beim Zuhören und wir freuen uns auf Eure Kommentare.
Unsere Podcast-Reihe zum KI-Recht
Chat GPT und KI vs. Urheberrecht – KI-Recht #1
Datenschutz und Deepfakes – KI-Recht #2
EU AI-Act: Bahnbrechende KI-Regulierung oder jetzt schon überholt? – KI-Recht #3
Kapitel
00:00:00 – Worüber sprechen wir? Vorstellung von KI-Generatoren, wie z.B. Chat GPT, DALL-E oder Midjourney.
00:05:00 – Vom Affen über den Menschen bis hin zu KI-Schöpfern – wessen Werke sind urheberrechtlich geschützt?
00:17:00 – Bloß neue Abnahmemodelle dank KI?
00:21:45 – Wer haftet für KI-Fehler?
00:23:30 – Dürfen Arbeitnehmer und Freiberufler KI-Tools einsetzen?
00:35:00 – KI-Werke als doppelte Schöpfung?
00:41:30 – „Prompt Engineers“ und der urheberrechtliche Schutz von Prompts.
00:59:00 – Ist Data Mining, d.h. das Trainieren von KI anhand von Büchern, Bildern und anderen Werken Dritter, ohne deren Erlaubnis erlaubt?
01:06:00 – „Enteignung“ von Künstlern, Data Laundering und wie kann ich mich davor schützen?
01:15:00 – Können die Nutzer von KI-Werken verklagt werden?
01:19:00 – Ausblick auf Deep Fakes und KI-Haftung.
Der Beitrag Chat GPT und KI vs. Urheberrecht – KI-Recht #1 – Rechtsbelehrung 113 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
KI-Assistenten und -Generatoren wie Chat-GPT und Dall-E von OpenAI werden immer mehr zu einem Teil unseres täglichen Lebens.
Noch vor eineinhalb Jahren haben wir die rechtlichen Fragen rund um KI auf theoretischer Ebene diskutiert (#95). In dieser Folge hingegen können wir bereits auf unsere eigenen Erfahrungen mit KI im Rahmen unserer Arbeit und unseres Alltags zurückgreifen. Sei es beim Konzipieren von Podcast-Themen, beim Schreiben von E-Mails oder Artikeln und bei deren Illustration (wobei die KI-Illustration in dieser Folge noch die Grenzen der KI aufzeigt).
Auch wenn die Qualität von KI-Ergebnissen weiter rasant zunehmen dürfte, stellen sich nicht nur Haftungsfragen, sondern u.a. auch viele andere rechtliche Fragen, z.B. zu Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Verbraucher- oder Arbeitsrechten.
In dieser Folge möchten wir mit dem Urheberrecht bzw. den Urheberrechten beginnen, deren Verletzung bereits in ersten Klagen gegen KI-Anbieter angeprangert wird.
Wir diskutieren unter anderem, ob KI-generierte Werke oder Inputs von „Prompt Engineers“ urheberrechtlich geschützt sind, sie ohne Erlaubnis verwendet werden dürfen und wie man sich gegen Data-Mining schützen kann. Ebenso sprechen wir darüber, ob der Einsatz von KI im Rahmen der Erfüllung von Aufträgen oder Arbeitsaufgaben zu einem Vertragsbruch führt.
In den nächsten Folgen wollen wir weitere Themen behandeln, wie z.B. Deepfakes oder Haftungsfragen. Wie immer freuen wir uns auf Eure Anregungen, Fragen und Ideen. Das Gleiche gilt für diese Folge, und wenn Sie Kommentare, Ergänzungen oder Fragen haben, werden wir sie gerne in die nächsten Folgen aufnehmen.
Viel Vergnügen beim Zuhören und wir freuen uns auf Eure Kommentare.
Unsere Podcast-Reihe zum KI-Recht
Chat GPT und KI vs. Urheberrecht – KI-Recht #1
Datenschutz und Deepfakes – KI-Recht #2
EU AI-Act: Bahnbrechende KI-Regulierung oder jetzt schon überholt? – KI-Recht #3
Kapitel
00:00:00 – Worüber sprechen wir? Vorstellung von KI-Generatoren, wie z.B. Chat GPT, DALL-E oder Midjourney.
00:05:00 – Vom Affen über den Menschen bis hin zu KI-Schöpfern – wessen Werke sind urheberrechtlich geschützt?
00:17:00 – Bloß neue Abnahmemodelle dank KI?
00:21:45 – Wer haftet für KI-Fehler?
00:23:30 – Dürfen Arbeitnehmer und Freiberufler KI-Tools einsetzen?
00:35:00 – KI-Werke als doppelte Schöpfung?
00:41:30 – „Prompt Engineers“ und der urheberrechtliche Schutz von Prompts.
00:59:00 – Ist Data Mining, d.h. das Trainieren von KI anhand von Büchern, Bildern und anderen Werken Dritter, ohne deren Erlaubnis erlaubt?
01:06:00 – „Enteignung“ von Künstlern, Data Laundering und wie kann ich mich davor schützen?
01:15:00 – Können die Nutzer von KI-Werken verklagt werden?
01:19:00 – Ausblick auf Deep Fakes und KI-Haftung.
Der Beitrag Chat GPT und KI vs. Urheberrecht – KI-Recht #1 – Rechtsbelehrung 113 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
31 Minuten
Rund 10 Jahre ist es nun her, dass der Jurist Thomas Schwenke und der Journalist Marcus Richter beschlossen ein Podcastexperiment zu wagen.
Aus dem Experiment sind 100 Folgen „Rechtsbelehrung“ geworden. Ging es anfangs vor allem um Datenschutz, Online-Urheberrecht und andere Digitalthemen, wagten sich die Podcaster bald auch mit Gästen ins Straf-, Patent– oder das Weltraumrecht vor.
Diese Vielfalt und die Tiefe der Themen hätten wir ohne unsere Gäste nie vermitteln können. Daher möchten wir uns bei unseren Gästinnen und Gästen aufs herzlichste bedanken und sind schon auf die nächsten Besuche gespannt!
Natürlich wäre ein Podcast nichts ohne die Hörerinnen und Hörer, denen unser größter Dank gehört. Der Podcast ist für Euch und wir freuen uns nicht nur, dass Ihr so zahlreich zuhört, sondern auch über Eure Kommentare und Vorschläge für die nächsten Folgen.
In dieser Jubiläumsfolge geht es aber ausnahmsweise nicht um das Recht. Ganz im Gegenteil, nutzen wir den Anlass über die Entstehung der Rechtsbelehrung zu sprechen und die uns von Euch gestellten Fragen zu beantworten. Alles außer Recht!
Viel Vergnügen beim Zuhören und auf die nächsten 10 Jahre!
Diese Episode gibt es mit Vor und Nachspann auf den Videokanälen von Herrn Richter: Angespielt.tv bei Twitch und bei YouTube Kapitel
00:00:00 – Warum eine RBL ohne Recht?
00:05:00 – Käsekuchen oder was anderes an Kuchen?
00:09:00 – Was würde der Welt ohne die RBL fehlen.
00:13:40 – „7 vs. wild“ oder habt Ihr vor den Podcast größer zu machen oder gar ins Fernsehen zu kommen?
00:21:00 – Was gibt uns der Podcast persönlich?
00:24:00 – Musstet Ihr schon einmal eine Folge abbrechen?
00:26:00 – Wie sah Eure Technik damals auch und wie ist der Stand heute?
00:32:00 – Wie seid Ihr zusammen gekommen (Link zum Blog-Beitrag mit Verweis auf die Trackbackfolge, die leider nicht mehr auffindbar ist)?
00:38:00 – Erstes Foto (s. Bild unten).
00:42:45 – Interne Zahlenvorgaben und aktuelle Zahlen (10-13k Abrufe pro Folge, am höchsten 150k der Folge zur DSGVO)
00:45:00 – Hatten wir mal zwischendurch keine Lust mehr?
00:49:00 – Habt Ihr Euch verändert und entwickelt Ihr Euch weiter?
00:51:00 – Wie funktionieren Motivation und Dramaturgie (Beispiel unserer Redaktionspläne, Folge 104 oder Folge 109)?
00:56:00 – Fahrrad oder Auto?
00:58:40 – Wie sorgt Ihr für Eure Gesundheit und was macht Ihr in der Freizeit (Fertiggerichte = Tiefkühlgerichte).
01:08:00 – Erfahrung in einem Floating-Tank.
01:10:00 – Rechtsbelehrung live (und spontan).
01:11:00 – Was habt selbst aus der Rechtsbelehrung gelernt?
01:15:00 – Seid Ihr politisch aktiv?
Die älteste Aufnahme der Podcast-Hosts aus dem Jahr 2012.
Der Beitrag Alles, außer Recht – Zehn Jahre Rechtsbelehrung erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Aus dem Experiment sind 100 Folgen „Rechtsbelehrung“ geworden. Ging es anfangs vor allem um Datenschutz, Online-Urheberrecht und andere Digitalthemen, wagten sich die Podcaster bald auch mit Gästen ins Straf-, Patent– oder das Weltraumrecht vor.
Diese Vielfalt und die Tiefe der Themen hätten wir ohne unsere Gäste nie vermitteln können. Daher möchten wir uns bei unseren Gästinnen und Gästen aufs herzlichste bedanken und sind schon auf die nächsten Besuche gespannt!
Natürlich wäre ein Podcast nichts ohne die Hörerinnen und Hörer, denen unser größter Dank gehört. Der Podcast ist für Euch und wir freuen uns nicht nur, dass Ihr so zahlreich zuhört, sondern auch über Eure Kommentare und Vorschläge für die nächsten Folgen.
In dieser Jubiläumsfolge geht es aber ausnahmsweise nicht um das Recht. Ganz im Gegenteil, nutzen wir den Anlass über die Entstehung der Rechtsbelehrung zu sprechen und die uns von Euch gestellten Fragen zu beantworten. Alles außer Recht!
Viel Vergnügen beim Zuhören und auf die nächsten 10 Jahre!
Diese Episode gibt es mit Vor und Nachspann auf den Videokanälen von Herrn Richter: Angespielt.tv bei Twitch und bei YouTube Kapitel
00:00:00 – Warum eine RBL ohne Recht?
00:05:00 – Käsekuchen oder was anderes an Kuchen?
00:09:00 – Was würde der Welt ohne die RBL fehlen.
00:13:40 – „7 vs. wild“ oder habt Ihr vor den Podcast größer zu machen oder gar ins Fernsehen zu kommen?
00:21:00 – Was gibt uns der Podcast persönlich?
00:24:00 – Musstet Ihr schon einmal eine Folge abbrechen?
00:26:00 – Wie sah Eure Technik damals auch und wie ist der Stand heute?
00:32:00 – Wie seid Ihr zusammen gekommen (Link zum Blog-Beitrag mit Verweis auf die Trackbackfolge, die leider nicht mehr auffindbar ist)?
00:38:00 – Erstes Foto (s. Bild unten).
00:42:45 – Interne Zahlenvorgaben und aktuelle Zahlen (10-13k Abrufe pro Folge, am höchsten 150k der Folge zur DSGVO)
00:45:00 – Hatten wir mal zwischendurch keine Lust mehr?
00:49:00 – Habt Ihr Euch verändert und entwickelt Ihr Euch weiter?
00:51:00 – Wie funktionieren Motivation und Dramaturgie (Beispiel unserer Redaktionspläne, Folge 104 oder Folge 109)?
00:56:00 – Fahrrad oder Auto?
00:58:40 – Wie sorgt Ihr für Eure Gesundheit und was macht Ihr in der Freizeit (Fertiggerichte = Tiefkühlgerichte).
01:08:00 – Erfahrung in einem Floating-Tank.
01:10:00 – Rechtsbelehrung live (und spontan).
01:11:00 – Was habt selbst aus der Rechtsbelehrung gelernt?
01:15:00 – Seid Ihr politisch aktiv?
Die älteste Aufnahme der Podcast-Hosts aus dem Jahr 2012.
Der Beitrag Alles, außer Recht – Zehn Jahre Rechtsbelehrung erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
2 Stunden 29 Minuten
Mit dieser Episode möchten wir den Betreiber*innen von Mastodon-Instanzen einen Überblick der für sie geltenden Rechte und Pflichten geben und zu ihrer Rechtssicherheit beitragen.
Dabei blicken wir auch auf die Zukunft, wenn ab Februar 2024 einige nationalen Regeln für soziale Netzwerke (insbesondere das NetzDG) durch den europäischen Digital Service Act (DSA) ersetzt werden. Das Gesetz bringt neue Moderations-, Melde- und Begründungspflichten mit sich. Ob und inwieweit diese Vorgaben auch Betreiber*innen von Mastodon-Instanzen erfassen, ist bisher noch offen. Wir versuchen uns an einer Einschätzung.
Als Ergebnis dieser Folgen mussten wir insgesamt feststellen, dass die geltenden Gesetze leider eher nicht für nicht-kommerzielle, dezentrale soziale Netzwerke gemacht wurden. Was jedoch nicht heißt, dass sie dem Betrieb von Mastodon-Instanzen kategorisch entgegenstehen.
Als Gast begrüßen wir Dr. Malte Engeler, der nicht nur Jurist, sondern auch selbst Betreiber der Mastodon-Instanz legal.social. Da auch Herr Richter mit podcasts.social eine Mastodon-Instanz betreibt, ist dafür gesorgt, dass diese Folge einen hohen praktischen Bezug aufweist.
Als Gast begrüßen wird Dr. Malte Engeler, Richter am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, zuvor als stellvertretender Leiter des aufsichtsbehördlichen Bereichs am Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig Holstein und derzeit im Rahmen einer Abordnung im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz tätig. Twitter, Mastodon, Web.
Wir danken Dr. Engeler für den Besuch sowie die großartigen Unterstützung und wünschen Euch allen viel Vergnügen beim Zuhören!
P.S. Die Mastodon-Profile der Podcaster – Malte Engeler / Marcus Richter / Thomas Schwenke / Rechtsbelehrung.
Hinweis: Diese Episode beinhaltet keine Rechtsberatung, sondern allgemeine Hinweise und Rechtsansichten der Teilnehmer.
Kapitel
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Dr. Malte Engeler.
00:05:00 – Darf die Mastodon-Software von allen genutzt werden (Copyleft und Beibehaltung von Lizenzen und offenem Quellcode)?
00:11:00 – Kurze Einführung zu Mastodon und zum Fediverse.
00:16:00 – Impressumspflicht bei Mastodon?
00:26:00 – DSGVO, Datenschutzerklärung, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Auftragsverarbeitungsvertrag.
00:43:45 – Zutrittsbeschränkungen, AGG und Hausrechtsvorteile bei dezentralen Netzwerken.
01:07:00 – Nutzungsbedingungen, Inhaltsbeschränkungen und nachträgliche Änderungen.
01:18:00 – Wird mit den Nutzenden ein Vertrag samt Leistungspflichten und Haftungsfolgen abgeschlossen?
01:26:00 – Kommt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Anwendung?
01:30:00 – Haftung für rechtswidrige Inhalte der eigenen und instanzfremden Nutzer.
01:40:00 – Anwendbarkeit des Digital Services Act (DSA) und seiner Ausnahmen auf Mastodon-Instanzen.
01:56:00 – Besteht ein Risiko für Unternehmen, die Mastodon nebenbei betreiben?
02:03:00 – Welche Pflichten und Bußgelder bringt der DSA mit sich?
02:16:45 – Steuerpflichten und Besteuerung von „Spenden“.
02:20:00 – Schützt die Gründung von Vereinen, UGs und GmbH vor Haftung?
02:26:00 – Als Erwähnung: UrhDAG / Interpersonelle Kommunikationsdienste / Digitales Verbraucherrecht.
Links zu weiteren Quellen
„Zwischen Katzen-GIFs, politischem Diskurs und gelebter Utopie – Rechtliche Fragen rund ums Fediverse„, Rebecca Sieber, Tagungsband der Telemedicus Sommerkonferenz 2022, S. 141 bis 155.
„Mastodon statt Twitter? Was Musk-Flüchtige in dem alternativen Sozialen Medium erwartet“ Einführung in Mastodon von Eva Wolfangel bei RiffReporter.
„Über das Betreiben einer Mastodon-Instanz“ von rixx.
„Virtuelles“ Hausrecht – Rechtsbelehrung Folge 59 (Jura-Podcast).
AGB – Rechtsbelehrung Folge 62 (Jura-Podcast).
Impressum – Das große Update – Rechtsbelehrung 94.
Der Beitrag Mastodon-Recht für Instanz-Admins – Nutzungsbedingungen, Datenschutz und Digital Services Act – Rechtsbelehrung 112 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Dabei blicken wir auch auf die Zukunft, wenn ab Februar 2024 einige nationalen Regeln für soziale Netzwerke (insbesondere das NetzDG) durch den europäischen Digital Service Act (DSA) ersetzt werden. Das Gesetz bringt neue Moderations-, Melde- und Begründungspflichten mit sich. Ob und inwieweit diese Vorgaben auch Betreiber*innen von Mastodon-Instanzen erfassen, ist bisher noch offen. Wir versuchen uns an einer Einschätzung.
Als Ergebnis dieser Folgen mussten wir insgesamt feststellen, dass die geltenden Gesetze leider eher nicht für nicht-kommerzielle, dezentrale soziale Netzwerke gemacht wurden. Was jedoch nicht heißt, dass sie dem Betrieb von Mastodon-Instanzen kategorisch entgegenstehen.
Als Gast begrüßen wir Dr. Malte Engeler, der nicht nur Jurist, sondern auch selbst Betreiber der Mastodon-Instanz legal.social. Da auch Herr Richter mit podcasts.social eine Mastodon-Instanz betreibt, ist dafür gesorgt, dass diese Folge einen hohen praktischen Bezug aufweist.
Als Gast begrüßen wird Dr. Malte Engeler, Richter am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, zuvor als stellvertretender Leiter des aufsichtsbehördlichen Bereichs am Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig Holstein und derzeit im Rahmen einer Abordnung im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz tätig. Twitter, Mastodon, Web.
Wir danken Dr. Engeler für den Besuch sowie die großartigen Unterstützung und wünschen Euch allen viel Vergnügen beim Zuhören!
P.S. Die Mastodon-Profile der Podcaster – Malte Engeler / Marcus Richter / Thomas Schwenke / Rechtsbelehrung.
Hinweis: Diese Episode beinhaltet keine Rechtsberatung, sondern allgemeine Hinweise und Rechtsansichten der Teilnehmer.
Kapitel
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Dr. Malte Engeler.
00:05:00 – Darf die Mastodon-Software von allen genutzt werden (Copyleft und Beibehaltung von Lizenzen und offenem Quellcode)?
00:11:00 – Kurze Einführung zu Mastodon und zum Fediverse.
00:16:00 – Impressumspflicht bei Mastodon?
00:26:00 – DSGVO, Datenschutzerklärung, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Auftragsverarbeitungsvertrag.
00:43:45 – Zutrittsbeschränkungen, AGG und Hausrechtsvorteile bei dezentralen Netzwerken.
01:07:00 – Nutzungsbedingungen, Inhaltsbeschränkungen und nachträgliche Änderungen.
01:18:00 – Wird mit den Nutzenden ein Vertrag samt Leistungspflichten und Haftungsfolgen abgeschlossen?
01:26:00 – Kommt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Anwendung?
01:30:00 – Haftung für rechtswidrige Inhalte der eigenen und instanzfremden Nutzer.
01:40:00 – Anwendbarkeit des Digital Services Act (DSA) und seiner Ausnahmen auf Mastodon-Instanzen.
01:56:00 – Besteht ein Risiko für Unternehmen, die Mastodon nebenbei betreiben?
02:03:00 – Welche Pflichten und Bußgelder bringt der DSA mit sich?
02:16:45 – Steuerpflichten und Besteuerung von „Spenden“.
02:20:00 – Schützt die Gründung von Vereinen, UGs und GmbH vor Haftung?
02:26:00 – Als Erwähnung: UrhDAG / Interpersonelle Kommunikationsdienste / Digitales Verbraucherrecht.
Links zu weiteren Quellen
„Zwischen Katzen-GIFs, politischem Diskurs und gelebter Utopie – Rechtliche Fragen rund ums Fediverse„, Rebecca Sieber, Tagungsband der Telemedicus Sommerkonferenz 2022, S. 141 bis 155.
„Mastodon statt Twitter? Was Musk-Flüchtige in dem alternativen Sozialen Medium erwartet“ Einführung in Mastodon von Eva Wolfangel bei RiffReporter.
„Über das Betreiben einer Mastodon-Instanz“ von rixx.
„Virtuelles“ Hausrecht – Rechtsbelehrung Folge 59 (Jura-Podcast).
AGB – Rechtsbelehrung Folge 62 (Jura-Podcast).
Impressum – Das große Update – Rechtsbelehrung 94.
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1 Stunde 44 Minuten
Kaum etwas polarisiert derzeit mehr als Aktionen der Klimaaktivisten, die sich in Museen oder auf Straßen festkleben. Während manch ein Politiker Klimaaktivisten mit Terroristen gleich setzt, finden diese, dass die Klimakrise ihr Handeln rechtfertigt.
Wie immer nähern wir uns in der Rechtsbelehrung den heiß umstrittenen Sachverhalten aus juristischer Perspektive und haben daher die Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht Alexandra Braun eingeladen. Gemeinsam prüfen wir die Straftatbestände des Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung, Nötigung sowie Totschlags und stellen fest, dass deren Vorliegen gar nicht so eindeutig ist.
Ebenso schauen wir uns an, ob eine Klimakrise tatsächlich ein Recht zu Protestaktionen begründet oder es sich um klassischen zivilen Ungehorsam handelt, bei dem Straftaten aus Gewissensgründen in Kauf genommen werden.
Die Strafverteidigerin Alexandra Braun ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht (Website, Twitter und Mastodon)
Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass jede/r von uns eigene Rechtsansichten vertritt und andere Meinungen durchaus vertretbar sind. Was jedoch am Ende der Folge klar werden dürfte, dass die Rechtslage keineswegs so klar ist, wie es von manchen PolitikerInnen, JournalistInnen, aber auch KlimaaktivistInnen behauptet wird.
Wir bedanken uns bei Alexandra herzlichst für Ihren Besuch und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören!
P.S. Zum Jahresabschluss wird es wieder eine Folge Obiter-Dictum geben, in der wir in weihnachtlicher Runde Eure Fragen beantworten werden (die auch unrechtlich und privat sein können). Wir freuen uns über Eure Einreichungen, entweder via Kontaktformular, per E-Mail an kontakt@rechtsbelehrung.com via Twitter oder Mastodon.
Kapitel
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unserer Gästin.
00:04:00 – Hausfriedensbruch durch Klimaproteste im Museum .
00:14:00 – Sachbeschädigung an Gemälden durch Bewerfen mit Lebensmitteln.
00:24:00 – Berechnung von Geldstrafen und Grenze zur Vorbestrafung.
00:30:00 – Sind die Klimaaktivisten durch die Klimakrise als Notwehr- oder Notstandsgrund gerechtfertigt, bzw. entschuldigt?
00:49:00 – Begehen Personen, die sich auf den Asphalt kleben, eine verwerfliche Nötigung oder aufgrund eines klimaschädlichen Verhaltens von den Reisende hinzunehmen?
01:18:00 – Darf man die Klimaaktivisten von der Straße zerren oder sonst tätlich angreifen?
01:23:00 – Liegt Körperverletzung oder ein Totschlag vor, wenn Ambulanzen aufgehalten werden und Personen zu Schaden kommen?
01:34:00 – Verstößt vorsorgliches Wegsperren von Klimaaktivisten für mehrere Wochen gegen die Versammlungsfreiheit?
Erwähnte Urteile Und Folgen
BVerfG, 07.03.2011 – 1 BvR 388/05 – Sog. „Zweite-Reihe-Rechtsprechung“ zur Nötigung und Einstufung von Sitzblockaden als friedliche Versammlung.
BVerfG, 14.05.1985 – 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 – Sog. „Brokdorf-Entscheidung“, in der sich das BVerfG erstmalig und eingehend mit der Versammlungsfreiheit befasste.
Hausdurchsuchung – Wenn die Polizei morgens klingelt – Rechtsbelehrung 98.
Verschärfung des Polizeirechts – Rechtsbelehrung Folge #67 mit Katharina Nocun.
Der Beitrag Kunst, Kleber und Sitzblockaden – Rechtsbelehrung 111 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Wie immer nähern wir uns in der Rechtsbelehrung den heiß umstrittenen Sachverhalten aus juristischer Perspektive und haben daher die Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht Alexandra Braun eingeladen. Gemeinsam prüfen wir die Straftatbestände des Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung, Nötigung sowie Totschlags und stellen fest, dass deren Vorliegen gar nicht so eindeutig ist.
Ebenso schauen wir uns an, ob eine Klimakrise tatsächlich ein Recht zu Protestaktionen begründet oder es sich um klassischen zivilen Ungehorsam handelt, bei dem Straftaten aus Gewissensgründen in Kauf genommen werden.
Die Strafverteidigerin Alexandra Braun ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht (Website, Twitter und Mastodon)
Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass jede/r von uns eigene Rechtsansichten vertritt und andere Meinungen durchaus vertretbar sind. Was jedoch am Ende der Folge klar werden dürfte, dass die Rechtslage keineswegs so klar ist, wie es von manchen PolitikerInnen, JournalistInnen, aber auch KlimaaktivistInnen behauptet wird.
Wir bedanken uns bei Alexandra herzlichst für Ihren Besuch und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören!
P.S. Zum Jahresabschluss wird es wieder eine Folge Obiter-Dictum geben, in der wir in weihnachtlicher Runde Eure Fragen beantworten werden (die auch unrechtlich und privat sein können). Wir freuen uns über Eure Einreichungen, entweder via Kontaktformular, per E-Mail an kontakt@rechtsbelehrung.com via Twitter oder Mastodon.
Kapitel
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unserer Gästin.
00:04:00 – Hausfriedensbruch durch Klimaproteste im Museum .
00:14:00 – Sachbeschädigung an Gemälden durch Bewerfen mit Lebensmitteln.
00:24:00 – Berechnung von Geldstrafen und Grenze zur Vorbestrafung.
00:30:00 – Sind die Klimaaktivisten durch die Klimakrise als Notwehr- oder Notstandsgrund gerechtfertigt, bzw. entschuldigt?
00:49:00 – Begehen Personen, die sich auf den Asphalt kleben, eine verwerfliche Nötigung oder aufgrund eines klimaschädlichen Verhaltens von den Reisende hinzunehmen?
01:18:00 – Darf man die Klimaaktivisten von der Straße zerren oder sonst tätlich angreifen?
01:23:00 – Liegt Körperverletzung oder ein Totschlag vor, wenn Ambulanzen aufgehalten werden und Personen zu Schaden kommen?
01:34:00 – Verstößt vorsorgliches Wegsperren von Klimaaktivisten für mehrere Wochen gegen die Versammlungsfreiheit?
Erwähnte Urteile Und Folgen
BVerfG, 07.03.2011 – 1 BvR 388/05 – Sog. „Zweite-Reihe-Rechtsprechung“ zur Nötigung und Einstufung von Sitzblockaden als friedliche Versammlung.
BVerfG, 14.05.1985 – 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 – Sog. „Brokdorf-Entscheidung“, in der sich das BVerfG erstmalig und eingehend mit der Versammlungsfreiheit befasste.
Hausdurchsuchung – Wenn die Polizei morgens klingelt – Rechtsbelehrung 98.
Verschärfung des Polizeirechts – Rechtsbelehrung Folge #67 mit Katharina Nocun.
Der Beitrag Kunst, Kleber und Sitzblockaden – Rechtsbelehrung 111 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 29 Minuten
Wann bin ich insolvent? Eine Frage, die sich weder Unternehmen noch Verbraucher gerne stellen. Geht sie doch stets mit gravierende wirtschaftlichen Problemen einher.
Allerdings kann die Nichtbeachtung dieser sog. „Insolvenzreife“ zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Sie kann mit mehreren Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen geahndet werden (z.B. bei Insolvenzverschleppung durch Geschäftsführer oder dem Straftatbestand des Bankrotts, der auch Privatpersonen umfasst und maximal eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen kann).
Aber auch umgekehrt müssen Kunden oder Geschäftspartner von insolventen Unternehmen wissen, wie sie agieren müssen. Denn von ihren nächsten Schritten hängt es ab, ob und wie sie zumindest noch einen Teil ihrer Forderungen erhalten.
Aufgrund dieser Bedeutung des Insolvenzrechts, möchten wir heute dessen Grundlagen vorstellen. Dazu freuen wir uns mit der Rechtsanwältin Judith Schmid, eine Expertin im Insolvenzrecht als Gästin begrüßen zu können. Dank ihrer anschaulichen Erläuterungen erfahren wir, wann eine Insolvenz droht, welche Ziele sowie Folgen sie hat und wie sie wieder endet.
Als Gästin begrüßen wir Judith Schmid, die als Rechtsanwältin und Counsel bei Dentons Unternehmen in Bereichen des Insolvenzrechtes, insbesondere bei insolvenzrechtlichen und außergerichtlichen Restrukturierungen sowie Transaktionen in wirtschaftlichen Krisenfällen sowie JuristInnen im Insolvenzrecht schult (LinkedIn).
Wir bedanken uns herzlich für den Besuch, wünschen viel Vergnügen beim Zuhören und freuen und über Kommentare und positive Bewertungen.
Kapitel
00:00:00 – Vorstellung unserer Gästin und des Insolvenzrechts.
00:13:00 – Wie weit im Voraus müssen Unternehmen planen?
00:17:00 – Welche Motivation besteht für eine Insolvenzverschleppung?
00:23:00 – Ablauf eines Insolvenzverfahrens vom Antrag, über die Bestellung eines Insolvenzverwalters und Verteilung der Insolvenzmasse oder Unternehmenssanierung bis zu dessen Abschluss.
00:29:30 – Was sind die Ziele der Insolvenzordnung?
00:35:00 – Bestellung von Insolvenzverwaltern und -verwalterinnen.
00:40:30 – Verteilung der Insolvenzmasse.
00:48:00 – Rückgabe von Geschenke an die Familie und andere Fälle die Anfechtung von Geschäften oder Vermögensverfügungen durch den Insolvenzverwalter.
00:57:00 – Insolvenzplan und Unternehmenssanierung,
01:14:00 – Die Privatinsolvenz von Verbrauchern und Selbständigen.
Der Beitrag Drohszenario Insolvenz – Rechtsbelehrung 110 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Allerdings kann die Nichtbeachtung dieser sog. „Insolvenzreife“ zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Sie kann mit mehreren Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen geahndet werden (z.B. bei Insolvenzverschleppung durch Geschäftsführer oder dem Straftatbestand des Bankrotts, der auch Privatpersonen umfasst und maximal eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen kann).
Aber auch umgekehrt müssen Kunden oder Geschäftspartner von insolventen Unternehmen wissen, wie sie agieren müssen. Denn von ihren nächsten Schritten hängt es ab, ob und wie sie zumindest noch einen Teil ihrer Forderungen erhalten.
Aufgrund dieser Bedeutung des Insolvenzrechts, möchten wir heute dessen Grundlagen vorstellen. Dazu freuen wir uns mit der Rechtsanwältin Judith Schmid, eine Expertin im Insolvenzrecht als Gästin begrüßen zu können. Dank ihrer anschaulichen Erläuterungen erfahren wir, wann eine Insolvenz droht, welche Ziele sowie Folgen sie hat und wie sie wieder endet.
Als Gästin begrüßen wir Judith Schmid, die als Rechtsanwältin und Counsel bei Dentons Unternehmen in Bereichen des Insolvenzrechtes, insbesondere bei insolvenzrechtlichen und außergerichtlichen Restrukturierungen sowie Transaktionen in wirtschaftlichen Krisenfällen sowie JuristInnen im Insolvenzrecht schult (LinkedIn).
Wir bedanken uns herzlich für den Besuch, wünschen viel Vergnügen beim Zuhören und freuen und über Kommentare und positive Bewertungen.
Kapitel
00:00:00 – Vorstellung unserer Gästin und des Insolvenzrechts.
00:13:00 – Wie weit im Voraus müssen Unternehmen planen?
00:17:00 – Welche Motivation besteht für eine Insolvenzverschleppung?
00:23:00 – Ablauf eines Insolvenzverfahrens vom Antrag, über die Bestellung eines Insolvenzverwalters und Verteilung der Insolvenzmasse oder Unternehmenssanierung bis zu dessen Abschluss.
00:29:30 – Was sind die Ziele der Insolvenzordnung?
00:35:00 – Bestellung von Insolvenzverwaltern und -verwalterinnen.
00:40:30 – Verteilung der Insolvenzmasse.
00:48:00 – Rückgabe von Geschenke an die Familie und andere Fälle die Anfechtung von Geschäften oder Vermögensverfügungen durch den Insolvenzverwalter.
00:57:00 – Insolvenzplan und Unternehmenssanierung,
01:14:00 – Die Privatinsolvenz von Verbrauchern und Selbständigen.
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1 Stunde 24 Minuten
Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten […]
Artikel 8 Abs. 2 Satz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh)
Ob Arbeitgeber, Webseitenbetreiber, Schulen oder die SCHUFA – alle Unternehmen, Organisationen und nicht rein privat handelnde Personen müssen ihrer Auskunftspflicht aus Art. 15 DSGVO nachkommen.
Den Auskunftswünschen nachzukommen kann indes sehr aufwendig werden, z.B. wenn Webseitenbetreiber Kopien von Log- und Google-Analytics-Daten oder Unternehmen alle mitarbeiterbezogene Daten bereitstellen sollen. Nicht umsonst wird das Auskunftsrecht von Unternehmen häufig mit einem Folterinstrument verglichen (s. Framstags freundlichem Folterfragebogen in seinen Variationen).
Auf der anderen Seite ist das einleitend zitierte Auskunftsrecht ein in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankertes Menschenrecht, das jedermann zusteht.
Dieses Spannungsfeld zwischen geringen Auskunftshürden und hohen Auskunftspflichten bietet nicht nur viel Raum für juristische Diskussionen, sondern kann ernsthafte Folgen für die Praxis haben. Z.B., wenn ein Mitarbeiter die Kopie aller E-Mails mit seinen personenbezogenen Daten fordert oder der Fahrer eines „Connected Car“ alle Daten zu seinem Fahrzeug und dessen Bewegung.
Angesichts der vielen Fragen haben wir uns daher ganz besonders über den Besuch von Philipp Quiel gefreut, der uns die Voraussetzungen und Grenzen des Auskunftsrechts anschaulich und verständlich erläutert.
Philipp Quiel, LL.M. (Europäisches Wirtschaftsrecht) ist Counsel bei Piltz Legal mit Fachbereichen Datenschutz und IT-Recht, Schriftleiter bei der Fachzeitschrift „Datenschutz-Berater„ und Dozent für Datenschutzrecht an der Fachhochschule Westküste.
Website, Twitter: @philippquiel, LinkedIn
Wir bedanken uns herzlich bei Philipp für den Besuch und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören.
Kapitel
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Philipp Quiel.
00:04:00 – Dateneigentum und wer bestimmt über die „eigenen“ Daten?
00:10:00 – Darf man der Auskunft mit der Löschung zuvorkommen?
00:12:40 – Zusammenspiel der Datenschutzhinweise mit dem Auskunftsrecht.
00:17:00 – An wen darf eine Auskunft gerichtet werden, z.B. an Polizei, Vermieter, Nachbar, SCHUFA?
00:25:00 – Wer darf Auskunftsersuchen stellen, auch Kinder und alle Menschen weltweit?
00:31:00 – Wie stellt man eine Auskunft?
00:33:00 – Welche Zeiträume werden vom Auskunftsrecht erfasst?
00:35:45 – Wie kann die Identität der Auskunftssteller sichergestellt werden?
00:41:00 – Was darf eine Auskunft kosten?
00:45:00 – Müssen Auskunftsanfragen aus dem Ausland beantwortet werden?
00:49:30 – Innerhalb welcher Fristen muss ein Auskunftsersuchen beantwortet werden?
00:52:00 – In welchem Umfang müssen Webseitenbetreiber Auskunftsanfragen der Webseitenbesucher beantworten, z.B. im Hinblick auf Google Analytics?
01:00:00 – In welcher Form müssen die Auskunft erteilt und die Kopie der Daten zur Verfügung gestellt werden?
01:11:30 – Auskunftsansprüche im Arbeitsverhältnis und zur Gewinnung von Beweisen in Zivilverfahren.
01:14:00 – Recht zur Einschränkung des Auskunftsrechts durch Vertraulichkeitsinteressen anderer Personen (z.B. von Whistleblowern).
01:17:30 – Welche Bußgelder und Schadenersatz drohen, wenn die Auskunft nicht oder nicht fristgerecht gestellt wurde.
01:19:00 – Wann sind Auskunftsanfragen missbräuchlich?
01:21:30 – Beantwortung von Auskunftsanfragen in einem abgestuften Verfahren.
Der Beitrag DSGVO-Auskunftsrecht – Foltermittel oder Menschenrecht? – Rechtsbelehrung 109 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Artikel 8 Abs. 2 Satz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh)
Ob Arbeitgeber, Webseitenbetreiber, Schulen oder die SCHUFA – alle Unternehmen, Organisationen und nicht rein privat handelnde Personen müssen ihrer Auskunftspflicht aus Art. 15 DSGVO nachkommen.
Den Auskunftswünschen nachzukommen kann indes sehr aufwendig werden, z.B. wenn Webseitenbetreiber Kopien von Log- und Google-Analytics-Daten oder Unternehmen alle mitarbeiterbezogene Daten bereitstellen sollen. Nicht umsonst wird das Auskunftsrecht von Unternehmen häufig mit einem Folterinstrument verglichen (s. Framstags freundlichem Folterfragebogen in seinen Variationen).
Auf der anderen Seite ist das einleitend zitierte Auskunftsrecht ein in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankertes Menschenrecht, das jedermann zusteht.
Dieses Spannungsfeld zwischen geringen Auskunftshürden und hohen Auskunftspflichten bietet nicht nur viel Raum für juristische Diskussionen, sondern kann ernsthafte Folgen für die Praxis haben. Z.B., wenn ein Mitarbeiter die Kopie aller E-Mails mit seinen personenbezogenen Daten fordert oder der Fahrer eines „Connected Car“ alle Daten zu seinem Fahrzeug und dessen Bewegung.
Angesichts der vielen Fragen haben wir uns daher ganz besonders über den Besuch von Philipp Quiel gefreut, der uns die Voraussetzungen und Grenzen des Auskunftsrechts anschaulich und verständlich erläutert.
Philipp Quiel, LL.M. (Europäisches Wirtschaftsrecht) ist Counsel bei Piltz Legal mit Fachbereichen Datenschutz und IT-Recht, Schriftleiter bei der Fachzeitschrift „Datenschutz-Berater„ und Dozent für Datenschutzrecht an der Fachhochschule Westküste.
Website, Twitter: @philippquiel, LinkedIn
Wir bedanken uns herzlich bei Philipp für den Besuch und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören.
Kapitel
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Philipp Quiel.
00:04:00 – Dateneigentum und wer bestimmt über die „eigenen“ Daten?
00:10:00 – Darf man der Auskunft mit der Löschung zuvorkommen?
00:12:40 – Zusammenspiel der Datenschutzhinweise mit dem Auskunftsrecht.
00:17:00 – An wen darf eine Auskunft gerichtet werden, z.B. an Polizei, Vermieter, Nachbar, SCHUFA?
00:25:00 – Wer darf Auskunftsersuchen stellen, auch Kinder und alle Menschen weltweit?
00:31:00 – Wie stellt man eine Auskunft?
00:33:00 – Welche Zeiträume werden vom Auskunftsrecht erfasst?
00:35:45 – Wie kann die Identität der Auskunftssteller sichergestellt werden?
00:41:00 – Was darf eine Auskunft kosten?
00:45:00 – Müssen Auskunftsanfragen aus dem Ausland beantwortet werden?
00:49:30 – Innerhalb welcher Fristen muss ein Auskunftsersuchen beantwortet werden?
00:52:00 – In welchem Umfang müssen Webseitenbetreiber Auskunftsanfragen der Webseitenbesucher beantworten, z.B. im Hinblick auf Google Analytics?
01:00:00 – In welcher Form müssen die Auskunft erteilt und die Kopie der Daten zur Verfügung gestellt werden?
01:11:30 – Auskunftsansprüche im Arbeitsverhältnis und zur Gewinnung von Beweisen in Zivilverfahren.
01:14:00 – Recht zur Einschränkung des Auskunftsrechts durch Vertraulichkeitsinteressen anderer Personen (z.B. von Whistleblowern).
01:17:30 – Welche Bußgelder und Schadenersatz drohen, wenn die Auskunft nicht oder nicht fristgerecht gestellt wurde.
01:19:00 – Wann sind Auskunftsanfragen missbräuchlich?
01:21:30 – Beantwortung von Auskunftsanfragen in einem abgestuften Verfahren.
Der Beitrag DSGVO-Auskunftsrecht – Foltermittel oder Menschenrecht? – Rechtsbelehrung 109 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 33 Minuten
In unserem freien Format merken wir zunächst, dass unser 10-jähriges Jubiläum vor der Tür steht, wir aber noch nichts geplant haben (Vorschläge sind in den Kommentaren oder per Kontaktformular willkommen).
Daher widmen wir uns lieber den Datenschutzvorwürfen gegenüber TikTok, erörtern den Begriff des „Grundsatzurteils“ und sprechen über die Abmahnungen wegen Google Fonts.
Anschließend folgt der Kommentare-kommentier-Block, gefolgt von den Antworten auf Eure Fragen. Wir beantworten, ob die Rechtsbelehrung uns im Berufsleben hilft und welche Berufsklischees wir erfüllen.
Viel Vergnügen beim Zuhören und neue Fragen sind auf den o.g. Wegen ebenfalls herzlichst willkommen.
Kapitel
00:06:30 – TikTok kennt uns besser, aber anscheinend noch nicht gut genug.
00:19:30 – Was ist unter Grundsatzurteilen und Präzedenzfällen zu verstehen?
00:29:50 – Themenplanung, Filmaufnahmen von Polizisten und Vorteile von Gedächtnisprotokollen.
00:37:00 – Abmahnungen wegen Google Fonts, US-Datentransfers und das Wirken der Datenschutzaufsicht über die Nutzer.
00:45:00 – Kommentar-Feedback (Werbemailings, Updatepflicht, Airtagversagen, Privates Tracking, Konservierungsstoffrechtsprosa und Cookie-Walls ).
01:14:20 – Fragerunde: Wirkt sich die Rechtsbelehrung positiv auf unser Berufsleben aus und welche Berufsklischees erfüllen wir?
Links zur Folge
Erste OLG-Entscheidung: Wann Filmaufnahmen von Polizeieinsätzen strafbar sind – LTO.de.
Alle Beweise und Gegenmaßnahmen Google Fonts Abmahnungen – von RA Peter Harlander Harlander.
Erste Hilfe bei Abmahnungen wegen Google Fonts – von Kremer Rechtsanwälte.
AIRGUARD IM TEST : Die beste Android-App gegen Airtag-Stalking – Golem.
Der Beitrag TikTok, Google Fonts, Moral und Berufsklischees – Obiter Dictum 8 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Daher widmen wir uns lieber den Datenschutzvorwürfen gegenüber TikTok, erörtern den Begriff des „Grundsatzurteils“ und sprechen über die Abmahnungen wegen Google Fonts.
Anschließend folgt der Kommentare-kommentier-Block, gefolgt von den Antworten auf Eure Fragen. Wir beantworten, ob die Rechtsbelehrung uns im Berufsleben hilft und welche Berufsklischees wir erfüllen.
Viel Vergnügen beim Zuhören und neue Fragen sind auf den o.g. Wegen ebenfalls herzlichst willkommen.
Kapitel
00:06:30 – TikTok kennt uns besser, aber anscheinend noch nicht gut genug.
00:19:30 – Was ist unter Grundsatzurteilen und Präzedenzfällen zu verstehen?
00:29:50 – Themenplanung, Filmaufnahmen von Polizisten und Vorteile von Gedächtnisprotokollen.
00:37:00 – Abmahnungen wegen Google Fonts, US-Datentransfers und das Wirken der Datenschutzaufsicht über die Nutzer.
00:45:00 – Kommentar-Feedback (Werbemailings, Updatepflicht, Airtagversagen, Privates Tracking, Konservierungsstoffrechtsprosa und Cookie-Walls ).
01:14:20 – Fragerunde: Wirkt sich die Rechtsbelehrung positiv auf unser Berufsleben aus und welche Berufsklischees erfüllen wir?
Links zur Folge
Erste OLG-Entscheidung: Wann Filmaufnahmen von Polizeieinsätzen strafbar sind – LTO.de.
Alle Beweise und Gegenmaßnahmen Google Fonts Abmahnungen – von RA Peter Harlander Harlander.
Erste Hilfe bei Abmahnungen wegen Google Fonts – von Kremer Rechtsanwälte.
AIRGUARD IM TEST : Die beste Android-App gegen Airtag-Stalking – Golem.
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1 Stunde 8 Minuten
„Greenwashing“ bezeichnet den Versuch von Organisationen, durch Kommunikation, Marketing und Einzelmaßnahmen ein „grünes Image“ zu erlangen. So lautet die Definition des Greenwashings durch unseren Gast Sebastian Laoutoumai LL.M., der als Rechtsanwalt Unternehmen, bei der Nutzung sog. „Green Claims“ berät.
Unser Gast ist Sebastian Laoutoumai, LL.M. der als Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht bei der Kanzlei Löffel Abrar in den Bereichen Werbung, Influencer, Marketing, Datenschutz, Medienrecht und Urheberrecht berät (Website, Twitter, LinkedIn)
Die Anzahl der Green Claims ist groß und dazu gehören neben Umweltsiegeln viele Begriffe, wie z.B.
klimaneutral,
nachhaltig,
grün,
bio,
fair,
emissionsfrei,
schadstofffrei oder
recycelt.
Das Gesetz gibt (noch) nicht vor, welche Anforderungen von Unternehmen erfüllt müssen, um diese Begriffe nutzen zu dürfen. Stattdessen legen Gerichte in einer zunehmenden Zahl an Urteilen und Entscheidungen fest, ob, in welchem Kontext oder mit welchen Zusatzhinweisen Green Claims verwendet werden dürfen.
Bei Verstößen gegen die Transparenz- und Informationspflichten drohen den Unternehmen dabei Abmahnungen seitens der Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsschützer als auch Gewährleistungs- sowie neuerdings Schadensersatzansprüche der Verbraucher.
In der Zukunft plant die EU im Rahmen des sog. „Green Deals“ zudem weitere Gesetze, Richtlinien und Maßnahmen, die dem Greenwashing Einhalt und den Umweltschutz fördern sollen. Wie diese Regelungen dann tatsächlich ausfallen, müssen wir abwarten. Das vor allem vor dem Hintergrund, dass in der EU Erdgas und Atomkraft künftig auch als nachhaltig gelten sollen.
Viel Vergnügen beim Zuhören, wie das Recht dem Greenwashing entgegentritt (oder sich zumindest darum bemüht).
P.S. Die vielzitierte Brötchentüte:
Kapitel
00:00:00 – Begrüßung unseres Gastes und Vorstellung des Themas Greenwashing sowie dessen rechtlicher Relevanz.
00:08:30 – Folgen unerlaubten Greenwashings und Rechte der Verbraucher auf Gewährleistung sowie Schadensersatz.
00:00:00 – Begrifflichkeiten und Nachhaltigkeitssiegel.
00:00:00 – Beispiele und Urteile (z.B. Weglassen des Netzteils als „Umweltschutzmaßnahme“ von Apple, „klimaneutrale“ Müllbeutel oder „emissionsfreie“ Teslafahrzeuge) .
00:40:00 – Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
00:48:00 – Reklamehafte Übertreibung.
00:52:00 – Green Deal der EU und künftige Entwicklung des Umweltschutzes auf Rechtsbasis.
Weiterführende Links
Die (Un-) Zulässigkeit von sog. Green Claims und Greenwashing von Sebastian Laoutoumai (Mit Checkliste für zulässige Green Claims).
Landgericht Kleve sieht kein Greenwashing bei der Werbung mit „klimaneutral“ von Sebastian Laoutoumai.
LG Kiel, 02.07.2021 – 14 HK O 99/20 “klimaneutrale” Müllbeutel, aber Begriff “klimaneutrale” zu nah am Logo.
OLG Stuttgart, 25.10.2018 – 2 U 48/18 – Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Plastikflasche mit der Bezeichnung „Ocean bottle“ mit der Aussage 50% aus „Plastikmüll aus dem Meer“.
LG Düsseldorf, 19.07.2013 – 38 O 123/12 U Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bzgl. der Werbung mit „klimaneutralen Kerzen“ – Tats. nicht klimaneutral produziert, aber CO2-Zertifikate erworben – “CO2-Zertifikate sind kein gleichwertiger Umweltschutz”.
vzbv verklagt Tesla – bei vzbv.de.
Der Beitrag Greenwashing – Rechtsbelehrung 108 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Unser Gast ist Sebastian Laoutoumai, LL.M. der als Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht bei der Kanzlei Löffel Abrar in den Bereichen Werbung, Influencer, Marketing, Datenschutz, Medienrecht und Urheberrecht berät (Website, Twitter, LinkedIn)
Die Anzahl der Green Claims ist groß und dazu gehören neben Umweltsiegeln viele Begriffe, wie z.B.
klimaneutral,
nachhaltig,
grün,
bio,
fair,
emissionsfrei,
schadstofffrei oder
recycelt.
Das Gesetz gibt (noch) nicht vor, welche Anforderungen von Unternehmen erfüllt müssen, um diese Begriffe nutzen zu dürfen. Stattdessen legen Gerichte in einer zunehmenden Zahl an Urteilen und Entscheidungen fest, ob, in welchem Kontext oder mit welchen Zusatzhinweisen Green Claims verwendet werden dürfen.
Bei Verstößen gegen die Transparenz- und Informationspflichten drohen den Unternehmen dabei Abmahnungen seitens der Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsschützer als auch Gewährleistungs- sowie neuerdings Schadensersatzansprüche der Verbraucher.
In der Zukunft plant die EU im Rahmen des sog. „Green Deals“ zudem weitere Gesetze, Richtlinien und Maßnahmen, die dem Greenwashing Einhalt und den Umweltschutz fördern sollen. Wie diese Regelungen dann tatsächlich ausfallen, müssen wir abwarten. Das vor allem vor dem Hintergrund, dass in der EU Erdgas und Atomkraft künftig auch als nachhaltig gelten sollen.
Viel Vergnügen beim Zuhören, wie das Recht dem Greenwashing entgegentritt (oder sich zumindest darum bemüht).
P.S. Die vielzitierte Brötchentüte:
Kapitel
00:00:00 – Begrüßung unseres Gastes und Vorstellung des Themas Greenwashing sowie dessen rechtlicher Relevanz.
00:08:30 – Folgen unerlaubten Greenwashings und Rechte der Verbraucher auf Gewährleistung sowie Schadensersatz.
00:00:00 – Begrifflichkeiten und Nachhaltigkeitssiegel.
00:00:00 – Beispiele und Urteile (z.B. Weglassen des Netzteils als „Umweltschutzmaßnahme“ von Apple, „klimaneutrale“ Müllbeutel oder „emissionsfreie“ Teslafahrzeuge) .
00:40:00 – Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
00:48:00 – Reklamehafte Übertreibung.
00:52:00 – Green Deal der EU und künftige Entwicklung des Umweltschutzes auf Rechtsbasis.
Weiterführende Links
Die (Un-) Zulässigkeit von sog. Green Claims und Greenwashing von Sebastian Laoutoumai (Mit Checkliste für zulässige Green Claims).
Landgericht Kleve sieht kein Greenwashing bei der Werbung mit „klimaneutral“ von Sebastian Laoutoumai.
LG Kiel, 02.07.2021 – 14 HK O 99/20 “klimaneutrale” Müllbeutel, aber Begriff “klimaneutrale” zu nah am Logo.
OLG Stuttgart, 25.10.2018 – 2 U 48/18 – Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Plastikflasche mit der Bezeichnung „Ocean bottle“ mit der Aussage 50% aus „Plastikmüll aus dem Meer“.
LG Düsseldorf, 19.07.2013 – 38 O 123/12 U Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bzgl. der Werbung mit „klimaneutralen Kerzen“ – Tats. nicht klimaneutral produziert, aber CO2-Zertifikate erworben – “CO2-Zertifikate sind kein gleichwertiger Umweltschutz”.
vzbv verklagt Tesla – bei vzbv.de.
Der Beitrag Greenwashing – Rechtsbelehrung 108 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 28 Minuten
Kleine Tracking-Geräte, wie z.B. die AirTags von Apple, erfreuen sich großer Beliebtheit. Das ist kein Wunder, denn sie helfen verlorene Hausschlüssel, den Parkplatz des Autos oder ein entlaufenes Haustier wieder ausfindig zu machen.
Neben Gegenständen, eignen sich diese Tracking-Geräte aber auch dazu, den Aufenthaltsort von Menschen unbemerkt zu bestimmen. So können Kinder, Arbeitnehmer, der eigene Partner oder fremde Personen überwacht werden. Doch spätestens bei dieser Art der Ortsbestimmung drängt sich die Frage auf, ob der Einsatz der kleinen Tracking-Geräte nicht gegen das Datenschutzrecht, die Privatsphäre oder sogar gegen Strafgesetze verstößt.
Unser Gast ist Rechtsanwalt Stefan Hessel, Rechtsanwalt sowie Co-Head Digital Business Unit bei reuschlaw und Experte im Bereich Cybersicherheit und Datenschutzrecht (Website, Twitter, LinkedIn).
Um die Grenzen zwischen der zulässigen und der verbotenen Nutzung der AirTags und anderer Tracker zu ziehen, haben wir mit Stefan Hessel einen Datenschutz- und Sicherheitsexperten als Gast eingeladen. Dabei mussten wir feststellen, dass es zwar viele Verbote, aber auch Strafbarkeitslücken gibt, die der Gesetzgeber möglichst schnell schließen sollte.
Wir wünschen viel Vergnügen beim Zuhören!
P.S. Hinweis: Wir sprechen auch das sehr sensible Thema des Stalkings mittels der Tracking-Geräte an. Jedoch können wir nur die juristischen Aspekte beim Tracking beleuchten, aber leider nicht die gesamte Problematik dieses komplexen Themas abbilden.
Kapitel
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes.
00:04:00 – Technik (Bluetooth, GPS) und Hinweis auf die Sensibilität des Themas.
00:07:30 – Tracking von eigenen und fremden Sachen sowie Gegenständen und Anwendbarkeit der DSGVO bei Privatpersonen.
00:24:00 – Auch wenn die DSGVO nicht anwendbar ist – Liegt die Verletzung der Privatsphäre vor?
00:29:00 – Strafbares Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), strafbare Nachstellung, (§ 238 StGB) und liegt eine Strafbarkeitslücke beim digitalen Stalking vor?
00:44:00 – Strafbarkeit von Datenschutzverstößen und staatliches Tracking.
00:47:00 – Tracking von Postpaketen, Sachen auf Reisen und Datenschutzprivilegien für JournalistInnen (Art. 85 DSGVO).
00:53:00 – Tracking von Haustieren.
00:56:00 – Tracking von Kindern und betreuten Personen.
01:04:00 – Tracking von Partnerinnen.
01:05:00 – Standortbestimmung und Bewegungsprofile im Beschäftigungsverhältnis sowie Schmerzensgeld bei Datenschutzverstößen.
01:16:30 – Tracking von Mietautos, E-Rollern und anderen Fahrzeugen.
01:22:00 – Können Apple und andere Anbieter wegen unerlaubten Trackings belangt werden?
Links zur Folge
OVG Hamburg, 15.10.2020 – 5 Bs 152/20 – „Lagerung von Patientenakten ist keine Verarbeitung im Sinne der DSGVO“.
Allgemeines Persönlichkeitsrecht & Privatsphäre.
§ 202a – Ausspähen von Daten.
§ 238 StGB – Nachstellung.
§ 42 BDSG – Strafbarkeit wegen Datenschutzverstößen (z.B. Weitergabe von Daten aus dem Melderegister von Jens Ferner).
Strafbarkeit der Ortung von Personen durch Apple AirTag – von Lena Leffer und Michelle Weber in der LTO.
Cybersicherheits-Expertin Galperin: „Apple Airtags sind höchst gefährlich“ in derStandard.at.
Bundesservice Telekommunikation — enttarnt: Dieser Geheimdienst steckt dahinter von Lilith Wittmann.
Digitales Kinderzimmer – Rechtsbelehrung 88.
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2019 – L 16 KR 182/18 – GPS-Tracker als Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich.
VG Lüneburg, 19.03.2019 – 4 A 12/19 – Die ständige GPS-Überwachung von Firmenfahrzeugen eines Reinigungsunternehmens verstößt gegen Beschäftigtendatenschutz.
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/30 zur Ergänzung der Funkanlagenrichtlinie (Sicherheitsanforderungen für drahtlose und vernetzte Geräte).
Der Beitrag AirTags & Co – Wieviel Tracking ist erlaubt? – Rechtsbelehrung 107 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Neben Gegenständen, eignen sich diese Tracking-Geräte aber auch dazu, den Aufenthaltsort von Menschen unbemerkt zu bestimmen. So können Kinder, Arbeitnehmer, der eigene Partner oder fremde Personen überwacht werden. Doch spätestens bei dieser Art der Ortsbestimmung drängt sich die Frage auf, ob der Einsatz der kleinen Tracking-Geräte nicht gegen das Datenschutzrecht, die Privatsphäre oder sogar gegen Strafgesetze verstößt.
Unser Gast ist Rechtsanwalt Stefan Hessel, Rechtsanwalt sowie Co-Head Digital Business Unit bei reuschlaw und Experte im Bereich Cybersicherheit und Datenschutzrecht (Website, Twitter, LinkedIn).
Um die Grenzen zwischen der zulässigen und der verbotenen Nutzung der AirTags und anderer Tracker zu ziehen, haben wir mit Stefan Hessel einen Datenschutz- und Sicherheitsexperten als Gast eingeladen. Dabei mussten wir feststellen, dass es zwar viele Verbote, aber auch Strafbarkeitslücken gibt, die der Gesetzgeber möglichst schnell schließen sollte.
Wir wünschen viel Vergnügen beim Zuhören!
P.S. Hinweis: Wir sprechen auch das sehr sensible Thema des Stalkings mittels der Tracking-Geräte an. Jedoch können wir nur die juristischen Aspekte beim Tracking beleuchten, aber leider nicht die gesamte Problematik dieses komplexen Themas abbilden.
Kapitel
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes.
00:04:00 – Technik (Bluetooth, GPS) und Hinweis auf die Sensibilität des Themas.
00:07:30 – Tracking von eigenen und fremden Sachen sowie Gegenständen und Anwendbarkeit der DSGVO bei Privatpersonen.
00:24:00 – Auch wenn die DSGVO nicht anwendbar ist – Liegt die Verletzung der Privatsphäre vor?
00:29:00 – Strafbares Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), strafbare Nachstellung, (§ 238 StGB) und liegt eine Strafbarkeitslücke beim digitalen Stalking vor?
00:44:00 – Strafbarkeit von Datenschutzverstößen und staatliches Tracking.
00:47:00 – Tracking von Postpaketen, Sachen auf Reisen und Datenschutzprivilegien für JournalistInnen (Art. 85 DSGVO).
00:53:00 – Tracking von Haustieren.
00:56:00 – Tracking von Kindern und betreuten Personen.
01:04:00 – Tracking von Partnerinnen.
01:05:00 – Standortbestimmung und Bewegungsprofile im Beschäftigungsverhältnis sowie Schmerzensgeld bei Datenschutzverstößen.
01:16:30 – Tracking von Mietautos, E-Rollern und anderen Fahrzeugen.
01:22:00 – Können Apple und andere Anbieter wegen unerlaubten Trackings belangt werden?
Links zur Folge
OVG Hamburg, 15.10.2020 – 5 Bs 152/20 – „Lagerung von Patientenakten ist keine Verarbeitung im Sinne der DSGVO“.
Allgemeines Persönlichkeitsrecht & Privatsphäre.
§ 202a – Ausspähen von Daten.
§ 238 StGB – Nachstellung.
§ 42 BDSG – Strafbarkeit wegen Datenschutzverstößen (z.B. Weitergabe von Daten aus dem Melderegister von Jens Ferner).
Strafbarkeit der Ortung von Personen durch Apple AirTag – von Lena Leffer und Michelle Weber in der LTO.
Cybersicherheits-Expertin Galperin: „Apple Airtags sind höchst gefährlich“ in derStandard.at.
Bundesservice Telekommunikation — enttarnt: Dieser Geheimdienst steckt dahinter von Lilith Wittmann.
Digitales Kinderzimmer – Rechtsbelehrung 88.
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2019 – L 16 KR 182/18 – GPS-Tracker als Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich.
VG Lüneburg, 19.03.2019 – 4 A 12/19 – Die ständige GPS-Überwachung von Firmenfahrzeugen eines Reinigungsunternehmens verstößt gegen Beschäftigtendatenschutz.
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/30 zur Ergänzung der Funkanlagenrichtlinie (Sicherheitsanforderungen für drahtlose und vernetzte Geräte).
Der Beitrag AirTags & Co – Wieviel Tracking ist erlaubt? – Rechtsbelehrung 107 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.